goudvink schrieb am 27.09.2018 um 09:43:24:Hat das evtl Auswirkungen auf die erneute Erteilung eines Visums (als Mutter eines deutschen Kindes braucht sie ja kein
A1, sie hat zwar hier schon den Intergrationskurs abgeschlossen, aber vielleicht verfällt der ja, wie auch
A1 Zertifikate nur ein Jahr gültig sind?)
Meiner Meinung nach ja, weil das gemeinsame Sorgerecht für die
AE (zum Kind) dazu gehört, ja ein "Muss" darstellt! Solange ihr verheiratet seid, kann sie aber ein neues FZV durchlaufen. Die
AE wird nach mehr als 6 Monaten außer LAndes ablaufen, bzw. läuft ja jetzt eh aus! Sie wird also nicht ohne Visum wieder einreisen dürfen!
goudvink schrieb am 27.09.2018 um 09:43:24:Wenn jetzt der Titel am 30.9. ausläuft, muss ich sie aus der Wohnung abmelden oder kann sie hier gemeldet bleiben?
Du musst sie abmelden, da sie keine
AE mehr hat und damit keine "Meldeadresse" in Deutschland (BMG) § 17
goudvink schrieb am 27.09.2018 um 09:43:24:Wir sind ja zur Zeit nicht getrennt (im Sinne von Trennung als Trennungsjahr für Scheidung). Unser Auto und diverse Versicherungen laufen ja auch noch auf ihren Namen.
Wenn Sie nicht mehr hier gemeldet ist, keine
AE hat muss zumindest das Auto umgemeldet werden. Auch wird das Finanzamt vermutlich Probleme machen, denn man lebt ja "getrennt"
Paare können i.d.R. nur dann von der gemeinsamen Veranlagung profitieren, wenn sie nicht nicht das ganze Jahr dauernd getrennt leben. Sollte deine Frau also länger wegbleiben, sollte man das überprüfen lassen damit es nicht irgendwann richtige Probleme gibt!
Auch das
goudvink schrieb am 27.09.2018 um 09:43:24:und ich überlege jetzt beim Familiengericht das Ruhen des Sorgerechts nach § 1674 Abs. 1 BGB zu beantragen.
spricht ja eher für Trennung wegen Scheidung / Problemen als zur Erholung / Heilung. Zumal ja die "Philippinen" nun nicht gerade als Hort der medizinischen Infrastruktur gegenüber Deutschland einzuordnen sind!
Also genau aufpassen was man macht, um sich nicht selbst Probleme zu machen