Zinba schrieb am 30.10.2017 um 13:28:39:Wenn mir also Durchschnittszeiten genannt werden können
Dann also doch wohl die Durchschnittszeiten im LK A bzw. in der Kommune B.
Was willst du denn mit den Durchschnittszeiten des dünnbesiedelten LK mit sehr wenig *Ausländerfrequenz*, wenn du selbst eine zuständige
ABH in einer westdeutschen Großstadt mit gerade extrem starker Ausländerfrequenz hast?
Wenn viele Anträge unterschiedliche Wege nehmen, brauchst du eine Statistik der Anträge, die so wie deiner ist, also nur diese Wege nimmt.
In meiner
ABH sitzen etliche Mitarbeiter, aber längst nicht jeder macht immer auch das, was ich grad benötige bzw. wissen will.
Da ist mal jemand krank,auch in Urlaub oder für diese Probleme grad nicht zuständig bzw. die Akte für Person X wird nur von SB Y bearbeitet.
Dazu kommt noch die generelle Menge der Anträge---- was hat eine
ABH jetzt nicht alles noch zu bearbeiten, mit gleicher personeller Ausstattung wie vor der Flüchtlingswelle vor 2 Jahren.
Dein Engagement in allen Ehren, ein wenig naiv klingt es für mich trotzdem.
Planstellen bzw. Umbesetzungen in diesen Behörden werden iaR leider nicht durch Bürgerbeschwerden realisiert.
Was ---zuständig für 2 Kontinente--- bedeutet?
Na, evtl. für Australien und Südamerika?
Ist das evtl. ganz anders als für Europa und Asien incl. Naher Osten?