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Informationen und Unterlagen FZF (Marokko) (Gelesen: 13.122 mal)
Hoceima
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Antwort #45 - 25.10.2017 um 13:23:17
 
Zinba schrieb am 25.10.2017 um 09:45:53:
Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten


Hey Zinba, als der Antrag meines Mannes bearbeitet wurde war ich direkt vor Ort. Die Sachbearbeiterin hat keine 10 Minuten dafür gebracht und mir dann auch direkt mitgeteilt, dass eine positive Rückmeldung bzw. ich zitiere, die Zustimmung zur Visumserteilung per Mail an die deutsche Botschaft übermittelt hat. Ob es ein spezifischer Fall ist, kann ich nicht sagen da wir beim ersten Antrag leider keinen Erfolg hatten und dieser abgelehnt wurde.

Weil ich nun mal ein nerviger Mensch bin, habe ich einen Tag später an die Botschaft eine Email geschickt und gefragt, wann mein Ehemann die Rückmeldung erhält. Keine 2 Stunden später hat er den Anruf erhalten..

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Du wirst leider auch nicht viel erreichen durch die Presse oder den Bürgermeister, weil die Bearbeitungsdauer glaube ich z.Z bei 3-6 Monaten ist.
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Zinba
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Antwort #46 - 27.10.2017 um 11:16:31
 
Danke für deine Info Hoceima.

Das habe ich bisher auch so überall gelesen. Wenn man mal dran war bzw. wenn der Antrag von einem bearbeitet wurde.

Dann ging das normalerweise sehr schnell, wenn man kein sogenannter "Problemfall" oder "Spezialfall" ist.

Die Botschaft hat jetzt erst mal nichts mehr damit zu tun, da der Ball bei der hiesigen ABH liegt.

Die arme Frau ist aber extrem überlastet. Ich möchte auch nicht direkt ein Faß aufmachen und mich rechts und links beschweren. Aber, dass eine Person für 2 Kontinente zuständig ist, geht mir einfach nicht in den Kopf.

Ist hier kein ABH Mitarbeiter oder Exmitarbeiter der mir dazu eine Info geben könnte?


Wie lange dauert es im Schnitt, einen Antrag der "kein spezieller Problemfall" ist zu bearbeiten?

Vlt. sind ja hier Leute im Forum, die die Bearbeitungszeiten kennen.

Sind es 5 Minuten? 10 Minuten? 1 Stunde?

Ich weiß, dass das keine einfache Frage ist und da gibt es kein Schwarz oder Weiß, aber vlt. kann man mir einen Anhaltspunkt geben.

Dankeschön!


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reinhard
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Antwort #47 - 28.10.2017 um 13:30:03
 
Das einzige, was Du machen kannst:

Finde raus, wer für die finanzielle Ausstattung verantwortlich ist. Das ist bei kreisfreien Städten der Finanzausschuss der Ratsversammlung (die auch anders heißen kann), bei Landkreisen der Finanzausschuss des Kreistages. Schreibe die Mitglieder des Ausschusses einzeln an und schildere Deine Geschichte. Fordere, die Behörde so auszustatten, dass die Bearbeitungszeit bei höchstens 30 Tagen liegt.

Eine Kopie des Schreibens solltest Du an Oberbürgermeisterin oder Landrätin schicken.

"Durchschnittszeiten" einer anderen Behörde nützen Dir nichts. Kommst Du weiter, wenn jetzt jemand "17 Minuten" oder "43 Minuten" schreibt? Ich habe mich mal um ein Visum gekümmert, da dauerte es sechs Minuten.
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Zinba
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Antwort #48 - 30.10.2017 um 10:26:50
 
Danke Reinhard für deine Info.

Ich versuche mir durch die "Durchschnittszeiten" nur ein ungefähres Bild über die Situation und den Arbeitsaufwand zu machen.

Danke auch für deinen Tip bzgl. der finanziellen Ausstattung.
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KaGe
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Antwort #49 - 30.10.2017 um 12:41:14
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 10:26:50:
Ich versuche mir durch die "Durchschnittszeiten" nur ein ungefähres Bild 

Ich kann mich nur anschließen:
Auch das Ermitteln von Durchschnittszeiten wird im Einzelfall überhaupt nicht helfen.
Es gibt hier einen Einbürgerungs-Durchschnittszeiten-Thread---- was soll dieser mathematisch-statistischer Akt einem einzigen Antragsteller persönlich helfen?
Absolut nichts.

Verantwortlich und zuständig sind die Kommunen und Landkreise, wenn es die ABH betrifft.
Wie viele gibts in D?
Viele sind personell gut ausgestattet, andere total zugeschüttet oder *ausgedünnt* oder die MA sind einfach überfordert. Da änderst du bis zur Lösung deines Problems nichts dran.
Wenn du deinen Fall geregelt bekommen hast, erlischt dein Interesse an der Entwicklung/Ausstattung deiner ABH schlagartig. Was auch vollkommen verständlich ist.

Ich habe kürzlich 4x die gleiche falsche Aussage/Absage von einem ABH-Mitarbeiter erhalten.
Man springt im Eck, dann aber erhält man zufällig Unterstützung von einem, der die gleiche Frage  *anders* formulierte und sofort gab es das geforderte kurze Schreiben zur Vorlage bei der Botschaft.
Was will man da mit dem Durchschnitt?
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Zinba
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Antwort #50 - 30.10.2017 um 13:28:39
 
Ich bin ein neugieriger Mensch.

Jeder ist anders gestrickt und geht anders mit Situationen um.

Wenn mir also Durchschnittszeiten genannt werden können, kann ich mir vorstellen wie viel ein SB dieser Thematik am Tag schaffen könnte.
Ausserdem können solche Informationen auch nicht schaden. Viele können sich gar nicht vorstellen was für einen Weg so ein Antrag nimmt.

Es gibt nirgendwo einen Anhaltspunkt, wie lange die Bearbeitung dauert bzw. wann man vlt. dran kommt.

Hätte ich mich nicht um die ganzen Infos bemüht, wüsste ich bis heute nicht, dass der Antrag in Deutschland bei meiner ABH liegt und die verantwortliche SB überfordert ist. ....und damit meine ich nicht fachlich, da ich das so nicht beurteilen kann.

Auch wenn meine Frau diese Woche das Visum erhalten würde, würde ich der Sacher weiter nachgehen, da es sich hier ums Prinzip geht und die SB da im Stich gelassen wird mit 2 Kontinenten. Deshalb bin ich schon beruhigt wenn ich vlt. den Stein ins rollen bringen kann und die Situation auch für andere verbessern und ändern kann.
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Antwort #51 - 30.10.2017 um 14:29:58
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 13:28:39:
Wenn mir also Durchschnittszeiten genannt werden können

Dann also doch wohl die Durchschnittszeiten im LK A bzw. in der Kommune B.
Was willst du denn mit den Durchschnittszeiten des dünnbesiedelten LK mit sehr wenig *Ausländerfrequenz*, wenn du selbst eine zuständige ABH in einer westdeutschen Großstadt mit gerade extrem starker Ausländerfrequenz hast?

Wenn viele Anträge unterschiedliche Wege nehmen, brauchst du eine Statistik der Anträge, die so wie deiner ist, also nur diese Wege nimmt.

In meiner ABH sitzen etliche Mitarbeiter, aber längst nicht jeder macht immer auch das, was ich grad benötige bzw. wissen will.
Da ist mal jemand krank,auch in Urlaub oder für diese Probleme grad nicht zuständig bzw. die Akte für Person X wird nur von SB Y bearbeitet.
Dazu kommt noch die generelle Menge der Anträge---- was hat eine ABH jetzt nicht alles noch zu bearbeiten, mit gleicher personeller Ausstattung wie vor der Flüchtlingswelle vor 2 Jahren.

Dein Engagement in allen Ehren, ein wenig naiv klingt es für mich trotzdem.
Planstellen bzw. Umbesetzungen in diesen Behörden werden iaR leider nicht durch Bürgerbeschwerden realisiert.

Was ---zuständig für 2 Kontinente--- bedeutet?
Na, evtl. für Australien und Südamerika?
Ist das evtl. ganz anders als für Europa und Asien incl. Naher Osten?



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Zinba
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Antwort #52 - 30.10.2017 um 15:44:30
 
Was hat denn LK A mit LK B zu tun? Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen. Egal in welchem LK er grad eingesetzt ist.

Genau das ist nämlich der Punkt. Reinhard hat ja schon geschrieben, dass er bspw. mal 6 Minuten gebaucht hat für einen Antrag.

Ich weiß, dass nicht jeder Antrag 6 Minuten dauert. Je mehr Leute sich dazu äussern, desto mehr Infos kommen zusammen. Wenn du mich auf die Bearbeitungszeit meiner Aufgaben fragst, kann ich dir auch Durchschnitts- bzw. Schätzwerte nennen.

Mehr will und wollte ich nicht. Wenn sie für dich uninteressant sind, kein Thema. Für andere vlt. auch uninteressant. Jedoch vlt. sind diese Angaben sowohl für mich als auch für andere eben doch interessant.

Wieso naiv? Wenn alle so denken würden, dass man sich eh nicht beschweren braucht oder sollte, dann hat man den ersten Schritt des Versagens schon gemacht. Wenn ich mich aber beschwere oder dergleichen und es dann scheitert, habe ich wenigstens etwas getan. so sollte noch viel mehr denken. Nur so kann man Dinge ändern.

Lies dir bitte den ganzen Thread durch, da habe ich erwähnt, dass die SB bei meiner ABH für 2 Kontinente zuständig ist.

Asien und Afrika.

Sie teilte mir mit, dass täglich 10 bis 20 Anträge im Schnitt dazu kommen und sie erst bei den Anträgen von August anfängt.

Habe heute bei der ABH angerufen um mal nachzuhorchen. Die SB hat heute frei. "Brückentag".
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Antwort #53 - 30.10.2017 um 19:14:02
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 15:44:30:
Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen.


Nein.

Denn dann kommt es noch immer darauf an, welches die individuellen Umstände, in allen drei Zeitebenen, des Antragstellers sind.
Ausländerrechtliche und persönliche Historie, involvierte Staaten, Umstände des Zustandekommens der Beantragungsgrundlage, usw.
Derartige Anträge werden glücklicherweise in DEU immer als Einzelfallentscheidung verantwortungsbewusst bewertet und entschieden.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #54 - 30.10.2017 um 20:26:38
 
Zinba schrieb am 30.10.2017 um 15:44:30:
Ein Antrag sollte theoretisch vom gleichen SB die gleiche Bearbeitungszeit benötigen

Ja, so ungefähr sollte es sein.
Den Unterschied macht aber die Menge an Anträgen. Das war gemeint, als ich stark und weniger stark frequentierte ABH in unterschiedlichen LK beschrieb. Daraus sich dann die Wartezeiten ergeben.

Deine SB ist jetzt schon bei August-Anträgen.
Ja, auch SB von Behörden nehmen gern mal den Brückentag.
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Zinba
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Antwort #55 - 01.11.2017 um 17:27:29
 
Genau das meine ich aber.

Wenn man die Umstände eines Antrags nimmt und den SB im LK A dit befassen lässt, und den gleichen Antrag dem SB im LK B gibt, müsste der gleiche Zeitaufwand zustande kommen.

So, nun genug zu dieser Zeitdiskussion.

Meine SB ist nicht schön bei August Anträgen, sondern erst bei August Anträgen.

Dass SB aus Behörden auch mal gerne einen Brückentag nehmen ist klar. Sind auch normale Menschen. Deshalb ist dein Kommentar unnötig.

Damit wollte ich nämlich nur feststellen, dass die Bearbeitung der Anträge noch länger dauert.
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Antwort #56 - 01.11.2017 um 19:40:33
 
Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
So, nun genug zu dieser Zeitdiskussion.

Eben. Sie bringt dir keinerlei Beschleunigung in deiner Sache.

Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
sondern erst bei August Anträgen.

Da hast du leider meine Ironie nicht verstanden.

Zinba schrieb am 01.11.2017 um 17:27:29:
Damit wollte ich nämlich nur feststellen, dass die Bearbeitung der Anträge noch länger dauert.

Ja, ich auch. So ist das nun mal.

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Antwort #57 - 01.11.2017 um 21:00:28
 
Achso ok, sry nicht gecheckt, dass dus ironisch meinst.

95% der hier geschriebenen Dinge beschleunigen die Sache nicht und trotzdem schreibt man darüber.
Denn nicht alles soll der Beschleunigung dienen. Die Zeitdiskussion diente auch nicht irgendeiner Beschleunigung, denn sie diente lediglich dazu, mir und anderen Lesern Informationen zu vermitteln.

Diese kann dann jeder so nutzen wie er möchte.

So, sobald ich ein Update bezüglich meiner Sähe habe, teile ich sie mit euch.
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