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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Sicherung des Lebensunterhalts https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1509092024 Beitrag begonnen von yen am 27.10.2017 um 10:13:44 |
Titel: Sicherung des Lebensunterhalts Beitrag von yen am 27.10.2017 um 10:13:44
Hallo zusammen,
Meine Frau beantragt demnächst eine Niederlassungserlaubnis (Ehegatte des Deutschen). Sie erfüllt alle Voraussetzungen und haben eine Frage bezgl. die Sicherung des Lebensunterhaltes. Zum Sachverhalt: - Ich bin unbefristet eingestellt. Meine Frau arbeitet zurzeit nicht. Wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jh.) - Es liegt ein Nettoeinkommen von 1700€ vor + 192 € Kindergeld. - Die Miete beträgt 600€ inkl. Heiz- und Nebenkosten. - Es werden keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen. Wir würden gern wissen, ob dafür das Lebensunterhalt gesichert sei. Ich danke euch vielmals!!!! Beste Grüße |
Titel: Re: Sicherung des Lebensunterhalts Beitrag von lottchen am 27.10.2017 um 10:38:40
Der HartzIV-Rechner aus dem Internet sagt bei diesen Angaben: Kein Anspruch auf ALGII.
Müsste eigentlich reichen. |
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