Django90
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Walle Bremen Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Ich habe meiner Frau ein Formloses Einladungsschreiben gegeben, dass Muster sieht wie folgt aus:
Vor- und Nachname des Gastgebers Straße und Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer
Anschrift der zuständigen Ausländerbehörde
Ort, Datum
.
Betreff: Antrag auf Familienzusammenführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verpflichte ich, _____ _______ [Vor-und Nachname des Gastgebers], geboren am __.__.____ in _______ , _______ Staatsbürger, Träger des Reisepasses mit der Nummer _______ , wohnhaft in _______ , mich, für meinen Gast die Kosten für Lebensunterhalt, Unterbringung sowie eventuelle Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen, zu übernehmen.
Diese Kostenübernahmeerklärung gilt für _____ _______ [Vor-und Nachname des Gastes], geboren am __.__.____ in _______ , _______ Staatsbürger, Träger des Reisepasses mit der Nummer _______ , wohnhaft in _______ und Ehepartner des Gastgebers.
Ich weiß, dass die Abgabe von Unterlagen freiwillig erfolgt und dass die Abgabe von unrichtigen oder unvollständigen Angaben mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Absatz 2 AufenthG).
Mit freundlichen Grüßen, _______ [handschriftliche Unterschrift]
Nun glaube ich jedoch das dies einer Verpflichtungserklärung sehr nahe kommt, wird dies auch als Formloses Einladungsschreiben akzeptiert? Ich habe nur "Gast" mit "Ehepartnerin" ausgetauscht.
EDIT: Ehepartnerin des Gastgebers, was eigentlich eine falsche Formulierung ist, da Sie ja bei mir leben wird ist Sie kein Gast.
Ich hoffe die sehen das nicht so eng.
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