Hallo!
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort, insbesondere den Link! An die Migrationsberatungsstelle hier habe ich vor ein paar Tagen auch schon geschrieben, ich war mir nur gar nicht wirklich sicher, ob das die richtigen Ansprechpartner sind, das ist aber sehr gut zu wissen. Ich habe außerdem online eine Stellungnahme der Senatsverwaltung Berlin gefunden, in der steht: "Eine Ausnahme von der Zumutbarkeit gilt auch für syrische Staatsangehörige im subsidiären Schutz, die die Ableistung des Wehrdienstes verweigert und in Syrien lebende Angehörige haben.", was auf meinen Mann zutrifft. Auch wenn ich nicht genau weiß, ob die Bundesländer das nicht vielleicht doch unterschiedlich handhaben (?), können wir ja zumindest in unserem Antrag darauf verweisen, denke ich.
Und ja, du hast völlig Recht dass ich hier nicht am Anfang schon die ganzen persönlichen Umstände beschrieben habe...damals bin ich noch (bisschen sehr naiv;)) davon ausgegangen, dass mein Mann direkt die Aufenthaltserlaubnis nach der Geburt unserer Tochter bekommt und seinen Pass dann sowieso nicht mehr braucht. Jetzt weiß ich, dass das zwei verschiedene Paar Schuhe sind
und tatsächlich hab ich auch dann noch eine ganze Weile gedacht, zur Not treiben wir halt das Geld auf und fahren nach Berlin...erst jetzt wo mein Mann ein bisschen mehr auch anfängt, über den Krieg zu reden hab ich begriffen, dass er wirklich nicht zur Botschaft gehen kann und wird.
So, lange Rede kurzer Sinn, danke nochmal für die unterstützende Rückmeldung