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Sicherung des Lebensunterhalts (Gelesen: 684 mal)
yen
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sicherung des Lebensunterhalts
27.10.2017 um 10:13:44
 
Hallo zusammen,

Meine Frau beantragt demnächst eine Niederlassungserlaubnis (Ehegatte des Deutschen). Sie erfüllt alle Voraussetzungen  und haben eine Frage bezgl. die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Zum Sachverhalt:
- Ich bin unbefristet eingestellt. Meine Frau arbeitet zurzeit nicht.  Wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jh.)
- Es liegt ein Nettoeinkommen von 1700€ vor + 192 € Kindergeld.
- Die Miete beträgt 600€ inkl. Heiz- und Nebenkosten.
- Es werden keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen.

Wir würden gern wissen, ob dafür das Lebensunterhalt gesichert sei.

Ich danke euch vielmals!!!!
Beste Grüße
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherung des Lebensunterhalts
Antwort #1 - 27.10.2017 um 10:38:40
 
Der HartzIV-Rechner aus dem Internet sagt bei diesen Angaben: Kein Anspruch auf ALGII.
Müsste eigentlich reichen.
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