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Ehegattennachzug zu EU-Bürgerin von Kuba nach DE, Prüfung der Scheinehe möglich?? (Gelesen: 1.707 mal)
Margarita1
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18.11.2017 um 17:01:54
 
Wir heiraten in April in Kuba. Laut Merkblätter von der Botschaft in Havanna, erfolgt Erteilung des Visums für den Ehegattennachzug für meinen zukünftigen Mann innerhalb von 3 Tagen, da ich eine EU-Bürgerin bin.  Nun habe ich Bedenken wegen des grossen Altersunterschiedes (15 Jahre, ich Frau, er Mann ), dass sie prüfen werden, dass keine Scheinehe besteht. Soll ich einfach alle Beweise, Nachweise über Emails, gemeinsame Sprache, gemeinsame Hotel- und Casaaufenthalte, Fotos von Familienbesuche in Kuba etc) schon zum Visumantrag einfügen. Nach der Eheschliessung warte ich auf meinen Mann und wir wollen zusammen nach Deutschland. (Es ist möglich beim lokalen "Standesamt" die legaliezierte Urkunde am nächsten Tag zu erhalten). Wie wahrscheilich ist es ,das es zu einer Prüfung kommt und wie ist das in Praxis durchführbar, da Visumerteilung nach 3 Tagen erfolgt ohne dass die deutschen Ausländerbehörden eingeschaltet werden. Wir kennen uns seit einem Jahr und ich habe ihn 4 Mal seitdem besucht. Gibt es Hoffnung dass durch meine "Freizügigkeitsberechtigtsein".. Smiley diese Prüfung entfällt. Oder muss ein konkreter Verdacht vorliegen, oder wird routinemässig beim grossen Altersunterschied geprüft.. Griesgrämig Bin besorgt, da wir in Havanna dann total hilfslos da stehen ohne Unterstützung und ohne Wissen über unsere Rechte, falls etwas schief gehen sollte. Wir möchten einfach zusammen gleich nach DE fliegen.
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Aras
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Antwort #1 - 18.11.2017 um 17:19:15
 
Du solltest erstmal das minimalste einreichen und dann bei Gegenfragen noch Mal genau entscheiden was du einreichst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 19.11.2017 um 10:32:53
 
Hallo,
Einfach so nur wegen des Altersunterschiedes wird man wohl kaum eine Scheinehe vermuten. Und für den Fall bist du gewappnet mit den Nachweisen, die du aufgezählt hast.
Mach dir keine Sorgen!
Gruß
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Antwort #3 - 19.11.2017 um 11:21:57
 
zumal eine Scheinehe eine FZF nach AufentG verhindert, nicht aber das Nachziehen des Ehegatten zu einem EU-Bürger nach Freizügigkeitsrecht.
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Margarita1
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Antwort #4 - 19.11.2017 um 13:48:55
 
Danke für eure aufbauende Antworten. Smiley Bin beruhigt. Je mehr ich Erfahrungsberichte lese, desto mehr gerate ich in Panik..Die Happy End -Geschichten  schreibt natuerlich in diesen Foren kaum jemand rein. Zwinkernd .. verständlich.
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Antwort #5 - 19.11.2017 um 14:16:57
 
Bei Scheinehen darf der Ehegattennachzug verweigert werden. Wieso sollte das nicht möglich sein?
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Antwort #6 - 19.11.2017 um 18:28:01
 
Für die Fragende zwar nicht relevant, da eine richtige Ehe vorzuliegen scheint, aber der Vollständigkeit halber die Rechtsgrundlage bei Scheinehen: §2 Absatz 7 FreizügigG/EU.
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