fab87 schrieb am 16.12.2018 um 16:02:24:Da muss dann aber auch, wie auch generell, angemerkt werden, dass das Bestehen beider Pässe nicht zwangsläufig das Bestehen beider Staatsangehörigkeiten bedeutet. GIbt ja Fälle wo ein Land eine EInbürgerung oder eine zweite Staatsangehörigkeit nicht mitbekommt und dann die Person als eigenen Staatsbürger sieht, obwohl die Staatsangehörigkeit nie bestand oder es einen Verlustgrund gab je nach der jeweiligen Gesetzgebung.
Genau das ist der Punkt im Bezug auf China. Die sehen das nicht immer so heilig wie D. Da geht es wirklich nur erstmal um Pass und Hukou.
Rein rechtlich dürften diese Kinder keine Chin. STA haben aber man kann sich da erstaunlich gut durchschummeln.
Es gibt aber auch definitiv Konstellationen, in denen es sowas wie ein Optionsmodell gibt.
Die Deutschen AVen spielen da übrigens mit, zumindest kenne ich einige Fälle. Ist für D bei Kindern ja auch kein Problem und das Chin. Recht interesssiert D erstmal nicht.
Meine Ex-Frau hatte noch jahrelang ihre ID-Card, mit der sie sich in China wie eine Chinesin bewegen konnte. Inkl. Kontoeröffnung, Dorfbürgermeister wählen usw... Da war sie schon längst in D eingebürgert und dadurch automatisch in China ausgebürgert. Das ist für Chinesen einfach, die
EBH teilt das nur der Chin
AV mit und die Chin. STA ist futsch. Normalerweise wird der Chin Pass an die
AV geschickt aber meine Ex durfte ihn behalten, er wurde aber entwertet.
Ich schlage vor, es jetzt im Bezug auf China dabei zu belassen. Pauschal kann man da gar keine Aussage machen und das theoretische Recht ist in China längst nicht die reale Praxis.
Was in der Provinz noch funktioniert, kann in Peking schon längst unmöglich sein. Man kann die Beamten dort auch überreden. Dinge hinlabern. In D unvorstellbar, in China oft noch Verhandlungssache.
Gruß,
Norbert