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§18 und Kündigung (Gelesen: 766 mal)
Joana CO
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag §18 und Kündigung
12.10.2017 um 19:45:38
 
Hallo!

Folgende Situation:
Die Person, um die es geht, hat momentan eine AE nach §18, nicht Arbeitgebergebunden. Er hat in DE studiert und vorher die AE zur Arbeitsplatzsuche.
Nun will er gerne bei seinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und nach einem neuen Job suchen (Ingenieur).
Seine momentane AE geht aber nur bis Ende März. Kann er nochmal eine AE zur Arbeitsplatzsuche beantragen?
Was passiert, wenn er Ende März noch keine neue Arbeit gefunden hat? Er muss dann ja sowieso zur ABH, aber was genau beantragt er dann? Wie viele Monate bekommt er dann die AE zur Arbeitsplatzsuche?

Danke!
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