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Dreifache Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.146 mal)
MiroB91
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Beiträge: 10

Skopje, Macedonia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Dreifache Staatsangehörigkeit
27.09.2017 um 20:21:05
 
Ist eine dreifache Staatsangehörigkeit irgendwie möglich? Angenommen, man wurde in Deutschland als ausländischer Doppelstaatler geboren und bei Volljährigkeit eingebürgert wobei beide Staatsangehörigkeiten (da nicht EU-Länder) abgegeben werden mussten. Eine der beiden ist durch BBG (Beibehaltungsgenehmigung) unter Nachweis von berufsbedingten Gründen zurückerlangt worden. Die zweite ist weiterhin verloren, wobei es von Vorteil wäre sie aus erbrechtlichen Gründen wiederzuerlangen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist durch die erhaltene BBG aufgrund zukünftiger Arbeitsaufnahme nach Anerkennung des Auslandsstudiums in Deutschland erforderlich.

Bei Einbürgerung wäre die Hinnahme der bereits besitzten Doppelten Staatsbürgerschaft theoretisch möglich gewesen, wurde aber doch nicht erlaubt.

Weiß jemand ob es möglich ist eine zweite Beibehaltungsgenehmigung für die andere Staatsangehörigkeit zu beantragen? Zumal der Erhalt der BBG bürokatisch sehr aufwändig war und von der deutschen Bürokratie als fast unmöglich angesehen wurde. Kurz gesagt, man wollte den Antragsteller "abwimmeln" mit der schwammigen Behauptung "die Einbürgerung in Deutschland würde im Weg stehen" obwohl sie rechtens gewesen ist.

Der Staat dessen Staatsbürgerschaft noch verloren ist ist bereits in EU-Beitrittsgesprächen.

Hat jemand Ideen was möglich wäre?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2017 um 20:25:23
 
Du kannst soviele BBG beantragen wie du willst. Es gibt keine Obergrenze für erteilbare BBGs. Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen nachweist/erfüllst, dann kriegst du sie auch.
Aber ob du die BBG erhälst kann ich nicht beurteilen. Aber wie immer im Leben: Beantragen, Argumentieren und Ergebnis sehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Newman
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Antwort #2 - 28.09.2017 um 14:33:15
 
Aras schrieb am 27.09.2017 um 20:25:23:
Du kannst soviele BBG beantragen wie du willst. Es gibt keine Obergrenze für erteilbare BBGs. 


Genauso ist es. Ob Du die BBG dann wirklich bekommst, wirst Du sehen. Wenn Du die andere Staatsangehörigkeit erwerben willst, weil es aus erbrechtlichen Gründen von Vorteil ist, wirst Du sicher noch einiges erklären und nachweisen müssen. Es ist eben eine Ermessensentscheidung. Aber mit Sicherheit wird Dich keiner mit schwammigen Behauptungen abwimmeln.
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