Trigger schrieb am 26.10.2017 um 18:31:16:Was ist, wenn der Italiener schon jetzt nach Dtl. kommt, sich hier anmeldet und die Familie auch direkt mitkommt, aber er die Arbeit ist in 2 Monaten aufnimmt. Könnte man die Aufenthaltskarte für die Ehefrau schon direkt beantragen oder muss der Italiener dafür erst arbeiten?
Also warum mach Ihr es euch so schwer.
Die italienische Familie sucht sich eine Wohnung, ,meldet sich an und beantragt für die Ehefrau eine Aufenthaltskarte. Als Nachweis gibt er dort die Stellenzusage ab, wo er die Arbeit in 2 Monaten aufnimmt. Da sie eine Stelle sucht fragt man freundlich, ob sie die Bescheinigung bekommt, das alle Angaben zur Aufenthaltskarte gemacht wurden. Mit dieser Bescheinigung kann sie sich bewerben und eine Stelle annehmen (Eigentlich auch ohne, aber die Arbeitgeber wollen eben was sehen).
Anschließtend schickt man die Kinder zur Schule etc.
Und natürlich kann der Ehemann wieder befristet nach Italien reisen um dort noch alles Notwendige zu erledigen. Da kräht kein Hahn nach und man muss es der
ABH nicht direkt auf die Nase binden. Zudem hätte die Frau sowieso von den Kindern abgeleitete EU-Freizügikeit, aber warum soll man es komplizierter machen als es ist.