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Bitte um Hilfe, frisch getrennt, wie weiter (Gelesen: 2.380 mal)
Jack101
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.09.2017 um 18:13:00
 
Hallo miteinander !

ich erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen.

Zu mir. Ich bin hier in Deutschland Geboren und  aufgewachsen. In meiner Jugend wurde ich straffällig und die Konsequenz davon, ich wurde ausgewiesen. Das ist 15 jahre her. In meinem Heimatland lernte ich meine Frau kennen und wir heirateten nach drei jahre Beziehung.

Seit drei Monaten bin ich wieder in Deutschland. Durch Familienzusammenführung. Nun wie es ist, leider verstehen wir uns nicht mehr. Es gab streitigkeiten und Ignoranz von ihrer Seite.

jeder versuch zu ihr durch zu kommen, scheiterte. Ich verstehe es nicht.  Ich packte meine Sachen und ging zu meinen Eltern. Meine ganze Familie wie Brüder und Schwestern leben hier in Deutschland Ich habe schnell eine Festanstellung gefunden und arbeite jetzt auch. In der Zwischenzeit war ich bei der ABH und erhielt eine Fiktive Bescheinigung auf drei Monate.

Ich weis nicht mehr weiter. Was könnt Ihr mir raten zu tun. Ich möchte nicht mehr zurück nach Tunesien, da meine ganze Familie hier in Deutschland lebt und ich in Tunesien alleine nicht zurecht komme, weil es Politisch sehr unstabil ist.

Gibt es die Möglichkeit, aufgrund meiner Festanstellung hier zu bleiben und weil meine Familie hier lebt ?

Ich bin auch bereit, einen Anwalt zu nehmen.

Ich hoffe auf einen Lichtblick. Ich danke euch, für eure Hilfe.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 11.09.2017 um 18:56:43
 
Jack101 schrieb am 11.09.2017 um 18:13:00:
Gibt es die Möglichkeit, aufgrund meiner Festanstellung hier zu bleiben und weil meine Familie hier lebt ?


Nein, gibt es nicht! Du musst normalerweise wieder ausreisen

Ist deine Frau Deutsche?
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Jack101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.09.2017 um 18:58:39
 
ja sie ist Deutsche. Also keine Möglichkeit ?
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deerhunter
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Antwort #3 - 11.09.2017 um 19:00:56
 
Jack101 schrieb am 11.09.2017 um 18:58:39:
Also keine Möglichkeit ?


Da du vermutlich nach §28, als Ehepartner einer Deutschen eingereist bist und auch eine AE benatragt hast gilt dieses nur zum "ehelichen Zusammenleben". Seit ihr getrennt, ist die Grundlage dieses Visums / AE weg, d.h. Ausreise aus Deutschland!
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Jack101
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Antwort #4 - 11.09.2017 um 19:35:00
 
das heisst, so lange wir in der gleichen Wohnung zusammen Leben gilt es als eheliches zusammen Leben.

wie ist den das vorgehen ? Bekomme ich von der ABH bescheid, wann ich ausreisen muss ?
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okatomy
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Antwort #5 - 11.09.2017 um 19:37:43
 
Du bräuchtest einen anderen Grund um hier zu bleiben. Im Moment hängt dein Aufenthalt an der ehelichen Lebensgemeinschaft mit deiner Frau. Da kommt halt nicht viel in Frage, wenn du studierfähig oder hochqualifiziert wärst hättest du es vermutlich schon gesagt.

Deine Famileinangehörigen helfen da nicht da im Auslänserrecht nur der Ehepartner und minderjährige Kinder gezählt werden. Ob deine Eltern oder Geschwister hier leben interessiert in dem Zusammenhang nicht.
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okatomy
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Antwort #6 - 11.09.2017 um 19:42:24
 
Nein man kann auch in der selben Wohnung getrennt von Tisch und Bett leben. Deine Frau könnte z.b. die ABH jetzt schon über die Trennung informieren.

Ein Auszug und Ummeldung eines Partners ist aber spätestens denn Aktenkundig und davon wird die ABH behördenintern informiert.

Dann wird die ABH dich zum Gespräch bitten und dann vermutlich entscheiden dass es keine weitere Grundlage für deinen Aufenthalt hier gibt. Was anderes ist bei 3 Monaten Aufenthalt nach Einreise kaum denkbar.
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lottchen
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Antwort #7 - 11.09.2017 um 20:05:38
 
Wenn Du eine Fiktionsbescheinigung hast weiß die ABH über die Trennung Bescheid? Du bist mit einem Visum eingereist und eine AE hast Du nie bekommen, die Trennung war schon vorher? Hast Du Abitur, wäre Studium eine Alternative? Als was arbeitest Du, wieviel verdienst Du?
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Jack101
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Antwort #8 - 11.09.2017 um 21:37:51
 
Ich weis es nicht ob die abh bescheid weis. Es ist ja noch alles frisch  Mit einem Visum bin ich gekommen und hatte die ersten drei Monate einen Aufenthalt dann bekam ich wieder auf drei monate eine Fiktion. Weshalb , weis ich nicht.
Ich bin ein normaler Arbeiter.
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Aras
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Antwort #9 - 11.09.2017 um 21:52:44
 
Wir haben dich nach deinem konkreten Beruf gefragt. Du schreibst Arbeiter. Dann müssen wir davon ausgehen, dass es irgendwas zwischen unqualifizierter Arbeit bzw. geringqualilfizierter Arbeit ist. Du hast wohl keine Berufsausbildung.

Schlussendlich hast du keine Aufenthaltserlaubnis. Und laut deinem ersten Post bist du bereits drei Monate im Land. Also hast du wohl grade eben erst deine neue dreimonatige Fiktionsbescheinigung erhalten.

Auch aus deinem kurzen Aufenthalt von nur 3 Monaten konnte sich kein Vertrauen in deinen Status bildern, sofern einer Bestand.Wenn du politische Verfolgung o.ä. geltend machen kannst, kannst du Asyl beantragen. Die Anerkennungsquote bei Tunesiern liegt bei weniger als einem Prozent. Ansonsten ist die politische Instabilität in Tunesien an sich wohl kein Problem, da das Land seit 2011 "instabil" ist und du ja doch in dieser Zeit in Tunesien leben konntest.

Also solltest du keine wirklich guten Bleibegründe nennen können, solltest du dich darauf gefasst machen, dass du wieder zurückkehren musst, auch wenn deine Familie hier lebt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #10 - 11.09.2017 um 21:57:21
 
Zur FZF reist Du mit einem Visum ein, was 3 Monate gültig ist. Innerhalb dieser 3 Monate gehst Du mit Deiner Frau zusammen (die dabei bestätigt, dass ihr hier zusammen leben wollt) zur ABH und beantragst eine AE. Eigentlich für 3 Jahre, manchmal gibt die ABH auch nur 1 Jahr. Hast Du diese AE beantragt? Und die hast Du noch nicht  bekommen, die Bearbeitung läuft noch? Und da das Visum abgelaufen ist hast Du eine FB bekommen bis zur Entscheidung über die AE? Dann kann es passieren (wenn die ABH von der Trennung erfährt) dass Du die AE gar nicht mehr bekommst sondern zeitnah eine Aufforderung zur Ausreise. Ich sehe kaum keine Chance, dass Du hier bleiben kannst. Du brauchst einen gesetzlich vorgesehenen Grund für eine AE, um hier bleiben zu können (Ehe mit einer Deutschen führen, deutsches minderjähriges Kind, Studium, Sprachkurs, Job den keiner Deutscher oder EU-Ausländer machen kann, Blue Card, Asyl....). Wenn Du den nicht hast kannst Du nicht hier bleiben.

Lies selber, ob einer dieser Paragrafen auf Dich zutrifft:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#16
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Saxonicus
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Antwort #11 - 11.09.2017 um 22:37:01
 
Die Grundlage Deines Aufenthalts ist die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn dieses Lebensgemeinschaft nicht mehr gelebt wird, ist auch Sinn und Zweck des Aufenthalts nicht mehr gegeben.
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