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Fzf zum Kind (Gelesen: 1.453 mal)
FranziSim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fzf zum Kind
31.10.2018 um 20:11:59
 
Hallo und guten Abend,

Mein Mann hat im deutschen Konsulat sein FZF zum deutschen Kind beantragt und heute kam der Pass+Visum.
ABER die Ausreise ist ihm erst ab dem 26.11. gestattet.
Hat jemand so was schon mal erlebt?
Muss mein Mann jetzt ernsthaft noch knapp 4 Wochen warten bis er seinen Sohn wieder in den Arm nehmen darf?Oder kann das ein Irrtum vom Konsulat sein?
Da Morgen das Konsulat auf Grund des Feiertags in Deutschland geschlossen Ist,bekommen wir vor Freitag zu keiner Auskunft.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Liebe Grüsse
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.10.2018 um 20:23:09
 
Hallo,

nein, die Ausreise ist ihm jederzeit gestattet (oder kommt er aus Nordkorea?).
Die Einreise in das Gebiet der Schengen-Staaten (u.a. DEU) wird durch den ersten Tag der Gültigkeit des Visums bestimmt.
Sollte dieser tatsächlich entgegen üblicher Gepflogenheiten an deutschen AVen anders festgelegt sein, als von Euch selbst beantragt, werdet Ihr wohl oder übel bis zum Freitag warten müssen, um bei der AV auf den möglichen Irrtum hinzuweisen.
Dann wird ggf. das Visum mit anderen Daten neu erstellt und das Leiden des Vaters wird ein Ende finden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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FranziSim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.10.2018 um 20:28:52
 
Danke für die rasche Antwort Smiley
Wir haben im Visaantrag gar kein Datum angeben müssen.

Dann wird mein Mann am Freitag beim Konsulat anrufen oder gleich vorbeifahren?
Im Konsulat in Istanbul bekommt man ohne Termin keinen Zutritt :/
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Antwort #3 - 01.11.2018 um 05:20:57
 
FranziSim schrieb am 31.10.2018 um 20:28:52:
Dann wird mein Mann am Freitag beim Konsulat anrufen oder gleich vorbeifahren?

Weder - noch!

Auf seiner Gebührenquittung steht eine Mailadresse. Dorthin schreiben, die Vorgangsnummer (am Barcode) angeben und Deine Fragen aus diesem Thema hier stellen.

Wenn eine Lösung möglich ist, sollte von dort auch gleich alles Nötige an Info kommen. Und man muss nicht einer Telefonzentrale oder einem Sicherheits-Mitarbeiter sein Anliegen vortragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Aras
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Antwort #4 - 01.11.2018 um 11:07:47
 
Und ein kleiner Hinweis zu E-Mails: Schreibt direkt kurz und prägnant in den Titel der E-Mail euer Problem, damit das auch schneller erfasst und bearbeitet wird.

Schlecht: Frage zu Visum
Gut: Bereits erteiltes FZF-zum-Kind-Visum, fehlerhafter Gültigkeitszeitraum, Bitte um Korrektur
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 01.11.2018 um 14:37:24
 
Aras schrieb am 01.11.2018 um 11:07:47:
Gut: Bereits erteiltes FZF-zum-Kind-Visum, fehlerhafter Gültigkeitszeitraum, Bitte um Korrektur 


Besser: "Visumvorgang NUMMER - Visum abgeholt - Bitte um Korrektur Gültigkeitszeitraum."

Entscheidend ist, dass durch die Vorgangsnummer erkennbar ist: Hier geht es nicht um allgemeine Informationen, sondern um einen bereits existierenden Vorgang. Und er ist leicht im Visumsystem zu finden.
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Aras
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Antwort #6 - 01.11.2018 um 14:53:25
 
Stimmt, das ist definitiv besser.
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