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Schnelle Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 921 mal)
Josef K.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schnelle Fiktionsbescheinigung
24.10.2017 um 12:01:31
 
Meine Frau muss unerwartet bald für längere Zeit nach China, und plant, erst im neuen Jahr zurückzukommen. Bis dahin ist aber ihre Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen.
Eine neue beantragen hat bereits letztesmal länger gebraucht als von der AB angegeben, so dass zusätzlich eine Fiktionsbescheinigung fällig wurde.

Diesmal ist es nichteinmal mehr möglich, einen Termin innerhalb von 3 Monaten zu bekommen. Also müssten wir wohl gleich parallel zur Aufenthaltsgenehmigung eine Fiktionsbescheinigung beantragen.

Stellen sich uns folgende Fragen:

1. Was davon kann man schriftlich machen, und wozu muss man zur Behörde pilgern? AG und FB schriftlich beantragen, und dann die FB persönlich abholen?
Oder AG persönlich beantragen, Fiktionsbescheinigung gleich mitnehmen, und AG dann zuschicken lassen?
Oder ganz anders?

2. Wie lange dauert das mit der Fiktionsbescheinigung? Soweit ich mich erinnere kann man die direkt bekommen, ohne die 3-Monatige Wartezeit für den elektronischen Aufenthaltstitel


Besten Dank schonmal,

K.
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blubb


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2017 um 16:31:32
 
Hallo,

grundsätzlich gibt es zwei Optionen, falls absehbar ist, dass der eAT (die AE, nicht "AG") nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann.

Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Erteilung AE mittels Klebeetikett.
Nicht bei jeder ABH gibt es die zweite Option.

Im Regelfall wird die AE durch persönliche Vorsprache beantragt und im Zuge dessen dann gleich die FB ausgestellt bzw. das Etikett eingeklebt.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Josef K.
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Antwort #2 - 24.10.2017 um 17:57:33
 
ah, danke..

dann werden wir morgen mal gegen sechs da vorbeischauen.

Sechs Uhr...  unentschlossen

Weil die keine Termine geben, und später alle Wartemarken verteilt sind. Telefonisch ist da auch keiner zu erreichen...

Wie ist das mit der Meldebescheinigung? Manche ABs sagen "nicht älter als..", andere nicht. Unsere sagt gar nichts. (naja.. vermutlich bis wir dann nach fünf Stunden warten beim Sachbearbeiter sitzen...)
Ermessenssache?
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Antwort #3 - 25.10.2017 um 00:04:38
 
Ermessenssache, wobei viele ABHen wohl selbst elektronisch in den EMA-Bestand schauen können.

Gruß
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