THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:Nachdem wir alle geforderten Unterlagen - für die Ehebefähigungsbescheinigung - beglaubigt und gestempelt durch das ministry of foreign affairs in Nairobi,
Die Urkunde wurde nur beglaubigt. Dadurch wird nur bestätigt, dass die urkundenerteilende Person, dazu wohl befugt war. Die Urkunde also eine gewisse Echtheit besitzt. Echtheit ist die Überprüfbarkeit einer Urkunde ob diese tatsächlich von der auf der Urkunde vermerkten Behörde/Stelle erteilt wurde.
Nur weil aber die höhere Behörde die Urkunde beglaubigt hat, bedeutet es jedoch nicht, dass diese Urkunde inhaltlich auch richtig sein könnte. Die höhere Behörde überprüft ja auch nicht den Inhalt der Urkunde, sondern schaut höchstens ob sie die Unterschrift der Person wieder erkennt, wenn diese überhaupt eine Liste von Unterschriften vorrätig halten.
THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:war die Mitarbeiterin der Behörde in Heidelberg immer noch nicht zufrieden, jetzt wird die beglaubigte Geburtsurkunde um die es da geht, nach Nairobi an die deutsche Botschaft gesendet und muss nochmals beglaubigt werden,
Eben nicht. Das Verfahren ist kein Beglaubigungsverfahren sondern ein Legalisierungsverfahren. Legalisierung wird in § 438 II ZPO genannt. Da aber keine pauschale Legalisierung mehr stattfindet, werden die Urkunden inhaltlich überprüft und dann mit einem Überprüfungsvermerk versehen.
THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09: neben den 360 euro die ich hinterlegen muss kann das ganze bis zu 6 Monate lang dauern,
Die 360 € bzw. die 6 Monate sind womöglich problematisch. Aber die Frage ist ja auch, ob du da überhaupt dagegen vorgehen willst. Denn woher kommt die Summe von 360 €. Und läuft da alles mit rechten Dingen ab? Und warum dauert es 6 Monate?
THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:Gibt es die Möglichkeit hier zu forcieren ohne negative Seiteneffekte oder bin ich ganz und gar der Willkür der Deutschen Behörden ausgeliefert ?
Eine Willkür würde ja insbesondere dann vorliegen, wenn ein nicht legitimer Zweck verfolgt oder ein nicht legitimes Mittel genutzt werden würde. Es liegt aber ein legitimer Zweck und ein relativ legitimes Mittel vor.
THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:Ich denke da an einen Anwalt.
Und was soll ein Anwalt bezwecken? Du könntest natürlich versuchen bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen und die vertrauensanwaltliche Überprüfung als rechtswidrig feststellen zu lassen. Da findet sich bestimmt aber eine rechtliche Konstruktion wieso das erlaubt ist. Für mich ist das Problem, dass nicht geregelt ist, wie ein Staat, der erstmal auf der Liste der unsicheren Urkundsstaaten gelandet ist, wieder von dieser Liste runterkommt. Außerdem ist die Wahl der Vertrauensrechtsanwälte vollkommen undurchsichtig. Da finden sich noch weitere Probleme...
Wenn du paar Jahre auf die Eheschließung verzichten kannst um das ganze zu überprüfen, dann würde ich das dir hoch anrechnen. Aber ich glaube auch, dass es eher darauf hinausläuft, dass du Zähneknirschend zahlst und froh bist zeitnah zu heiraten.