Hallo liebe Forumgemeinde,
hat jemand Erfahrungen mit einem nationalen Visum welches für einen Sprachkurs ausgestellt wurde?
Folgende Situation:
> Freundin soll nach Deutschland kommen und einen Deutschkurs machen. Schengen Visum wurde 2015 abgelehnt.
Bitte gleich vorweg an die Oberschlaumeier hier. Nur weil sie meine Freundin ist und das Schengen Visum abgelehnt wurde heißt das nicht, das falsche Angaben gemacht werden um trotzdem einen Weg der Einreise zu finden. Alle unten aufgeführten Angaben entsprechen der Wahrheit. Also gleich irgendwelche Belehrungen bitte ersparen und bitte nur eure Erfahrung falls ihr dazu welche habt mitteilen.
Auf der Website der Botschaft in Kingston steht folgendes:
http://www.kingston.diplo.de/Vertretung/kingston/en/04/Visabestimmungen/National...- curriculum vitae of professional career, specifying the certificates, diplomas, etc. you have obtained
Sie hat nur normalen Schulabschluss ohne CXC
macht jetzt gerade Führerschein und einen Course Anfang Januar einen Kurs Jamaican Tourist Board - Team Jamaica, da man für offiziellen Tourismus in Jamaica ja immer ein Zertifikat braucht.
Wie seht ihr die Chancen ein nationales Visum zu erhalten?
Argumentation ist folgende:
Um langfristig im Touristmus Buisness bessere Qualifikationen zu haben würde Sie gerne einen Deutschkurs machen.
Weiß zufällig jemand die Kriterien für diesen Sprachkurs?
Hab mal auf der Website der Russischen oder Ukrainischen Botschaft gelesen das es ein Kurs sein muss der jeden Tag Deutsch unterrichtet, also keine Abendkurse oder Wochenende.
Denke mal das wird hier genauso sein da die Bestimmungen für nationales Visum überall gleich sein dürften. Irgendwelche Ahnung welche Institutionen das anbieten?
Nachtrag:
war Russland =) also die Botschaft
da stehen folgende Kriterien:
Je nach dem, ob der angestrebte Sprachkurs der unmittelbaren Studienvorbereitung dient
oder nicht, ist entweder ein Visum für einen studienvorbereitenden oder einen isolierten
Sprachkurs zu beantragen. Die Aufnahme eines Studiums mit dem letztgenannten Visum ist
wegen des Wechsels des Aufenthaltszweckes ausgeschlossen.
Bei Ihrem Sprachkurs muss es sich um einen sog. Intensivsprachkurs handeln. Dieser ist u.A.
durch einen täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
gekennzeichnet. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss
auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von
vornherein zeitlich begrenzt sein. Die maximale Dauer beträgt 1 Jahr.
Wird ein isolierter Sprachkurs beantragt, so muss ein solcher Kurs unter Berücksichtigung
Ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung
passen und plausibel erscheinen. Entsprechende Nachweise hierfür sind mit dem Antrag
einzureichen. Vorkenntnisse in der deutschen Sprache sind zwar nicht zwingende
Voraussetzung für die Erteilung des Visums, spielen aber bei der Plausibilitätsprüfung eine
wichtige Rolle.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.
Original Dokument auf der Website auf:
http://www.germania.diplo.de/contentblob/3572196/Daten/7849258/sprachkurskurzmer...