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Heirat einer Iranerin als Österreicher, wie? (Gelesen: 1.227 mal)
Quaxi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.08.2017 um 22:32:11
 
Hi! Meine Verlobte und ich planen im nächsten Jahr zu heiraten. Es sind uns noch einige Sachen unklar und wir wollen nicht unüberlegt handeln. Aber alles der Reihe nach...

Ich bin Österreicher und sie ist Iranerin. Wir möchten unseren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, Kinder bekommen und ihre Familie in Iran regelmäßig besuchen gehen.

Die iranische Hochzeit - nach islamischem Ritus - bereitet mir Kopfzerbrechen. Es herrscht kein Druck seitens ihrer Familie deswegen, die sind liberal und mischen sich nicht ein. Aber ich persönlich bin Atheist und wenn ich nicht aus Überzeugung konvertiere, dann handelt es sich offiziell ja um Scheinkonversion und Urkundenbetrug. Ich denke dabei natürlich an die Sicherheit meiner Verlobten und meiner zukünftigen Kinder, die mir wichtiger als meine Prinzipien sind.
Folgende Möglichkeiten gibt es m.M.n.:

1) Konversion:
a) Es handelt sich um eine Scheinkonversion: Welche Konsequenzen können mir/uns dadurch drohen?
b) Wie sieht die Konversion praktisch aus? Muss man da Urkunden unterzeichnen? Ich lese immer nur vom mündlichen Aufsagen des Glaubensbekenntnisses.
c) Welche Konsequenzen hat eine Konversion für mich in Österreich? (rechtlich, politisch, kulturell... subjektiv, ich weiß)

2) Rein standesamtliche Hochzeit in Ö:
a) Eine Nicht-Registrierung der Ehe in Iran ist strafbar: Welche Strafen stehen darauf?
b) Bekommen die iranischen Behörden die Ehe mit? Schließlich muss man für die Ehebefähigung eine Reihe Dokumente besorgen/beglaubigen lassen. Wozu sonst als für eine Ehe?
c) Wir könnten in den Iran nur als "Freunde" einreisen und könnten nur bei Verwandten bzw. getrennt in Hotels übernachten?
d) Wenn wir Kinder haben: Die wären im Iran nicht anerkannt und könnten nur auf mich bzw. mit mir in den Iran reisen. Könnte meine (offiziell ledige) Frau alleine mit den Kindern einreisen?
e) Falls wir beschließen, zu einem späteren Zeitpunkt nachdem unsere Kinder geboren sind die iranische Hochzeit durchzuführen: Geht das, wenn wir schon Kinder haben? Die Frau darf ja zuvor nicht in wilder Ehe gelebt haben. Wären das dann offiziell "meine" Kinder, die ich in die Ehe mitnehme?

Danke für Erfahrungen oder Expertise! Die österreichische Botschaft in Teheran hat sich in der Hinsicht als ziemlich nutzlos herausgestellt und zu einem iranischen Anwalt sind wir auch noch nicht gegangen.
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Antwort #1 - 28.08.2017 um 23:47:43
 
Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
a) Es handelt sich um eine Scheinkonversion: Welche Konsequenzen können mir/uns dadurch drohen?

Sofern du jetzt nicht im Iran nicht allen erklärst, dass du zum Schein konvertiert bist, und nicht gegen den Staat hetzt, sollte alles unbeachtlich sein. Gibt ja genug Atheisten im Iran.
Nach iranischem Strafrecht können iranische Staatsangehörige auch bei Gesetzesverstößen im Ausland im Iran strafrechtlich verfolgt werden. Ohne Konversion kann es also sein, dass die Ehe als unwirksam gilt und aus der Ehe hervorgegangene Kinder als illegitim gelten und als Nachweis für Unzucht gelten können. Die Frau könnte also theoretisch der Unzucht bezichtigt werden.
Ist zwar relativ unwahrscheinlich, aber dass solltest du wissen.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
b) Wie sieht die Konversion praktisch aus? Muss man da Urkunden unterzeichnen? Ich lese immer nur vom mündlichen Aufsagen des Glaubensbekenntnisses.

In  Europa: Wenn, dann gehst du zu einer schiitischen Moschee (Weil iranische Staatsreligion ist schiitischer Islam). Sagst das Glaubensbekenntnis vor zwei Zeugen auf, das wärs auch. Kann sein, dass die auch dein Verständnis vom Islam prüfen, wenn du nach einer Urkunde für die Konversion fragst.
Im Iran: Wahrscheinlich fragt man einfach nach einem korrupten Mullah, zahlt im etwas und schließt dann als Frischkonvertierter die Ehe.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
c) Welche Konsequenzen hat eine Konversion für mich in Österreich? (rechtlich, politisch, kulturell... subjektiv, ich weiß)

Keine Ahnung. Wahrscheinlich nix, wenn du dem Staat nichts von deiner Konversion erzählst.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
a) Eine Nicht-Registrierung der Ehe in Iran ist strafbar: Welche Strafen stehen darauf?

Das ist mE falsch. Die Nicht-Registrierung der Ehe bezieht sich auf Eheschließungen, die im Iran geschlossen werden. Wenn der Notar vom iranischen Heiratsnotariat nicht die Ehe dem Standesamt meldet, dann drohen ihm glaub ich bis zu 3 Wochen Gefängnis. Im Ausland wird ja die Ehe (im Unterschied zum Iran) idR vor einem Standesamt geschlossen, sodass man die Eheschließung ja durch staatliche Urkunden locker nachweisen kann. Es gibt soweit ich weiß keine Strafe fürs Nicht-Registrieren.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
) Bekommen die iranischen Behörden die Ehe mit? Schließlich muss man für die Ehebefähigung eine Reihe Dokumente besorgen/beglaubigen lassen. Wozu sonst als für eine Ehe?

Die Frau braucht eine Erlaubnis vom Innenministerium oder so (bei Nachfrage suche ich gerne raus woher man die Bescheinigung bekommt). Ohne diese Erlaubnis zu heiraten macht die Ehe aber nicht ungültig. Sinn und Zweck dieser Erlaubnis ist nur festzustellen ob die zukünftige Ehefrau des Ausländers durch die Eheschließung die ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Erwirbt sie diese, dann verliert sie auch die iranische Staatsangehörigkeit. Da man durch Eheschließung mit einem Österreicher nicht die österreichische Staatsangehörigkeit erwirbt, sollte es diesbezüglich keine Probleme geben. Hätte man aber die österreichische Staatsangehörigkeit erworben, dann gäbe es die Erlaubnis erst, wenn man Grund und Boden, ggf. auch Fabriken etc. verkauft hätte. Der Iran verbietet es grundsätzlich, dass Ausländer Grund und Boden besitzen. Ausnahmen gibt es aber bspw. wie im Artikel 8 des Freundschaftsvertrags zwischen Österreich und Iran. Danach dürfen Österreicher bewegliches und unbewegliches Eigentum besitzen, sodass dies auch unproblematisch wäre.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumme...

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
c) Wir könnten in den Iran nur als "Freunde" einreisen und könnten nur bei Verwandten bzw. getrennt in Hotels übernachten?

Iraner sind nicht blöd.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
d) Wenn wir Kinder haben: Die wären im Iran nicht anerkannt und könnten nur auf mich bzw. mit mir in den Iran reisen. Könnte meine (offiziell ledige) Frau alleine mit den Kindern einreisen?

Sie bräuchten zumindest Visa. Ist aber relativ unproblematisch möglich zu beschaffen. Eigentlich ist es den iranischen Auslandsvertretungen sogar irgendwie egal, woher die Kinder kommen wenn der Vater Ausländer ist.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
e) Falls wir beschließen, zu einem späteren Zeitpunkt nachdem unsere Kinder geboren sind die iranische Hochzeit durchzuführen: Geht das, wenn wir schon Kinder haben? Die Frau darf ja zuvor nicht in wilder Ehe gelebt haben. Wären das dann offiziell "meine" Kinder, die ich in die Ehe mitnehme?

Du solltest eher argumentieren, dass die ausländische Ehe eine vollwertige Ehe ist. Dann wird, wenn die es fordern,  halt alibimäßig eine nachträgliche "schariarechtliche" Eheschließung bei ner schiitischen Moschee gemacht. Und dann tun alle so, als wäre diese nicht nötige Pseudovoraussetzung erfüllt. Die schiitischen Moscheen verlangen hierfür ca. 150 €. Meines Erachtens eine Farce, aber wenn das alles ist. Ansonsten kann man immernoch am iranischen Familiengericht in Teheran eine Feststellungsklage auf Gültigkeit der Ehe beantragen (esbate estevaj). Dann solltest du ggf. auch zwei muslimische Zeugen deiner ja doch gaanz alten Ehe benennen, damit die Ehe  auch tatsächlich anerkannt werden kann.

Würdest du tatsächlich anders argumentieren, dann wären die Kinder tatsächlich unehelich und wären einem Ehrenmakel ausgesetzt.

Ich bin gläubiger Muslim. Ich kann dir nicht empfehlen, dass du zum Schein konvertierst. Ich bin der Überzeugung, dass du nur als vom Islam überzeugte Person konvertieren solltest. Für mich ist es relativ schwer dir das obige zu schreiben, da es ja doch dahin geht, dass es vorteilhafter wäre zum Schein zu konvertieren. Du musst persönlich entscheiden, aus welchen Gründen du konvertierst.

Quaxi schrieb am 28.08.2017 um 22:32:11:
Die österreichische Botschaft in Teheran hat sich in der Hinsicht als ziemlich nutzlos herausgestellt

Danke!!!!! Falls du denen mal den Stinkefinger zeigen willst, dann grüße die von mir. Wenn du alle Urkunden bei denen für Österreich legalisiert hast und deine Frau ihr Visum erhalten hat, dann sag denen, "A.A. grüßt Herrn K" (schreib dir gerne meinen Namen und den vollständigen Namen von K per PN Durchgedreht) . Dann sollte denen die Gesichtszüge entgleisen...

Falls du weitere Fragen hast, dann stell sie ruhig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 29.08.2017 um 00:16:14
 
Danke, dass du dir Zeit nimmst. Eine Frage habe ich, du schreibst
Aras schrieb am 28.08.2017 um 23:47:43:
Erwirbt sie diese, dann verliert sie auch die iranische Staatsangehörigkeit
Wie meinst du das? Soweit ich informiert bin, kann man nicht die iranische Staatsangehörigkeit verlieren. Denn Staatsbürgerschaft wäre für uns erst später ein Thema, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Antwort #3 - 29.08.2017 um 00:28:17
 
Artikel 987 des iranischen Zivilgesetzbuches lautet:

Zitat:
§ 987 Eine iranische Frau, die mit einem
ausländischen Staatsangehörigen eine Ehe ein-
geht, wird ihre iranische Staatsangehörigkeit
beibehalten, es sei denn nach den Vorschriften
des Landes des Ehemannes würde die Staatsan-
gehörigkeit des Mannes auf Grund Stattfindens
einer Eheschließung auf die Frau übertragen,
wobei ihr in jedem Falle nach dem Tod des Ehe-
mannes oder einer Trennung durch Antragstel-
lung beim Außenministerium unter Beilegung
eines Bestätigungsschreibens über den Tod des
Ehemannes oder einer Trennungsurkunde, die
eigentliche“ Staatsangehörigkeit der Frau mit
allen damit verbundenen Rechten und Vortei-
len, erneut zuteil werden wird.


Aber das passiert ja nicht, also behält deine Verlobte ihre iranische Staatsangehörigkeit.

Ich schicke dir gleich eine PN zu meinem google Drive Ordner worin ich alles was ich an deutschsprachiger Literatur über den Iran gespeichert habe. Solltest vieles brauchbares finden.
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Antwort #4 - 29.08.2017 um 01:50:44
 
Aras schrieb am 28.08.2017 um 23:47:43:
Die Frau braucht eine Erlaubnis vom Innenministerium oder so

Eheschließung mit Iran-StA Merkblatt 9/16      www.teheran.diplo.de/contentblob/4261482/Daten/4406190/NEU_Merkblatt_Eheschlieun...
Zitat:
Eine iranische Frau benötigt für die Eheschließung mit einem ausländischen Mann zusätzlich eine besondere  Genehmigung des Innenministeriums  (Art. 1060 iZGB). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann der Mann mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. 
Zur Beantragung der Genehmigung werden nach Kenntnis der Botschaft folgende Unterlagen verlangt:
...
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Antwort #5 - 29.08.2017 um 02:01:25
 
Jepp Smiley. Danke. Mein Gedächtnis hat mich nicht getäuscht  Cool

Siehe auch:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1405444800/7#7
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Antwort #6 - 30.08.2017 um 16:43:00
 
Aras schrieb am 29.08.2017 um 00:28:17:
Artikel 987 des iranischen Zivilgesetzbuches lautet:


Aber das passiert ja nicht, also behält deine Verlobte ihre iranische Staatsangehörigkeit.

Ich schicke dir gleich eine PN zu meinem google Drive Ordner worin ich alles was ich an deutschsprachiger Literatur über den Iran gespeichert habe. Solltest vieles brauchbares finden.

Vielen Dank. Ich kann leider noch keine privaten Nachrichten verschicken, weil ich nicht genug Beiträge habe. Frage, sind Sie Anwalt?
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Antwort #7 - 30.08.2017 um 17:08:09
 
Quaxi schrieb am 30.08.2017 um 16:43:00:
Frage, sind Sie Anwalt?


Nein. Das dauert noch voraussichtlich noch bißchen Durchgedreht. Aber ich arbeite dran.

Haben Sie spezielle Fragen?

Achja:

Soll der Familiennachzug nach Österreich erfolgen oder nach Deutschland?
Ich hab auch Gesetzeskommentare zu österreichischen Migrationsgesetzen.
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Antwort #8 - 31.08.2017 um 10:17:24
 
Ist deine zukünftige Frau in keiner islamischen Gemeinde in Deutschland aktiv?
Da sollte sich in einem Gespräch ergeben, was verlangt wird und was man von dir erwartet.
Ich schließe mich Aras aber weitestgehend an: beschäftige dich zumindest etwas mit dem Islam und lese mal den Qur´an.

Zum Konvertieren musst du das Glaubensbekenntnis vor Zeugen aufsagen. Manchmal wird es auch vorgesagt aber es ist sicher glaubwürdiger, wenn du es schon auswendig kannst.
Außerdem solltest du die fünf Säulen des Islam kennen.
Unterschreiben musst du nichts. Du bekommst einfach die Urkunde, dass du am... in... zum Islam konvertiert bist.

Ich kenne die Familiensituation deiner Frau im Iran nicht aber bedenke den sozialen Druck (und vielleicht auch den rechtlichen)für die Familie , der entsteht, wenn rauskommt, dass du kein Moslem bist.
In Österreich sind wie in Deutschland Religion und Staat getrennt.
Die "passiert" gar nichts in Österreich. Du musst deine Glaubensänderung ja nirgendwo bekannt machen.

Viele "Softfacts" aber du hast ja auch nach subjektiver Einschätzung gefragt.
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