Er H
lottchen schrieb am 29.10.2018 um 21:51:02:Du wirst das nicht hören wollen, aber bist Du Dir sicher, dass er "nur" diese eine Verurteilung hatte? Hast Du mal sein Führungszeugnis gesehen (einfach oder erweitert)?
Wenn er es innerhalb von 27 Jahren nicht geschafft hat, eine
NE zu bekommen oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft dann wird er die Voraussetzungen dafür wohl nie erfüllt haben (oder er hat sich nicht drum gekümmert, spätestens seit er 18 ist ist das aber ganz allein seine Sache). Spricht auch nicht gerade für ihn. Aufgrund welches Paragraphen hatte er denn seine
AE? Hat er die Schule abgeschlossen, hat er eine Ausbildung abgeschlossen? Spricht denn irgendwas für ihn außer den letzten 2 Jahren wo er selber seinen
LU sichert und keine Straftaten begangen hat?
Er hat mit 18 ein kleineres delikt gehabt wegen eigenkosum, dafür bekam er sozialstunden diese strafe ist aber schon aus dem Strafregister bzw. dem Führungszeugnis gelöscht , danach gab es keinerlei Vorfälle bis er 26 wurde und diese größere Straftat begangen hat weswegen er Verwarnt wurde. In der Haftzeit kam es noch zu einer Falsch aussage vor Gericht als Zeuge ( Aufgrund Komplexer zusammenhänge und Polizeilichen aussaugen die fehlerhaft wahren ) was trotzdem als Falschaussage bestraft wurde und deswegen eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, dies war vor der Verwarnung aber das Urteil war nach der Verwarnung.
Nach der Entlassung gab es dann eine Trunkenheit im Verkehr und seit dem ( jetzt 2 Jahre ) keinerlei vor fälle mehr , das Gericht bezieht sich auf grund dieser sachen das er wiederholt straffällig geworden ist und diese gefahr weiterhin besteht.
In der Haftzeit gab es auch ein Psyschologisches Gutachten was nur ein geringes Rückfall Risiko bescheinigte aber auch eine Narzistische einstellung und das er schwer sich an ein normales / geregeltes Einkommen gewöhnen kann.
Was aber auch eine unterstellung ist und nicht stimmt, er geht seit Haftlockerungen und entlassung durchgehend Arbeiten und finanziert sich sein leben vollkommen Legal.
Aber das Gericht nennt auch diese Gründe, im Beschluss wurde nur negatives vorgebracht für die Ablehnung der aufschiebenen Wirkung der ausreise Frist.
Es steht weiterhin noch die entgüldige entscheidung der ausländerbehörde aus und danach würde es nochmal vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden, diese zwei sachen sind entscheidend und ob er bis zum Gerichtstermin hier bleiben darf.
Er hat die Schule besucht mit einem Schulabschluss , danach war er berufstätig und 3 Jahre lang selbständig, eine Ausbildung hat er nach der Haftzeit angefangen aber leider vorzeitig beendet weil es einfach finanziell in dem alter schwer ist mit 350€ zu leben da er auch sonst keine unterstützung hat.
Danach war er über eine Firma Vollzeit angestellt worden und ist bis heute in fester Arbeit, was leider kaum Berücksichtigung findet.
Einen Deutschen Pass wurde nie beantragt obwohl ein Anspruch immer bestand , das ist ganz klar selbst verschuldet, er und seine Eltern hatten es nie für wirklich notwendig gehalten.
Die
AE wurde seit beginn immer verlängert bis auf 3 Jahre , dies wurde immer so hingenommen, aber letzt Endes hätte in dieser Situation sowieso nur die Deutsche Staatsangehörigkeit in schützen können.
Er ist mit 3 Jahren hier her gekommen, er hatt alle freunde und sein ganzes Leben hier , er kennt überhaupt nicht das Leben in Russland deswegen ist er voll und ganz ein Inländer.
Wir hätten es auch nie gedacht das es doch so streng entschieden wird, klar die Große strafe ist verständlich aber danach jetzt wegen der Trunkenheit am steuer, das alles andere nicht berücksichtigt wird, ist vielleicht der allgemeinen politischen Situation verschuldet oder es wird einfach nur nach gesetzten und nicht mehr nach aktueller Lage und Umständen entschieden.
Weil der Grund eine Gefahr für die Öffentlichkeit , ist voll und ganz ausgeschlossen er ist ein Sozialer und ruhiger Mensch der mit jedem gut auskommt und nie streit oder sonstiges sucht, nur das zu beweisen ist das schwere da alles über den anwalt schriftlich läuft.
Grüße