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Vorgänge nach der Einreise (Gelesen: 1.109 mal)
d3rish
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i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorgänge nach der Einreise
30.11.2017 um 02:25:44
 
Hallo Liebe Freunde,

mein Mann hat sein Visun erteilt bekommen und wird bald einreisen. Ich habe speziell nichts zu diesem Thema gefunden falls es jedoch eins gibt bitte ich gerne um ein Link.

Meine frage ist wie es nach der Einreise aussieht. Wie ich vorgehen muss.

1. Muss ich zur Einwohnermeldeamt und ihn anmelden? (mit welchen Unterlagen und wie schnell muss ich ihn anmelden nachdem er da ist)?

2. Wie regelt sich das genau mit der Krankenkasse?

3. Muss ich etwss bezüglich der Steuerklasse machen? Oder es so lassen (bei 1) bis er ein Job hat? Und nachdem er ein Job gefunden haben sollte geht das mit der Steuerklasse autmatisch (3-5) oder muss ich dafür zum Finanzamt?

Muss ich sonst noch was machen?

Schöne Grüße, d3rish.
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.223

Brisbane, Australia
Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 30.11.2017 um 06:39:20
 
Hallo,

1. Anmelden innerhalb von 14 Tagen nach Einreise (Meldegesetz)
2. Sofort bei Krankenkasse anmelden
3. Steuernummer beantragen (geht meist automatisch nach Anmeldung)
4. Mit der Steuernummer deine Lohnsteuerklasse ändern
5. innerhalb der Zeit des Visums, rechtzeitig zur ABH gehen und AE beantragen (würde ich auch recht schnell erledigen)
6. Träger für Integrationskurs suchen

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reinhard
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Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.11.2017 um 11:32:17
 
Und grundsätzlich sind wir im Erwachsenen-Recht:

Er muss sich anmelden.
Er muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Du musst zur Ausländerbehörde mit, weil Du bestätigen musst, dass Ihr als Ehepaar zusammenleben wollt.
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Bexx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 30.11.2017 um 22:18:38
 
Hallo

Du kannst auch schon Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen, den Stand der Dinge erklären. Dann schicken die dir den Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung zu. (Ich geh mal davon aus du bist gesetzlich versichert). Dann kannst du nach der Anmeldung zusammen mit der Meldebescheinigung den Antrag einreichen..

Gruß
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