Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:a) Es handelt sich um eine Scheinkonversion: Welche Konsequenzen können mir/uns dadurch drohen?
Sofern du jetzt nicht im Iran nicht allen erklärst, dass du zum Schein konvertiert bist, und nicht gegen den Staat hetzt, sollte alles unbeachtlich sein. Gibt ja genug Atheisten im Iran.
Nach iranischem Strafrecht können iranische Staatsangehörige auch bei Gesetzesverstößen im Ausland im Iran strafrechtlich verfolgt werden. Ohne Konversion kann es also sein, dass die Ehe als unwirksam gilt und aus der Ehe hervorgegangene Kinder als illegitim gelten und als Nachweis für Unzucht gelten können. Die Frau könnte also theoretisch der Unzucht bezichtigt werden.
Ist zwar relativ unwahrscheinlich, aber dass solltest du wissen.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:b) Wie sieht die Konversion praktisch aus? Muss man da Urkunden unterzeichnen? Ich lese immer nur vom mündlichen Aufsagen des Glaubensbekenntnisses.
In Europa: Wenn, dann gehst du zu einer schiitischen Moschee (Weil iranische Staatsreligion ist schiitischer Islam). Sagst das Glaubensbekenntnis vor zwei Zeugen auf, das wärs auch. Kann sein, dass die auch dein Verständnis vom Islam prüfen, wenn du nach einer Urkunde für die Konversion fragst.
Im Iran: Wahrscheinlich fragt man einfach nach einem korrupten Mullah, zahlt im etwas und schließt dann als Frischkonvertierter die Ehe.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:c) Welche Konsequenzen hat eine Konversion für mich in Österreich? (rechtlich, politisch, kulturell... subjektiv, ich weiß)
Keine Ahnung. Wahrscheinlich nix, wenn du dem Staat nichts von deiner Konversion erzählst.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:a) Eine Nicht-Registrierung der Ehe in Iran ist strafbar: Welche Strafen stehen darauf?
Das ist mE falsch. Die Nicht-Registrierung der Ehe bezieht sich auf Eheschließungen, die im Iran geschlossen werden. Wenn der Notar vom iranischen Heiratsnotariat nicht die Ehe dem Standesamt meldet, dann drohen ihm glaub ich bis zu 3 Wochen Gefängnis. Im Ausland wird ja die Ehe (im Unterschied zum Iran) idR vor einem Standesamt geschlossen, sodass man die Eheschließung ja durch staatliche Urkunden locker nachweisen kann. Es gibt soweit ich weiß keine Strafe fürs Nicht-Registrieren.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:) Bekommen die iranischen Behörden die Ehe mit? Schließlich muss man für die Ehebefähigung eine Reihe Dokumente besorgen/beglaubigen lassen. Wozu sonst als für eine Ehe?
Die Frau braucht eine Erlaubnis vom Innenministerium oder so (bei Nachfrage suche ich gerne raus woher man die Bescheinigung bekommt). Ohne diese Erlaubnis zu heiraten macht die Ehe aber nicht ungültig. Sinn und Zweck dieser Erlaubnis ist nur festzustellen ob die zukünftige Ehefrau des Ausländers durch die Eheschließung die ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Erwirbt sie diese, dann verliert sie auch die iranische Staatsangehörigkeit. Da man durch Eheschließung mit einem Österreicher nicht die österreichische Staatsangehörigkeit erwirbt, sollte es diesbezüglich keine Probleme geben. Hätte man aber die österreichische Staatsangehörigkeit erworben, dann gäbe es die Erlaubnis erst, wenn man Grund und Boden, ggf. auch Fabriken etc. verkauft hätte. Der Iran verbietet es grundsätzlich, dass Ausländer Grund und Boden besitzen. Ausnahmen gibt es aber bspw. wie im Artikel 8 des Freundschaftsvertrags zwischen Österreich und Iran. Danach dürfen Österreicher bewegliches und unbewegliches Eigentum besitzen, sodass dies auch unproblematisch wäre.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumme...Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:c) Wir könnten in den Iran nur als "Freunde" einreisen und könnten nur bei Verwandten bzw. getrennt in Hotels übernachten?
Iraner sind nicht blöd.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:d) Wenn wir Kinder haben: Die wären im Iran nicht anerkannt und könnten nur auf mich bzw. mit mir in den Iran reisen. Könnte meine (offiziell ledige) Frau alleine mit den Kindern einreisen?
Sie bräuchten zumindest Visa. Ist aber relativ unproblematisch möglich zu beschaffen. Eigentlich ist es den iranischen Auslandsvertretungen sogar irgendwie egal, woher die Kinder kommen wenn der Vater Ausländer ist.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:e) Falls wir beschließen, zu einem späteren Zeitpunkt nachdem unsere Kinder geboren sind die iranische Hochzeit durchzuführen: Geht das, wenn wir schon Kinder haben? Die Frau darf ja zuvor nicht in wilder Ehe gelebt haben. Wären das dann offiziell "meine" Kinder, die ich in die Ehe mitnehme?
Du solltest eher argumentieren, dass die ausländische Ehe eine vollwertige Ehe ist. Dann wird, wenn die es fordern, halt alibimäßig eine nachträgliche "schariarechtliche" Eheschließung bei ner schiitischen Moschee gemacht. Und dann tun alle so, als wäre diese nicht nötige Pseudovoraussetzung erfüllt. Die schiitischen Moscheen verlangen hierfür ca. 150 €. Meines Erachtens eine Farce, aber wenn das alles ist. Ansonsten kann man immernoch am iranischen Familiengericht in Teheran eine Feststellungsklage auf Gültigkeit der Ehe beantragen (esbate estevaj). Dann solltest du ggf. auch zwei muslimische Zeugen deiner ja doch gaanz alten Ehe benennen, damit die Ehe auch tatsächlich anerkannt werden kann.
Würdest du tatsächlich anders argumentieren, dann wären die Kinder tatsächlich unehelich und wären einem Ehrenmakel ausgesetzt.
Ich bin gläubiger Muslim. Ich kann dir nicht empfehlen, dass du zum Schein konvertierst. Ich bin der Überzeugung, dass du nur als vom Islam überzeugte Person konvertieren solltest. Für mich ist es relativ schwer dir das obige zu schreiben, da es ja doch dahin geht, dass es vorteilhafter wäre zum Schein zu konvertieren. Du musst persönlich entscheiden, aus welchen Gründen du konvertierst.
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:Die österreichische Botschaft in Teheran hat sich in der Hinsicht als ziemlich nutzlos herausgestellt
Danke!!!!! Falls du denen mal den Stinkefinger zeigen willst, dann grüße die von mir. Wenn du alle Urkunden bei denen für Österreich legalisiert hast und deine Frau ihr Visum erhalten hat, dann sag denen, "A.A. grüßt Herrn K" (schreib dir gerne meinen Namen und den vollständigen Namen von K per PN
) . Dann sollte denen die Gesichtszüge entgleisen...
Falls du weitere Fragen hast, dann stell sie ruhig.