Aras schrieb am 11.10.2018 um 16:48:29: Wenn der in Tschechien lebende Drittstaatler einen Deutschen heiratet und der deutsche nie von seinem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechtes Gebrauch gemacht hat, dann ist der Drittstaatler nicht begünstigt.
Hier geht es aber zu einen Eu-Bürger in Deutschland. 4-6 Wochen unter Beteiligung der
ABH mit Nachweis Wohnraum und aureichend Finanzmittel.
Gefordert werden darf ein einfaches Einreisevisum ohne Prüfung Finanzmittel.
Ignorieren, die Angetraute reist mit ihren schengenfähigen tschechischen
AT zum Ehpartner und man geht zur
ABH. Mit Überschreiten der Grenze nach DEU fällt sie nicht mehr unter Schengenrecht sondern der EU-Freizügigkeit (Nachzug). Macht die
ABH Probleme wendet man sich an Solvit.
P.S Ich würde mal das Konsualt in Prag fragen, ob der nicht EU Ehepartner bei Umzug gemeinsam mit einen tschechischen Bürger auch dieses Visum benötigt. Das würde ja eindeutig gegen diese Richtlinie verstossen. Sie wurde ja genau geschaffen, das es im Inner EU Umzug keine langwirigen Verfahren mehr benötigt.