Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Richtiger Aufenthaltstitel (Gelesen: 502 mal)
Just4Ju
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Frankfurt am MAIN, Germany
Frankfurt am MAIN
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Richtiger Aufenthaltstitel
08.09.2018 um 12:49:53
 
Hallo an alle,

ich hoffe, dass ihr meinem Mann und mir mit unserem aktuellen Problem auch weiterhelfen könnt.
Wir sind seit Februar 2013 verheiratet, haben uns aber ziemlich frisch getrennt.
Zuvor hatte mein Mann einen Aufenthaltstitel wegen des Studiums und seit 2013 auf Grund unserer Ehe. Sein aktueller Aufenthaltstitel ist jetzt abgelaufen. Wir haben dann eine Verlängerung beantragt und aktuell hat er eine Fiktionsbescheinigung, weil es keinen freien Termin gab. Zu dem Zeitpunkt, wo wir den Antrag gestellt haben, waren wir auch noch ganz normal ein Paar.
Ich möchte nicht unbedingt falsche Angaben machen müssen. Die Ausländerbehörde möchte aber eine eidesstaatliche Erklärung, dass wir verheiratet sind.
Meinem Wissen nach dürfte aber mein Mann auch ein von mir unabhängiges Recht auf einen Aufenthaltstitel haben. Er hat mittlerweile einen unbefristeten Arbeitsvertrag, ich gehe jedoch davon aus, dass er keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge zusammen bekommt. Ich will meinen Mann nicht schaden, aber möchte meine Lebenssituation auch nicht weiter verkomplizieren, indem ich überall angebe, dass eine Ehe weiterbesteht, wenn wir jetzt getrennt sind.
Was für einen Aufenthaltstitel sollen wir denn beantragen? Was ist dafür notwendig? Sind Nachteile zu befürchten, wenn ich unsere Trennung offiziell mache?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Richtiger Aufenthaltstitel
Antwort #1 - 08.09.2018 um 13:27:26
 
Aus deinen Schilderungen lässt sich schlussfolgern, dass ihm ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG zusteht, das auch entsprechend verlängerbar ist und ein späteres unbefristetes Aufenthaltsrecht ist auch möglich. Deshalb hier mit offenen Karten spielen, damit die ABH entsprechend entscheiden kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema