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Beitrag begonnen von yen am 27.10.2017 um 10:13:44

Titel: Sicherung des Lebensunterhalts
Beitrag von yen am 27.10.2017 um 10:13:44
Hallo zusammen,

Meine Frau beantragt demnächst eine Niederlassungserlaubnis (Ehegatte des Deutschen). Sie erfüllt alle Voraussetzungen  und haben eine Frage bezgl. die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Zum Sachverhalt:
- Ich bin unbefristet eingestellt. Meine Frau arbeitet zurzeit nicht.  Wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jh.)
- Es liegt ein Nettoeinkommen von 1700€ vor + 192 € Kindergeld.
- Die Miete beträgt 600€ inkl. Heiz- und Nebenkosten.
- Es werden keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen.

Wir würden gern wissen, ob dafür das Lebensunterhalt gesichert sei.

Ich danke euch vielmals!!!!
Beste Grüße

Titel: Re: Sicherung des Lebensunterhalts
Beitrag von lottchen am 27.10.2017 um 10:38:40
Der HartzIV-Rechner aus dem Internet sagt bei diesen Angaben: Kein Anspruch auf ALGII.
Müsste eigentlich reichen.

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