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Vorgehen bei Antrag an die Bezirksregierung (Seit 6 Monaten kein Bescheid) (Gelesen: 834 mal)
Themen Beschreibung: Verwaltungsrecht
Andre1981NRW
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Beiträge: 27

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch und schweizerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorgehen bei Antrag an die Bezirksregierung (Seit 6 Monaten kein Bescheid)
01.01.2019 um 16:40:18
 
Hallo zusammen,

meine Frau ist Kenianerin.

Anfang 2018 haben wir bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Anerkennung ihres Bachelorabschlusses als deutsches Abitur gestellt, der nach 6 Monaten Wartezeit (Wie auf der Homepage der Bezirksregierung angegeben) auch positiv beschieden wurde.

Meine Frau hat einen kenianischen Bachelorabschluss in Pönologie, Strafvollzug und Verwaltung.
Sie hat hier in Deutschland bereits eine feste Anstellung als Sozialarbeiterin in der Flüchtlingshilfe, wird aber nicht nach Sozialarbeitertarif bezahlt, da ihr Bachelorabschluss noch als gleichwertig mit einem deutschen Sozialarbeiter anerkannt werden muss.
Diese Anerkennung zu bekommen, ist deutlich schwieriger als die Anerkennung des Abiturs.
Wir mussten ihre Zeugnisse und Urkunden von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen, vom Notar beglaubigen lassen, Abschriften beim Standesamt holen usw. was uns mehrere hundert Euro gekostet hat.

Diese Unterlagen habe ich dann als Einwurfeinschreiben im Juli 2018 an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt.
Bis heute ist weder der Endbescheid noch ein Zwischenbescheid eingegangen.
Ich habe mir erlaubt, nach einem halben Jahr Wartezeit mal eine Email an den zuständigen Sachbearbeiter zu schicken. Diese blieb unbeantwortet. Ebenfalls geht dort niemand ans Telefon.

Meine Frage ist nun, wie sollen ich und meine Frau hier am besten verfahren?

Und was tun im Fall wenn die Behörde sagt, sie hätte die Unterlagen nicht bekommen?

Kann man die Mehrkosten, die uns dann entstehen würden wegen erneuter Übersetzung und Notarkosten dann von der Behörde zurückverlangen? Schließlich kann ich nachweisen, dass das Einwurfeinschreiben zugestellt wurde.

Hier mal ein Link zur Seite der Bezirksregierung Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/sozialwesen/gleichwertigkeit_soziales....
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