Die Tschechei ist ein EU-Mitglied und Mitglied des Europarates. Es hat die Vermutung inne, dass es auch ein Rechtsstaat ist und die Europäische Menschenrechtskonvention gilt. Also auch Artikel 6 der EMRK. Insbesondere Artikel 6 Abs. 2 der EMRK, der besagt, dass die Unschuldsvermutung gilt, bis man durch ein Gericht für schuldig befunden wurde.
Du bist laut eigenen Aussagen durch ein tschechisches Gericht für schuldig befunden worden. Dir wurde höchstwahrscheinlich die Möglichkeit gegeben zur Verhandlung zu erscheinen, dich zu Äußern und dich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Umstand, dass die Sache im Ausland war, ist keine Entschuldigung für eine Nichtverfolgung des Strafverfahrens. Es wäre in deinem Interesse gewesen, die Sache zu verfolgen.
Somit war es für Tschechien möglich dir eine schuldangemessene Strafe zu erteilen.
Wenn du jetzt aber meint, dass du in Wirklichkeit unschuldig seist, dann verfehlt es das Thema. Dir war doch die Möglichkeit gegeben worden dich vor einem Strafgericht zu verteidigen etc.. Du bist rechtmäßig verurteilt worden. Du bist vorbestraft.
Die Verurteilung an sich unterliegt keinem Beurteilungsspielraum eines deutschen Richters. Ein deutscher Richter kann also nicht behaupten, dass du nicht schuldig seist. Deine Zeugen hättest du in der Tschechei anführen sollen und nicht jetzt hier in Deutschland.
Wie die
ABH von der Verurteilung erfahren wird, weiß ich nicht. Es kann sein, dass du irgendwann eine Niederlassungserlaubsnis beantragst und dann wie bei der Erstellung eines europäischen Führungszeugnisses diese auf die Daten der anderen EU-Staaten zurückgreifen können und es dadurch erfahren. Oder du wirst im Antragsformular gefragt ob du bereits rechtskräftig verurteilt worden bist. Und da musst du die Verurteilung angeben, da es ggf. ein Widerrufsgrund darstellen kann, wenn du das unterschlägst. Wenn die
ABH die Verurteilung weiß, kann sie im eigenen Ermessen entscheiden wie stark sie die Verurteilung wertet. Da wird auch hineinfließen, wie lange du straffrei gelebt hast und wie dein persönliches Verhalten ist.
Im Fazit kann man sagen, dass du es selbst zu vertreten hast, dass du in der Tschechei vorbestraft bist. Nach nunmehr
2 Jahren die Panik schieben ist einfach zu spät. Du hättest vor 2 Jahren Panik schieben sollen.
Noch als letzter Hinweis:
Hier ist ein Forum für Praktiker. D.h. dass man hauptsächlich praktische Probleme lösen will und weniger theoretische Probleme. Falls du Rechtsberatung suchst, so wäre ggf. ein Rechtsanwalt besser geeignet.
Ansonsten kriegst du wahrscheinlich nur noch die Antwort, dass du nicht mehr straffällig werden sollst und es erst wieder thematisieren sollst, wenn es ein praktisches Problem wird. Natürlich wird der ein oder andere noch antworten, und ich will das Antwortrecht der Mitforisten nicht in Frage stellen.
Aber erwarte eben keine tiefere Erkenntnis und den Königsweg aus deiner Misere. Dazu ist es eben zu spät.