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Familienzusammenführung beantragen Wohnsitz im Ausland (Gelesen: 1.752 mal)
Seb17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.10.2018 um 14:55:08
 
Hallo,

ich möchte gerne für mich und meine Familie die Familienzusammenführung beantragen.
HIerzu hätte ich mal noch 2 Rückfragen.

Momentan lebe ich mit meiner Frau (Nicht-Eu Bürger Auslandsheirat aber deutsche Eheurkunde liegt vor) und unserer gemeinsamen Tochter (doppelte Staatsbürgerschaft) im Ausland.
Nun planen wir nach Deutschland zurückzugehen.

Termin haben wir schon für nächste Woche Montag bekommen.
Nun steht unter Punkt 13
Wie man für den Lebensunterhalt sorgen möchte.
Ich habe da jetzt erstmal Ehemann eingetragen, also mich eingetragen.
Aber ich habe in Deutschland noch keine Arbeit. Mein Hauptproblem ist, das die Botschaft ja angibt Bearbeitungszeitraum mehrere Monate.
Da ist halt das bewerben mit Unbestimmten Arbeitsbeginn etwas schwierig.
Wird dies von der Botschaft trotzdem anerkannt wegen des Kindes?
Genauso wie Adresse, ich habe erstmal die Adresse meiner Eltern angegeben, da wir dort vorübergehend erstmal einziehen werden. Passt das soweit?

Nach Erteilung des Visums haben wir 3 Monate Zeit um in Deutschland einzureisen? Oder ist dies nicht korrekt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe
MfG
Sebastian
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reinhard
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Antwort #1 - 01.10.2018 um 15:01:55
 
Du kannst bei der Fragen nach Lebensunterhalt alles so angeben, wie es ist, die Entscheidung über das Visum hängt ja nicht davon ab.

Du brauchst ja kein Visum, das Kind braucht keines (aber einen deutschen Pass). Deine Frau braucht ein Visum zum Zusammenleben mit dem Kind, das bekommt sie.
Die Botschaft muss die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen, in deren Bereich Ihr ziehen wollt. Es wäre praktisch, wenn Du der Ausländerbehörde Deine Adresse, Telefon und Mail schon mal mitteilst, falls es Rückfragen gibt.

Das Visum für Deine Frau wird dann normalerweise beim Abholen auf 90 Tage ausgestellt, zwischen dem 1. und 90. Tag darf sie einreisen. Falls sie schon weiß, dass es später wird, kann sie auch beim Abholen sagen, welcher Zeitraum drauf stehen soll.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 01.10.2018 um 15:36:45
 
Die FZF beantragt Deine Frau für sich. Du beantragst da nichts. Du bestätigst höchstens, dass Du die Ehe mit ihr in D leben willst.

Du musst doch nur reinschreiben wovon Deine Frau als Antragstellerin anfangs leben wird. Entweder von Deinem Einkommen oder Deinen/ihren Ersparnissen oder HartzIV oder Deinen Eltern oder was auch immer. Wichtig ist das nicht, da ihr Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Es spielt keine Rolle, was da steht.

Beantragt sie FZF zum deutschen Kind oder zum deutschen Ehemann? Hat sie A1?
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Seb17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.10.2018 um 15:49:04
 
Danke für die schnellen Antworten.

Unsere Tochter hat einen deutschen Pass, somit ist ihre Einreise kein Problem.

Danke für den Tip mit der Ausländerbehörde, die werde ich umgehend kontaktieren.

Meine Frau wird die FZF zu unserer Tochter beantragen.
Wobei ich auf dem Antrag nirgends gesehen habe, wo man das ankreuzen kann. Da steht ja nur FZF.

Sie hat kein A1 Zertifikat, obwohl Ihr deutsch schobn deutlich besser ist als A1. Aber bei FZF zum Kind spielt dies kein Rolle wie ich gelesen habe.

Im übrigen möchte ich die Botschaft mal ausdrücklich loben.
Online wurde eine Zeit von 5 Monaten angesetzt bis man einen Termin bekommt, wo Sie die FZF beantragen kann.

Jetzt hats effektiv 4. Wochen gedauert, bis zum Termin.
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reinhard
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Antwort #4 - 01.10.2018 um 18:01:42
 
Es ist aber richtig: Wenn der Zuzug zu Mann und Kind (bei gleichzeitiger Einreise) beantragt wird, muss die Botschaft die günstigeren Bedingungen nehmen. Zum Kind: ohne A1-Zertifikat.

Das steht nicht im Gesetz, weil man es umgekehrt lesen muss: Beim Zuzug zum Mann oder zur Frau wird ein A1-Zertifikat gefordert. Da das Kind nicht genannt wird, schlussfolgert man, dass es nicht gefordert wird.
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Petersburger
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Antwort #5 - 02.10.2018 um 11:26:49
 
Seb17 schrieb am 01.10.2018 um 15:49:04:
Wobei ich auf dem Antrag nirgends gesehen habe, wo man das ankreuzen kann. Da steht ja nur FZF.

Man schreibt es darunter.

Es gibt da das Feld "Referenzperson, wo man halt das Kind einträgt.

Seb17 schrieb am 01.10.2018 um 15:49:04:
Danke für den Tip mit der Ausländerbehörde, die werde ich umgehend kontaktieren.

Bitte nicht!
Die hat keinen Visumantrag und keine Ausländerakte - was soll die zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit den Informationen?

Es ist völlig ausreichend (!), die von reinhard genannten Informationen dem Visumantrag beizulegen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Seb17
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Antwort #6 - 02.10.2018 um 11:59:26
 
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten.
Ich werde den Antrag entsprechend der Hinweise ausfüllen.

Falls gewünscht kann ich ja am Montag ein kurzes Update geben wie das "Interview" gelaufen ist.

Schönen Tag an alle
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Seb17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
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Antwort #7 - 08.10.2018 um 08:31:05
 
Hallo,

wie versprochen ein kurzes Update.
Meine Frau war heute bei der Botschaft und hat alles abgegeben für Familienzusammenführung zum Kind.
(Danke nochmal für den Tip)

Alle vorbereiteten Unterlagen waren "fast" ok.
Ausser, das in Deutschland beim Fotograf gemachte biometrische Bild, wurde beanstandet, da man die Ohren nicht ausreichend sehen würde.
Zum Glück gibts im gleichen Gebäude nen Fotograf und dies konnte schnell noch erledigt werden.

Und es gab noch ein Problem, da meine Frau ein Unechtes Jahresvisum hat, dies musste erst für ungültig erklärt werden.
Da musste Sie noch schnell einen extra Antrag aufsetzen.

Wurde aber auch direkt erledigt.
Bin echt dankbar, dass die Botschaft da so flexibel war und wir nicht nochmal nen neuen Termin machen mussten.

Bearbeitungszeitraum wurde uns zwischen 1-3Monaten genannt.
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Seb17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.01.2019 um 13:23:54
 
Für alle interessierten hier mal ein Update zum Fall:
Nachdem wir anfang Dezember noch nix gehört hatten, mal die Botschaft angefragt ob es Porbleme gibt.
Uns wurde mitgeteilt alls klar, liegt bei der ABH in Deutschland.
Ok dort angerufen. Ja ist hier mit Vermerk erst ab Februar zu bearbeiten.
Grundbuchauszug meiner Mutter sollte vorgelegt werden und von was wir in Deutschland leben wollen.
Abgabe der Dokumente Freitag Vormittag. Montag morgen Anruf der Botschaft wir sollen den Pass nach Manila schicken.

14 Tage später Pass zurück Visum erteilt.

Eine Nachfrage noch im Visum steht folgender Vermerk
"FZF mit deutschem Kind zum deutschen Ehegatten"

Hat das irgendwas zu sagen? Macht uns das Leben jetzt irgendwie leichter?
Beantragt hatten wir nur FZF zum Kind.

Vielen Dank
Schönes WE allen
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 26.01.2019 um 15:06:52
 
Seb17 schrieb am 26.01.2019 um 13:23:54:
"FZF mit deutschem Kind zum deutschen Ehegatten"


Beim Zuzug zum Ehemann ist normalerweise Deutsch A1 Vorasusetzung für ein Visum, bei Zuzug zum Kind nicht!

Leichter oder schwerer macht es euch das nicht
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