Hallo allerseits,
ich habe ein, ähm... interessantes Anliegen. Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen. Ich bin serbischer Staatsbürger, bin seit Januar 2009 in Deutschland. Ich habe in Leipzig studiert und bin 2015 nach Berlin gezogen, und musste zum Zeitpunkt des Umzugs noch zwei Hausarbeiten und die BA-Arbeit abgeben - habe quasi von Berlin aus studiert, obwohl ich noch in Leipzig immatrikuliert war (bzw. immer noch bin). Die Abschlussarbeit ist nun abgegeben und ich warte auf die Auswertung und mein Abschlusszeugnis.
Mein Freund und ich wollen Ende September heiraten, bzw. uns verpartnern - das neue Gesetz gilt ja noch nicht. Von einem Anwalt für Ausländerrecht bekamen wir die Info, dass ich nach der Heirat direkt eine
NE beantragen kann. Stimmt das? Auf der Webseite der
ABH Berlin sind verschiedene Arten von
AE aufgelistet, die man haben sollte wenn man eine
NE beantragt; die zu Studienzwecken (Art. 16) scheint da nicht dabei zu sein.
Die Sache wird aber noch ein bisschen komplizierter: ich habe meine letzte
AE im Juli 2015 in Leipzig beantragt, habe dann nur zwei Fiktionsbescheinigungen hintereinander bekommen, da man ja wegen der Flüchtlingskrise angeblich viel zu tun hatte und zu mir nicht kam und die letzte
FB ist im April 2016 abgelaufen. Ich war im Juni 2016 bei der
ABH hier in Berlin und da wurde mir gesagt, dass mir kein neuer Aufenthaltstitel erteilt werden kann ohne einen Beweis, dass ich tatsächlich noch was für die Uni tue - wie z.B. die Anmeldung der BA-Arbeit. Es würde aber die alte
AE als fortbestehend gelten, solange ich studiere. Dies wurde mir vor ein paar Monaten vom Anwalt bestätigt. Die BA-Arbeit habe ich dann erst im März angemeldet, bin aber nicht zur
ABH gegangen weil meine letzten beiden Noten noch nicht eingetragen wurden. Sie wurden erst im Juni eingetragen aber da dachte ich mir, dass sich eine Verlängerung der
AE für die paar Monate nicht mehr lohnt. Sobald ich meine Endnote bekomme, bin ich ja gar nicht mehr Student, und das soll bereits im Oktober geschehen.
Meine Frage wäre - wird alldies für mich zum Verhängnis? Ich habe nie eine Rückmeldung von Leipzig bzgl. meines Antrags von 2015 bekommen. Kommunizieren die ABHs überhaupt miteinander was solche Sachen anbelangt? Gilt meine
AE tatsächlich als fortbestehend und kann in eine
NE umgewandelt werden oder bekomme ich da igendwelche Komplikationen wegen der "Lücke" zwischen April 2016 und Oktober 2017?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Beste Grüße Stefan