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Unterhalt Zahlung (Gelesen: 1.097 mal)
sibel410
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31.10.2018 um 13:39:29
 
Liebe Gruppe, ich habe mal ein Thema was mir schon seit langem mein Kopf zerbricht und wir kein Erfolg hatten.
Es handelt sich um meinen Vater der in der Türkei lebt und nicht mehr nach D einreisen kann, weil er auch nicht mehr wollte. Er ist Renter und lebt sein leben.

Wir sind 3 Geschwister ( 29 und 30) und die kleinste ist 13 Jahre alt. Sie lebt seit ihrem siebten lebens Jahr mit uns, weil es so entschieden wurde von meinem Vater aus was für uns auch recht war, weil er nochmal geheiratet hat nachdem Tod meiner Mutter und die jetzige Frau unsere Schwester nicht wollte.
Dies wurde natürlich gerichtlich nicht gemacht. Er hat lediglich uns nur ein schreiben gegeben bzgl. seiner Vollmacht, dass wir alles regeln umd Unterschreiben dürfen und das hat bis jetzt auch super geklappt.
Wir wussten leider auch damals nicht, dass sowas Gerichtlich gemacht werden muss, da wir selbst noch sehr Jung waren.

Jedoch ist er Unterhaltspflichtig gegenüber meiner Schwester und sie hat davon noch nie was zu gesicht bekommen. Beim Jugendamt hatten wir leider auch kein Erfolg.
Meine Mutter ist 2007 verstorben.
Unsere Schwester bekommt nur Halbwaisenrente und halt ihr KG.

Wir haben kein Kontakt mit ihm damals ist es auch gescheidert, wo wir gesagt haben er ist Unterhaltspflichtig und muss ihr etwas zahlen aber er hat es immer verneint.

Was gibt es für möglichkeiten die wir angehen können?
Meine Freundin meinte der Staat muss euch dabei unterstützen und das Geld geben und die können es wiederrum von ihm verlangen.

Stimmt es oder täuscht sie sich ? Was könnt ihr dazu sagen oder habt sogar Tipps für uns?

Lieben dank schon mal für die Antworten.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.10.2018 um 13:55:54
 
sibel410 schrieb am 31.10.2018 um 13:39:29:
Was gibt es für möglichkeiten die wir angehen können?Meine Freundin meinte der Staat muss euch dabei unterstützen und das Geld geben und die können es wiederrum von ihm verlangen.Stimmt es oder täuscht sie sich ? Was könnt ihr dazu sagen oder habt sogar Tipps für uns?

Wenn er, der Vater, inzwischen in der Türkei lebt dürfte es von hier aus schwierig werden, Unterhalt für die junge Tochter einzuklagen.

Wie werden denn solche Fragen des Unterhalts in der Türkei geregelt?
Eventuell besteht die Möglichkeit, den Unterhalt über einen türkischen Anwalt bzw. ein Gericht in der Türkei einzufordern.
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sibel410
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Antwort #2 - 31.10.2018 um 17:33:12
 
In der Türkei verfolgt leider das Gericht nicht wenn er nicht zahlt, da muss man dann jedesmal klagen uswww, da lässt man es ganz sein weil man die Kosten dann gar nicht mehr tragen kann mit ständig Klagen.
Daa Rechtssystem ist dort leider weng anderster und nicht wie hier.

Ok, finde ich schade, dass man hier nichts dagegen machen kann zum schluss hat sie ja das Recht drauf.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 31.10.2018 um 17:48:55
 
sibel410 schrieb am 31.10.2018 um 17:33:12:
Ok, finde ich schade, dass man hier nichts dagegen machen kann...

Was soll denn ein deutsches Gericht machen, wenn er sich nicht in Deutschland aufhält? Die Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Gerichte enden nun mal an den deutschen Grenzen.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.10.2018 um 18:38:24
 
sibel410 schrieb am 31.10.2018 um 13:39:29:
Meine Freundin meinte der Staat muss euch dabei unterstützen und das Geld geben und die können es wiederrum von ihm verlangen.


Hallo,

ich denke, dass diese Freundin den sogenannten Unterhaltsvorschuss im Hinterkopf hat. Dieser mögliche Anspruch (des Kindes) wird aber wohl über den alleinerziehenden, hier lebenden Elternteil verwirklicht. Und die Kindsmutter ist ja verschieden, wenn ich es richtig verstehe...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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