Hi, Ich habe eine Frage bezüglich der
FZF. Und zwar meine Halbschwester aus Vietnam (minderjährig) ist vor ein paar Tagen frisch eingereist auf dem Weg der
FZF zu unserem hier lebenden Vater. Mein Vater kann nicht so gut deutsch, Ich bin damals immer mit ihm hin und her zu
ABH und Notar usw. gegangen, um die notwendigen Unterlagen (Nachweis für Wohnung, Unterhaltsnachweis,...) für den Visumantrag zu besorgen und dann nach Vietnam zu schicken,... Die nette Frau von
ABH hat uns damals auch gesagt, dass diese Unterlagen auch von der Auslandsvertretung in Vietnam an sie geschickt wurden, und sie hat auch eine positive Stellungnahme abgegeben (und tatsächlich bekam meine Schwester 2 Wochen später das Visum). Soweit zur Vorgeschichte.
Nun ist sie jetzt angekommen, blöderweise aber nur mit einem Handgepäck, wo sie ihren Pass bei der Reise behält. Das Schwergepäck ist noch nicht angekommen. Ich möchte nicht glauben, dass es verloren gegangen ist. Naja das Flughafenpersonal meinte, es würde uns die nächsten Tage noch informieren und das Schwergepäck wird sicherlich noch nachkommen. Jetzt kommt das Highlight: die ganzen originalen Unterlagen, die nach dem Visumantrag zurück an meine Schwester gegeben wurden, waren im Schwergepäck, das Wichtigste davon war ihre Geburtsurkunde(!).
So, nächste Woche Dienstag wollen wir eigentlich zur
ABH und eine
AE für sie zu beantragen. Ich habe mich bei der Website von
ABH bisschen informiert, da steht, dass die ganzen Unterlagen, die beim Visumantrag gebraucht wurden, nochmal bei der Beantragung für die
AE abgegeben werden. Ich verstehe eigentlich nicht, warum diese Unterlagen nochmal komplett abgegeben werden sollen, obwohl die
ABH offensichtlich diese schon haben (wie die Frau von
ABH uns gesagt hat). Kann ja sein, dass sie eben aktuellere Unterhaltsnachweise und so brauchen, die können wir ja auch noch problemlos besorgen. Aber die Geburtsurkunde, die haben wir jetzt weder hier in D noch in Vietnam
Der vietnamesische Nachbar meinte uns, dass er bisher eigentlich viele Personen zur
ABH begleitet hat (er ist Freelance Dolmetscher
), und die
ABH eigentlich schon immer eine Akte von der eingereisten Person dabei hat, und deshalb für die
AE nichts mehr verlangt hat. Das stimmt ja auch mit der Aussage von der Frau bei
ABH überein. Aber warum steht im Internet nun was Anderes? Könnte mich jemand bitte aufklären?
Ich danke euch schon mal sehr