Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:Solange keine Auslandsreise geplant ist,
Doch, in andere Schengenstatten für einen Urlaub. Auch kann es durchaus möglich sein, dass meine Frau aus familiären Gründen kurzfristig in ihr Heimatland reisen muss (nicht-EU). Die Zeit bis Juli ist noch lange.
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:Die
FB ist nicht auf den Namen im Visum ausgestellt, aber der "deutsche Name" steht auch als Vermerk im Pass?
Ja. Ich muss nochmal nachschauen ob es alles in englisch war oder nur in Landessprache.
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:Dann ist doch alles klar, es kann nichts passieren.
Das ist eben die Frage. JoJo2015 sagt, der Name auf den der Pass ausgestellt wurde, maßgeblich ist. Die
AVwV ebenso und liefert eine plausible Begründung. Und ich erinnere mich auch an ein Post von Dir bzgl. hinkender Namensführung wo Du ebenfalls geschrieben hast, dass der Name aus dem Pass verwendet werden muss (nicht kann!) für die
FB oder
AE.
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:Ich würde ganz einfach entspannen und abwarten.
Tun wir doch - schon seit September.
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:die
ABH auch weiter in ihrem Meer aus Arbeit (gemessen am Personalbestand) schwimmen lassen
Das trifft sicher vielerorts zu, ist aber auch kein zureichender Grund um für solch einen einfachen Vorgang Monate zu verschleppen. Bei der hiesigen
ABH teils auch. Dennoch ist diese kein unbeschriebenes Blatt und stand auch schon lange vor 2015 - bis heute - heftigst in der Kritik (auch überregional) wegen diverser Vorfälle.
Weder meine Frau noch ich können die lange Bearbeitungszeit nachvollziehen. Zumal die Zustimmung der
ABH im Visumverfahren innerhalb von 4 Wochen erledigt war, die
AE auf der selben Grundlage erteilt wird, es sich nichts an den Umständen seit der Einreise geändert hat und alle von uns benötigten Unterlagen zusammen mit dem Antrag bereits seit September dort vollständig vorliegen.
Neben der
AE geht es uns auch um die Verpflichtung oder Berechtigung zum I-Kurs. Diesen würde meine Frau liebend gerne so schnell wie möglich beginnen, was aber auch noch nicht möglich ist. Denn auch dort sind wieder erhebliche Wartezeiten die Regel bis man einen Platz bekommt. Aber Anmeldung erst mit der Verpflichtung zum I-Kurs und diese erst nach der Erteilung der
AE.
Petersburger schrieb am 31.12.2017 um 15:18:22:aus Gründen gewünschter Perfektion
Ist die Einhaltung von gesetzlichen Regeln und Vorschriften "Perfektion"? Von meiner Frau und mir wird doch auch erwartet, dass wir uns daran halten. Ebenso erwarten wir es von unserem Gegenüber.
Nachdenkliche Grüße
frog