Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student (Gelesen: 1.041 mal)
Dilem2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Ginsheim, Hessen, Germany
Ginsheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student
27.09.2018 um 11:15:15
 
Hallo zusammen,

ich bin eine Türkin mit dt Staatsbürgerschaft, bin 23 Jahre alt und derzeit noch Studentin im letzten Jahr. Nebenbei arbeite ich als studentische Aushilfskraft und bekomme mind. 700€ monatlich, wobei der Gehalt bei einem Deutschen wie ich jetzt oft mitbekommen habe keine Rolle spielt..

Mein Verlobter wohnt in der Türkei, wir sind jetzt seit 5 Jahren zusammen. Die große Hochzeit soll in Deutschland stattfinden, wir haben auch schon einen Saal für Dezember2019 gemietet, jetzt fangen wir nun langsam mit den Vorbereitungen für die Visa an. Standesamtlich wollen wir Anfang 2019 heiraten. Bald wird er auch mit dem A1 Deutschkurs anfangen.

Zu meiner Frage : Den Termin beim Konsulat müssen wir ja durch iData vereinbaren oder ? Für wann geben die denn Termine, müssen wir mit langen Wartezeiten rechnen(Konsulat Izmir)? Und denkt ihr es würde hinhauen wenn wir für Juli einen Termin vereinbaren beim Konsulat und alle Unterlagen sauber und vollständig abgegen, dass er bis Dezember sein Visum bekommt oder sollten wir das lieber früher tun? Spielt das eine Rolle dass ich noch Studentin bin, auch wenn ich Deutsch bin? Gibt es da eventuell andere notwendigen Voraussetzungen?
Und falls ich einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen sollte, dass sie einen Einkommensnachweis brauchen: Lieber trotzdem Nachweise senden, da der Gehalt eh keine Rolle spielt oder direkt auf das Gesetz hinweisen und sagen, dass es von mir nicht benötigt wird.

Ich würde mich über Erfahrungen was die Wartezeit angeht und generell über zeitlicher Ablauf wie es bei euch gelaufen ist sehr freuen . Ich mache mir da jetzt schon viele Gedanken, aber hoffe dass alles gut geht Smiley Augenrollen

Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student
Antwort #1 - 27.09.2018 um 12:06:42
 
Dilem2 schrieb am 27.09.2018 um 11:15:15:
Spielt das eine Rolle dass ich noch Studentin bin, auch wenn ich Deutsch bin? Gibt es da eventuell andere notwendigen Voraussetzungen? 

Zumindest bis zur standesamtlichen Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung für Deinen Bräutigam erforderlich. Die kann allerdings auch von einem anderen Familienmitglied, Freund oder Bekannten abgegeben werden, weil Dein Einkommen als Studentin dafür nicht ausreichen wird.

Das Visum zur Eheschließung kann er allerdings erst dann beantragen, wenn das Standesamt alle Unterlagen geprüft hat und der Eheschließungstermin feststeht, sowie das Zertifikat über die erforderlichen Deutschkenntnisse vorliegt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Dilem2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Ginsheim, Hessen, Germany
Ginsheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student
Antwort #2 - 27.09.2018 um 12:34:08
 
Tut mir Leid ich glaube da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.  Smiley Wir werden dort heiraten und einige Monate danach das Visum für Ehegattennachzug beantragen.. und nicht für die Eheschließung. Das was hier stattfinden wird, ist nur die große Feier mit der Familie. Zun Zeitpunkt des Antrags werden wir schon verheiratet sein.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student
Antwort #3 - 27.09.2018 um 13:35:55
 
Dilem2 schrieb am 27.09.2018 um 12:34:08:
Wir werden dort heiraten und einige Monate danach das Visum für Ehegattennachzug beantragen.. und nicht für die Eheschließung. Das was hier stattfinden wird, ist nur die große Feier mit der Familie. 

Dann braucht es natürlich keine Verpflichtungserklärung, da Ihr zum Zeitpunkt des Nachzuges bereits verheiratet seid. Die Hochzeitsfeier ist völlig ohne rechtlichen Belang, wo die dann letztendlich stattfindet spielt überhaupt keine Rolle.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug - Zeitlicher Ablauf / derzeit noch Student
Antwort #4 - 29.09.2018 um 23:44:10
 
Moin,

Dilem2 schrieb am 27.09.2018 um 11:15:15:
Und denkt ihr es würde hinhauen wenn wir für Juli einen Termin vereinbaren beim Konsulat und alle Unterlagen sauber und vollständig abgegen, dass er bis Dezember sein Visum bekommt oder sollten wir das lieber früher tun?


Mit Erfahrungen und Spekulationen ist es so eine Sache - sie haben keinen verbindlichen Wert. Sinnvoll wäre: Termin so früh wie möglich, bei Antragstellung gewünschten Reisetermin angeben.

Zitat:
Spielt das eine Rolle dass ich noch Studentin bin, auch wenn ich Deutsch bin?


Nein.

Zitat:
Gibt es da eventuell andere notwendigen Voraussetzungen?


Keine besonderen. Website Konsulat Izmir: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/1513848

Zitat:
Und falls ich einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen sollte, dass sie einen Einkommensnachweis brauchen: Lieber trotzdem Nachweise senden, da der Gehalt eh keine Rolle spielt oder direkt auf das Gesetz hinweisen und sagen, dass es von mir nicht benötigt wird.


Reine Geschmackssache. Denkbar wäre auch: vorweisen mit gleichzeitigem Hinweis auf die Nichterforderlichkeit.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema