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Integrationskurs (Gelesen: 1.790 mal)
lamea
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i4a rocks!


Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.11.2017 um 08:55:20
 
Hallo  Smiley

Mein Mann ist seit August in Deutschland und hat ziemlich schnell arbeit als Programmierer gefunden. Er verdient ungefaehr das doppelte von mir und traegt somit einen grossen Teil an unserem Lebensunterhalt bei. Ich bin zur Zeit schwanger und wir erwarten im Maerz unser erstes gemeinsames Baby. Eigentlich laeuft alles super aber mein Mann muss jetzt, wo er sich eingelebt hat unbedingt anfangen Deutsch zu lernen bzw den vorgeschrieben  Integrationskurs zu besuchen. Deutsch lernen muss er auf jeden Fall allerdings ist es wirklich schwer. Er koennte einen Abendkurs besuchen wuerde dann aber von 8:00 bis 22:00 aus dem Haus sein und das fuer ca ein Jahr (das heisst die ersten Monate wuerde er auch unser Baby eher selten sehen). Wochenendkurs waere auch moeglich, allerdings wuerde der Kurs dann noch laenger dauern und ausserdem haetten wir dann gar kein Familienleben mehr. Dazu kommt aber auch noch, dass ich schon eine grosse Tochter habe (7Jahre) die ihn die ganze Woche nicht sehen wuerde und  somit die super Verbindung zwischen den beiden wohl sehr darunter leiden wuerde:-[  Mein Mann kann sich Sprachen auch sehr gut selbst beibringen und fuer ihn waere es auf jeden Fall moeglich sich deutsch,  selbst beizubringen.  Gibt es diese moeglichkeit? Habt ihr vielleicht noch andere Ideen wie das alles leichter gehen koennte?

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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2017 um 09:50:45
 
Es ist möglich die Verpflichtung zum Integrationskurs von der ABH auf Antrag aufheben zu lassen.

Mit den Argumenten die du nanntest sollten die Chancen eigentlich auch gut sein.
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lamea
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i4a rocks!


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2017 um 16:23:08
 
Vielen Dank. Wir werden es auf jeden Fall versuchen Durchgedreht
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M.A.G.S
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i4a rocks!


Beiträge: 144

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche und ecuadorianische
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Antwort #3 - 20.11.2017 um 14:31:28
 
Wenn die Verpflichtung aufgehoben wird, wird die AE nur befristet verlängert?

Ich gehen davon aus, bis alle Vorraussetzungen vorlegen für eine NE, z.b.
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reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.11.2017 um 16:55:51
 
Nein, jede längere AE ist an den bestandenen Integrationskurs (beide Prüfungen) gebunden. Solange man die Teilnahme verzögert, bekommt man nichts Besseres als immer ein Jahr Verlängerung.
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planloser
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i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
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Antwort #5 - 20.11.2017 um 17:10:43
 
IK (Integrationskurs) aufschieben, in der Zwischenzeit Deutsch im Selbststudium lernen, beim Einstufungstest des IK mit Deutschkenntnissen auf B1 Niveau antreten, dann fallen im Idealfall die Sprachmodule weg (600 UE oder zumindest große Teile davon), bleibt nur noch der OK (Orientierungskurs) mit 60 UE, eventuell dessen Inhalt auch im Selbststudium erarbeiten.
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