Hallo,
ich nehme Bezug auf mein Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1498642319/15#15Meine libanesische Ehefrau und ich haben in DK geheiratet und bereiten nun den Antrag auf FZF-Visum vor. Meine Frau besitzt eine bis zum 31.12.2017 befristete italienische Aufenthaltserlaubnis. Den Antrag auf FZF-Visum würde sie bei der deutschen Botschaft in Rom stellen. Da sie die
A1 Prüfung noch ablegen muss, würde sie den Antrag frühestens Ende November 2017 stellen können. Für die Antragsannahme wird die Botschaft den gültigen italienischen Aufenthaltstitel verlangen, was bei einer Antragsstellung vor dem 31.12.2017 kein Problem darstellen sollte.
Nach meiner Auffasung könnten sich bei uns zwei Szenarien abspielen:
1) Meine Frau hat soviel Glück, dass sie das FZF-Visum noch dieses Jahr erhält und nach DE einreist. Dann muss sie sich keine Gedanken um die Verlängerung ihrer italienischen Aufenthaltserlaubnis machen, oder
2) Das FZF-Verfahen wird erst nach dem 31.12.2017 durchgeführt und abgeschlossen sein
Ich gehe vom Szenario 2 aus und glaube kaum, dass meine Frau noch dieses Jahr ihr FZF-Visum erhalten wird. Sollte sie ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern und auf das Visum warten, ist ihr Aufenthalt in Italien dann illegal.
Was kann man in diesem Fall tun? Zurück ins Heimatland und da das FZF-Visum beantragen? Sie kann natürlich versuchen die italienische Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Sie hat allerdings ihr Studium bereits abgeschlossen und müsste somit ein anderes Aufenthaltszweck nachweisen.
Da ich von meinem Freizügigkeitsrecht nicht nachhaltig in Anspruch genommen habe, dürfte ihr Status als Ehefrau eines EU-Bürgers keine Auswirkung auf ihr Aufenthaltsrecht in Italien haben.
Sollen wir die deutsche Botschaft unsere Situation erläutern und darauf hinweisen, dass es evtl. zu einer Überschneidung zwischen dem FZF-Verfahren und dem Ablauf der italienischen Aufenthaltserlaubnis kommen kann?