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Aufenthaltserlaubnis ohne Pass (Gelesen: 9.395 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #30 - 15.05.2019 um 02:41:39
 
KitKat123 schrieb am 14.05.2019 um 21:59:54:
nämlich kurz gefasst, dass er nicht das Regime finanziell unterstützen kann...

Ich glaube nicht, dass das als Begründung ausreichen wird?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 15.05.2019 um 04:05:03
 
Moin,

Saxonicus schrieb am 15.05.2019 um 02:41:39:
nämlich kurz gefasst, dass er nicht das Regime finanziell unterstützen kann... 


Offiziell ist das immer noch die anerkannte Regierung Syriens. Das zieht garantiert nicht.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #32 - 15.05.2019 um 06:02:57
 
Schon beim Asylantrag wurde ihm ja bezüglich Verfolgung nicht geglaubt und er bekam "nur" subsidiären Schutz?

Ich glaube der Antrag hat mit diesen Argumenten, für die es vermutlich ja auch keine Beweise gibt, keine Chance.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #33 - 15.05.2019 um 21:44:46
 
Hallo,

da das AufenthG keine kirchliche Gemeinschaft ist, sind Glaubensbekenntnisse zwar möglicherweise interessant, aber wenig maßgeblich.

Zur Zumutbarkeit einer Passbeschaffung nimmt §5 Abs. 2 AufenthV beispielhaft ("insbesondere") Stellung.
Da eine Prüfung "zumutbar / nicht zumutbar" immer eine Einzelfallprüfung sein wird, sollte man die Gründe plausibel darlegen können. In einen Gesamtkontext einer Argumentationskette kann da durchaus auch ein valides Argument sein, dass man sein Verfolgerregime aus nachvollziehber dargelegten Gründen nicht finanziell unterstützen möchte. Muss nur in sich schlüssig sein...

Hier mal etwas Lesestoff grundsätzlicher Art: Klick!

Falls die von Dir vorgebrachten Gründe tatsächlich zutreffen und nicht mit aus dem Internet gezogenen Argumentationshilfen nur vorgetäuscht werden sollen (wg. Zitat von Dir: "und auch abgesehen davon ist Berlin von hier aus nicht gerade um die Ecke... "...), dann würde ich Dir raten, nicht auf Wertungen aus einem Forum zu bauen, sondern auf solide Sachkenntnis bei einer Migrationsberatunsstelle zu vertrauen.
Sollte man m.E. aber tatsächlich nur ins Auge fassen, wenn die Nichtmitwirkung an der Passbeschaffung tatsächlich unzumutbar ist und nicht nur aus Gründen des eigenen Komforts abgelehnt wird...

Just my 2 cents.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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KitKat123
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i4a rocks!


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Darmstadt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #34 - 16.05.2019 um 22:32:30
 
Hallo!

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort, insbesondere den Link! An die Migrationsberatungsstelle hier habe ich vor ein paar Tagen auch schon geschrieben, ich war mir nur gar nicht wirklich sicher, ob das die richtigen Ansprechpartner sind, das ist aber sehr gut zu wissen. Ich habe außerdem online eine Stellungnahme der Senatsverwaltung Berlin gefunden, in der steht:  "Eine Ausnahme von der Zumutbarkeit gilt auch für syrische Staatsangehörige im subsidiären Schutz, die die Ableistung des Wehrdienstes verweigert und in Syrien lebende Angehörige haben.", was auf meinen Mann zutrifft. Auch wenn ich nicht genau weiß, ob die Bundesländer das nicht vielleicht doch unterschiedlich handhaben (?), können wir ja zumindest in unserem Antrag darauf verweisen, denke ich.
Und ja, du hast völlig Recht dass ich hier nicht am Anfang schon die ganzen persönlichen Umstände beschrieben habe...damals bin ich noch (bisschen sehr naiv;)) davon ausgegangen, dass mein Mann direkt  die Aufenthaltserlaubnis nach der Geburt unserer Tochter bekommt und seinen Pass dann sowieso nicht mehr braucht. Jetzt weiß ich, dass das zwei verschiedene Paar Schuhe sind Zwinkernd und tatsächlich hab ich auch dann noch eine ganze Weile gedacht, zur Not treiben wir halt das Geld auf und fahren nach Berlin...erst jetzt wo mein Mann ein bisschen mehr auch anfängt, über den Krieg zu reden hab ich begriffen, dass er wirklich nicht zur Botschaft gehen kann und wird.
So, lange Rede kurzer Sinn, danke nochmal für die unterstützende Rückmeldung Smiley
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