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Ehebefähigungsbescheinigungsbeschaffungsverfahren beschleunigen? (Gelesen: 3.172 mal)
Themen Beschreibung: Urkunden, Beglaubigung
THX0815
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.09.2017 um 17:47:09
 
Hallo erst mal,

Es geht um die Absicht eine Kenianerin zu heiraten;

Wir kennen uns schon 2 Jahre, ...

Nachdem wir alle geforderten Unterlagen - für die Ehebefähigungsbescheinigung - beglaubigt und gestempelt durch das ministry of foreign affairs in Nairobi, war die Mitarbeiterin der Behörde in Heidelberg immer noch nicht zufrieden, jetzt wird die beglaubigte Geburtsurkunde um die es da geht, nach Nairobi an die deutsche Botschaft gesendet und muss nochmals beglaubigt werden, neben den 360 euro die ich hinterlegen muss kann das ganze bis zu 6 Monate lang dauern,

Gibt es die Möglichkeit hier zu forcieren ohne negative Seiteneffekte oder bin ich ganz und gar der Willkür der Deutschen Behörden ausgeliefert ?

Ich denke da an einen Anwalt.

/Karl
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reinhard
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Antwort #1 - 15.09.2017 um 18:00:29
 
Wenn Du wirklich glaubst, dass es bei deutschen Behörden Willkür gibt, würde ja ein Anwalt gar nichts nützen. Der hilft nur, wenn Behörden rechtsstaatlich arbeiten.

Wenn die Urkunde überprüft wird, macht das überhaupt keine deutsche Behörde, sondern ein kenianischer Anwalt. Das kannst Du vermutlich nicht beschleunigen.
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Antwort #2 - 15.09.2017 um 18:25:39
 
Hallo,

es handelt sich weder um eine "nochmals Beglaubigung", noch um Willkür.
Es handelt sich um eine Urkundenprüfung, die durch den Vertrauensanwalt der deutschen AV durchgeführt wird.
Erforderlich ist dies, weil Kenia nunmal ein Staat mit sogenanntem "unsicheren Urkundenwesen" ist, also so korrupt, dass man selbst amtlichen Urkunden nicht trauen darf. Weißt Du ja sicherlich als erfahrener Keniareisender.

Nach dieser Urkundenprüfung ist die dann geprüfte Urkunde mit ausreichender Sicherheit als "echt" festgestellt, so dass sie auch im Rechtsverkehr in DEU zu gebrauchen ist.

Ganz normales Standardprozedere, das nicht zu forcieren ist. "Ich will alles, und zwar jetzt" funktioniert nunmal nicht immer.

Gruß


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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.09.2017 um 18:49:05
 
reinhard schrieb am 15.09.2017 um 18:00:29:
Wenn die Urkunde überprüft wird, macht das überhaupt keine deutsche Behörde, sondern ein kenianischer Anwalt. Das kannst Du vermutlich nicht beschleunigen.

Der Vertrauensanwalt wird sich sicherlich sein Arbeitstempo nicht vorschreiben lassen.

Das ist doch alles nur dem unsicheren Urkundenwesen in Kenia und anderen Ländern geschuldet. Wenn sich diese Länder dazu durchringen könnten, ein sicheres Urkundenwesen zu installieren, ginge das alles viel schneller und unkomplizierter.

Hier kannst Du nachlesen, wie das in Kenia vonstatten geht:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/7373656/Merkblatt_Kenia...
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Antwort #4 - 17.09.2017 um 06:23:00
 
T.P.2013 schrieb am 15.09.2017 um 18:25:39:
Nach dieser Urkundenprüfung ist die dann geprüfte Urkunde mit ausreichender Sicherheit als "echt" festgestellt, so dass sie auch im Rechtsverkehr in DEU zu gebrauchen ist.



Das wäre mir neu, dass die Botschaft die Urkunde nach einer Urkundenprüfung als "echt" erklärt. Im besten Falle steht dort nur (sinngemäß) der lapidare Satz, dass es keine Auffälligkeiten gegeben hat und es dem Betrachter (=auftraggebende Behörde)  obliegt, zu entscheiden, wie mit der Urkunde weiter zu verfahren ist.

Denn wenn eine Botschaft eine Urkunde als "echt" erklären würde, dann könnte sie ja auch die Legalisation anbringen.. das macht meines Wissens nach keine Botschaft in irgendeinem "urkundenschwachen" Land.
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Antwort #5 - 17.09.2017 um 20:30:41
 
Ja, aber wenn Du schon Erbsen zählst, dann auch richtig.

Ich habe nicht geschrieben, dass "die Botschaft die Urkunde nach einer Urkundenprüfung als "echt" erklärt".

Ich habe geschrieben, dass die Urkunde "mit ausreichender Sicherheit als "echt" festgestellt" wird.

Das ist schon ein eklatanter Unterschied in der Aussage.
Und von der Botschaft habe ich schon überhaupt nichts in Bezug zur Urkunde geschrieben, sondern korrekt das Prozedere über den Vertrauensanwalt dargestellt und völlig zutreffend hinsichtlich des Werts dieser Überprüfung für die Nutzung im deutschen Rechtsverkehr hingewiesen.

Tut mir Leid, dass Du das offensichtlich nicht begriffen hast. Dabei schien mir Sachverhalt und Erläuterung eigentlich nicht sehr kompex zu sein... 
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Antwort #6 - 18.09.2017 um 03:42:51
 
T.P.2013 schrieb am 17.09.2017 um 20:30:41:
Ich habe geschrieben, dass die Urkunde "mit ausreichender Sicherheit als "echt" festgestellt" wird.


... sorry und selbst diesen Satz wirst du nicht auf den Urkunden als Stellungnahme lesen. Das Wort "echt" kommt eben nicht vor. Auch wenn du das 100 mal in Anführungszeichen steckst.

Ich habe das schon begriffen, wurde aber auch selbst in anderem Zusammenhang wegen Ungenauigkeit gerügt.. zurecht..-Smiley   Ich weise auch immer darauf hin, weil tatsächlich viele Antragsteller glauben, dass eine Botschaft die Urkunden nach einer Prüfung für echt erklärt , was mitnichten der Fall ist.
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Antwort #7 - 18.09.2017 um 22:32:44
 
Es bleibt trotzdem Erbsenzählerei, da es für die Nutzung im Rechtverkehr in DEU keinerlei Unterschied machen würde. Daher diesbezüglich hier mal ein Google-Treffer, Egebnis #5, Zeit 3 Sekunden. Erster Satz im Kasten, der Satz mit "echt" und "Rechtsraum": Klick.
Und das soll es von meiner Seite gewesen sein, da diese Diskussion fruchtlos ist.
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Antwort #8 - 18.09.2017 um 23:49:47
 
THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:
Nachdem wir alle geforderten Unterlagen - für die Ehebefähigungsbescheinigung - beglaubigt und gestempelt durch das ministry of foreign affairs in Nairobi,

Die Urkunde wurde nur beglaubigt. Dadurch wird nur bestätigt, dass die urkundenerteilende Person, dazu wohl befugt war. Die Urkunde also eine gewisse Echtheit besitzt. Echtheit ist die Überprüfbarkeit einer Urkunde ob diese tatsächlich von der auf der Urkunde vermerkten Behörde/Stelle erteilt wurde.
Nur weil aber die höhere Behörde die Urkunde beglaubigt hat, bedeutet es jedoch nicht, dass diese Urkunde inhaltlich auch richtig sein könnte. Die höhere Behörde überprüft ja auch nicht den Inhalt der Urkunde, sondern schaut höchstens ob sie die Unterschrift der Person wieder erkennt, wenn diese überhaupt eine Liste von Unterschriften vorrätig halten.

THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:
war die Mitarbeiterin der Behörde in Heidelberg immer noch nicht zufrieden, jetzt wird die beglaubigte Geburtsurkunde um die es da geht, nach Nairobi an die deutsche Botschaft gesendet und muss nochmals beglaubigt werden,

Eben nicht. Das Verfahren ist kein Beglaubigungsverfahren sondern ein Legalisierungsverfahren. Legalisierung wird in § 438 II ZPO genannt. Da aber keine pauschale Legalisierung mehr stattfindet, werden die Urkunden inhaltlich überprüft und dann mit einem Überprüfungsvermerk versehen.

THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:
neben den 360 euro die ich hinterlegen muss kann das ganze bis zu 6 Monate lang dauern,

Die 360 € bzw. die 6 Monate sind womöglich problematisch. Aber die Frage ist ja auch, ob du da überhaupt dagegen vorgehen willst. Denn woher kommt die Summe von 360 €. Und läuft da alles mit rechten Dingen ab? Und warum dauert es 6 Monate?

THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:
Gibt es die Möglichkeit hier zu forcieren ohne negative Seiteneffekte oder bin ich ganz und gar der Willkür der Deutschen Behörden ausgeliefert ?

Eine Willkür würde ja insbesondere dann vorliegen, wenn ein nicht legitimer Zweck verfolgt oder ein nicht legitimes Mittel genutzt werden würde. Es liegt aber ein legitimer Zweck und ein relativ legitimes Mittel vor.

THX0815 schrieb am 15.09.2017 um 17:47:09:
Ich denke da an einen Anwalt.

Und was soll ein Anwalt bezwecken? Du könntest natürlich versuchen bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen und die vertrauensanwaltliche Überprüfung als rechtswidrig feststellen zu lassen. Da findet sich bestimmt aber eine rechtliche Konstruktion wieso das erlaubt ist. Für mich ist das Problem, dass nicht geregelt ist, wie ein Staat, der erstmal auf der Liste der unsicheren Urkundsstaaten gelandet ist, wieder von dieser Liste runterkommt. Außerdem ist die Wahl der Vertrauensrechtsanwälte vollkommen undurchsichtig. Da finden sich noch weitere Probleme...

Wenn du paar Jahre auf die Eheschließung verzichten kannst um das ganze zu überprüfen, dann würde ich das dir hoch anrechnen. Aber ich glaube auch, dass es eher darauf hinausläuft, dass du Zähneknirschend zahlst und froh bist zeitnah zu heiraten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.09.2017 um 19:15:52
 
Vielen Dank Euch für den Input,

ok ich sehe dass da nicht viel zum machen ist, es scheint aber von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. Bei einem Deutschen aus Bayern, also eine Bayer Smiley wurde lediglich bei seiner kenianischen Freundin der Reisepass validiert. die Geburtsurkunde die auch nicht authentischer als bei meiner Freundin ist wurde anerkannt Zwinkernd

Ok es ist natürlich die Frage warum man Dokumente fälschen sollte, bei Ihr stimmen Ausweis 20 Jahre alt und Reisepass und Geburtsurkunde überein.
Was soll denn das Resultat sein? dann? ein sekundengenauer Geburtszeitpunkt???

aber gut,
Ich musste beim Standesamt 360.- hinterlegen weil die Prüfung über einen Anwalt in Kenia so viel kostet , die Geburtsbescheinigung wird nach Kenia an die Deutsche Botschaft gesendet die dass dann anstösst, in diesem Schreiben vom Standesamt steht auch drin dass solch eine Überprüfung bis zu 6 Monate dauern kann.

/KR

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Antwort #10 - 23.09.2017 um 19:35:11
 
THX0815 schrieb am 23.09.2017 um 19:15:52:
Ok es ist natürlich die Frage warum man Dokumente fälschen sollte, bei Ihr stimmen Ausweis 20 Jahre alt und Reisepass und Geburtsurkunde überein.


Hallo,

viele haben sich in der Vergangenheit falsche Identitäten verschafft (Kostenpunkt, je nach Umfang und Tiefenverankerung der Legende, so um und bei 300 bis 800 EUR; aktuell teurer, da neue, etwas besser kontrollierte Register eingeführt wurden), um negative Visahistorie, strafrechtliche Verurteilungen o. vorherige ausländerrechtliche Maßnahmen etc. zu verdecken, Verwandschaftsverhältnisse vorzutäuschen oder bspw. Altersanforderungen (-> "Aupair") zu erfüllen, etc.etc.

Zitat:
Was soll denn das Resultat sein? dann? ein sekundengenauer Geburtszeitpunkt???


Nein. Die Verifikation, dass die Identität vermutlich nicht falsch erschaffen wurde und / oder die Dokumente nicht durch Falschbeurkundung zustande gekommen sind.

Zitat:
Ich musste beim Standesamt 360.- hinterlegen weil die Prüfung über einen Anwalt in Kenia so viel kostet


Nein, das ist ein Vorschuss. Es werden dann die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Wird es preiswerter, bekommst Du den Unterschiedsbetrag zurück. Wird es teurer, zahlst Du den Unterschiedsbeitrag nachträglich zusätzlich.
Die tatsächlichen Kosten variieren, je nach Prüfungsumfang und damit zusammenhängendem Aufwand.

Zitat:
, die Geburtsbescheinigung wird nach Kenia an die Deutsche Botschaft gesendet die dass dann anstösst, in diesem Schreiben vom Standesamt steht auch drin dass solch eine Überprüfung bis zu 6 Monate dauern kann.


Nein, angestoßen hat es bereits das Standesamt (in Deinem Auftrag vermutlich), die Botschaft leistet Amtshilfe und beauftragt dafür den Vertrauensanwalt.
Die 6 Monate sind ein Anhalt. Die tatsächliche Zeit hängt ab von Umfang der Prüfung, Auslastung des Anwalts, Örtlichkeiten.

Gruß
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Antwort #11 - 23.09.2017 um 20:00:12
 
THX0815 schrieb am 23.09.2017 um 19:15:52:
Ich musste beim Standesamt 360.- hinterlegen weil die Prüfung über einen Anwalt in Kenia so viel kostet , die Geburtsbescheinigung wird nach Kenia an die Deutsche Botschaft gesendet die dass dann anstösst, in diesem Schreiben vom Standesamt steht auch drin dass solch eine Überprüfung bis zu 6 Monate dauern kann.

So steht es auch auf dem Merkblatt der Botschaft:
http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/7373653/Merkblatt_Kenia...
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