Saxonicus schrieb am 07.09.2017 um 21:50:35:und welche Sicherheitsabfragen bei welchen Behörden oder Diensten erforderlich sein könnten und wie schnell die dort arbeiten.
Die
ABH ist am Visa-Verfahren nur intern beteiligt und hat den inländischen Prüfungsteil zu erledigen.
Am FzF-Visa-Verfahren regelmäßig intern beteiligte Behörden zB:
1. Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
2. deutsches Außenministerium AA,
3. Bundesverwaltungsamt,
4. örtlich zuständige Ausländerbehörde
ABH,
5. Anfrage beim Bundeszentralregister BZR,
6. Anfrage beim Ausländerzentralregister
AZR,
7. Anfrage beim SIS,
8. Anfrage beim Standesamt
9. Anfrage bei der Arbeitsagentur
10. Aktenanforderung bei früherer
ABH, wenn der Antragsteller schon mal in Deutschland war.
Die Rückmeldungen der befragten Behörden können im Einzelfall mehrere Wochen bis Monate dauern.
Erst dann, wenn über den Antrag innerhalb von 3 Monaten (nach Antragstellung) „
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist“ sachlich nicht entschieden worden ist, kann der Antragsteller gem. § 75 VwGO
http://www.buzer.de/gesetz/2431/a34534.htm vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen.
Oft sind es aber auch Fehler bei der Antragstellung, die Rückfragen erfordern und/oder eine zügige Bearbeitung verhindern, zB verschwiegene Vorstrafen und illegale Aufenthalte.
Die letzte Entscheidung über das Visum trifft die dt.
AV (Botschaft oder Konsulat), die
ABH ist nur intern bei der Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen beteiligt.
Die
AV wird aber idR nicht oder nur selten gegen die
ABH entscheiden bzw. nur dann, wenn sie andere gegenteilige Erkenntnisse hat.