Hallo allerseits,
Im Folgenden beschreibe ich unser Problem etwas genauer, wer sich die Zeit nehmen mag.
Ich glaube, im Grunde geht es um darum, wie sich eine Verwurzelung im Heimatland zum Beleg der Rückreisewilligkeit am besten nachweisen lässt. Oder genauer:
Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw
Aber welche Kriterien gelten konkret? Die Sachbearbeiter im Konsulat haben doch sicher Richtlinien?
Kann ich diese irgendwo erfahren?
mit vielen Grüßen,
Tom Osun Seyi Brötje
(Aiye Gba e.V.)
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Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der ein Kulturzentrum in Osogbo (Nigeria) finanziert (
Jungle-Communication-Center). Das Zentrum besteht schon seit vielen Jahren, ich kenne die Leute seit über dreißig Jahren.
Wir finanzieren das Zentrum mit Hilfe von regelmässigen Tourneen mit Konzerten und vor allen Dingen Schulworkshops aus dem Bereich der globalen Bildung. Diese Workshops werden durch Stiftungen (wie zB "Engagement Global") mit z.T. erheblichen Mitteln gefördert.
Die erwirtschafteten Einnahmen werden auf Spendenbasis weitergegeben.
Uns wurde seitens der Botschaft nie ein Problem daraus gemacht, daß mit den bisher stets bewilligten Touristenvisa eigentlich nicht gearbeitet werden darf. Im Gegenteil wurden die
finanziellen Zuwendungen unsererseits als adäquat zu einem Einkommen in Nigeria gewertet.
Auf diese Weise konnten wir bisher etwa alle zwei Jahre eine Tournee durchführen. Dadurch war die Finanzierung des Zentrums samt der drei Familien, die dort leben, bisher immer gesichert.
Die von uns eingeladene Familie besteht aus einem Ehepaar und ihren drei Kindern. Sie sind alle hervorragende Musiker.
Die Teilnahme der Kinder ist erforderlich, weil das Konzertprogramm ein Programm besonders für Kinder ist, und die Schulworkshops
thematisch auf Kinder ausgerichtet ist. Dazu gibt es eine Bestätigung der BINGO-Stiftung Niedersachsen.
Nun ist der Vater der Familie vor einem Jahr verstorben, und wir haben dieses Jahr zum ersten Mal seit dreißig Jahren keine Visa erhalten, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vielen Flüchtlinge aus Nigeria.
Die Ehefrau war bereits fünf Mal in Deutschland, die Kinder drei Mal. Begründung ist natürlich die angeblich nicht hinreichend nachgewiesene Rückreisewilligkeit.
Für alle Beteidigten ist das eine Katastrophe, weil dadurch die weitere finanzielle Absicherung des Zentrums in Frage gestellt ist. Alle Schulveranstaltungen sind schon festgemacht, Förderanträge sind bewilligt worden, Flüge sind gebucht. Jahrelange Aufbauarbeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist in Frage gestellt.
Da auch das Remonstrationsverfahren durchlaufen ist, bleibt nur ein Neuantrag mit besseren Unterlagen oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Leider hält sich das Konsulat sehr zurück, wenn es um eine genauere Begründung der Entscheidung geht.
Darum sind wir in der Entscheidung, ob ein Gang vor Gericht Chancen auf Erfog hat, auf fachliche Hilfe angewiesen.
Am liebsten wäre mir eine Organisation, die sich thematisch mit dem Thema Visaungerechtigkeiten befasst.
Wir haben im Zuge der Visabeantragung folgende Dokumente eingereicht:
Alle allgemeinen Dokumente, die erforderlich sind:
Visaanträge, Nachweis RKV, Flüge, Bürgschaften
Bevollmächtigungen zur meiner Mitwirkung am Visumsverfahren
Geburtsurkunden der Kinder
Dokumente, die den Zweck der Reise nachweisen:
Veranstaltungsbestätigungen der beteidigten Schulen
Workshopprogramme für Schulen
Zeitungsartikel und Bilder vom Bühnenprogramm und von
Schulveranstaltungen
Empfehlungsschreiben der Niedersächsischen BINGO-Umweltstiftung
zur Teilnahme der Kinder
Empfehlungsschreiben der Schulen der drei Kinder für die
Teilnahme an der Tournee
Kopie vom Förderantrag 2017 bei der Niedersächsischen
BINGO-Stiftung
Dokumente über die finanzielle Absicherung der Familie Omoniyi:
Liste aller finanziellen Zuwendungen der vergangenen Jahre an
die Ehefrau der Familie und das Kulturzentrum mit Einzelbelegen
der Überweisungen, etwa 5.500 € im Jahr
Honorarquittungen für die geleisteten Schulveranstaltungen
2014 an dei Familie, insgesamt über 10.000 €
Dokument über den Grundstücksbesitz von Frau Fowowe-Omoniyi
Bilder vom Hausbau von Frau Fowowe-Omoniyi
Dokumente über die gesellschaftliche Verwurzelung der Familie Omoniyi:
Bestätigungen der Teilnahme des JCC am Entsendungsprogramm
für Jugendliche "Weltwärts" der Bundesregierung.
Bilder vom Kulturbetrieb im JCC und den Schulveranstaltungen
in Deutschland
Dokument über die "Okonfo Rao Kawawa Stiftung", Träger des J.C.C.
Anwaltliches Empfehlungsschreiben für Frau Fowowe-Omoniyi
Empfehlungsschreiben vom König (Asoju Oba) von Osogbo
Unsere Hauptargumentation bezieht sich auf:
Den hohen Lebensstandard der Familie in Nigeria, nachgewiesen durch die Honorarquittungen,
die Überweisungen, den Gründstücksbesitz der Ehefrau mit Bildern vom Hausbau sowie Bildern vom Lebensalltag der Familie.
Dieser Lebensstandard entzieht der Annahme wirtschaftlicher Gründe zu einem Verbleib in Deutschland jede Grundlage. Ein Lebensstandard wäre mit derselben finanziellen Ausstattung hier auch nicht ansatzweise realisierbar.
Weiterhin wäre das den Wohlstand begründende entwicklungspolitische Bildungsprogramm hinfällig, weil es sich ausdrücklich auf eine in Nigeria ansässige Familie bezieht.
Durch die wiederholte Ein- und Ausreise der Familie ist bewiesen, daß dieses Konzept greift.
Durch die Verweigerung der Visa wird es jetzt zunichte gemacht. Es wird ein Generalverdacht vorausgesetzt, daß jede Familie in Nigeria nach Deutschland aussiedeln wollen muss, was nicht stimmt.
In der Begründung der Botschaft heisst es ausdrücklich:
"Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu den im Ablehnungsbescheid angekreuzten Ablehnungsgründen."
In der Remonstration wurden unsererseits u.A. die Honorarquittungen und das Dokumant über den Grundstücksbesitz vorgelegt, was dann also "eine ergänzenden Informationen oder Unterlagen" zur Beleg der wirtschaftlichen Verwurzelung darstellen soll.
Das klingt für mich persönlich ehrlich gesagt nach Willkür.