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Heirat in Dänemark (Gelesen: 9.735 mal)
Themen Beschreibung: Anerkennung
Sonja ten Bosch
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18.08.2017 um 17:43:47
 
Hallo Ihr Lieben,
nun brauche auch ich dringend Hilfe! Mein (damals noch  Smiley ) Freund ist am 4. Dezember 2016 mit einem 6-monatigen Visum zur Arbeitssuche aus Nigeria nach Deutschland gekommen. Leider hat uns die Ausländerbehörde 5 Monate mit unterschiedlichen Aussagen hingehalten (Job nur in seinem Beruf, Aufenthaltsgenehmigung kommt etc.). Mehr oder weniger "aus Verzweiflung" da das Visum abzulaufen drohte und leider kein Job in Aussicht war, haben wir beschlossen, in Dänemark zu heiraten. Erforderliche Dokumente wurden beschafft und wir haben am 10. Mai 17 geheiratet.
1 Woche vor Eheschliessung erhielten wir einen Anruf der ABH, dass in unserem Fall wohl "etwas falsch" gelaufen wär, weil sich niemand dort mit diesem speziellen Visum auskennt und man völlig überlastet sei, wortreiche Entschuldigung inklusive. Das Visum wurde deshalb direkt bis September verlängert.
Da wir nun aber den Termin in Dänemark fest hatten, haben wir auch geheiratet. Den Herrn von der ABH habe ich nach Rückkehr informiert. Seine Worte: Herzlichen Glückwunsch, das macht ja nun alles viel einfacher. Bitte schicken Sie alle Unterlagen zu mir, ich gebe es direkt zur Standesamtsbehörde und dann stelle ich die Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis aus.

Nun haben wir folgendes Problem: die Heiratsurkunde (sogar mit Apostille) ist anerkannt. Die Standesbeamtin erkennt aber die Urkunden meines Mannes nicht an. Seine Geburtsurkunde ging als Kind verloren, er besitzt seitdem eine Eidesstattliche Versicherung seines Onkels. Mit dieser hat er auch seinen Pass erhalten, mit dem er das Visum erhalten hat. Aussage der Beamtin: wenn er mit diesem Wisch (O-Ton!) den Pass bekommen hat, wissen Sie ja was das für n Pass ist...., heisst jetzt, die Deutsche Botschaft hat ihn mit einem Fake-Pass einreisen lassen? Eher nicht...
Auch die Eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit durch den Bruder (mit Foto, Adresse, Passnummer des Bruders) vor dem Obersten Gericht mit Siegel wird nicht anerkannt.

Nun zu meiner Frage: im Internet finde ich nur Aussagen, dass die dänische Heiratsurkunde OHNE weitere Prüfung anerkannt werden muss. Ein Familienbuch brauchen wir nicht. Nur die Eintragung für Steuerklassenänderung etc.
Mein Mann könnte übrigens bei 3 Firmen vollzeit anfangen zu arbeiten......

Eine eingeschaltete Anwältin lässt uns leider seit 2 Wochen hängen Griesgrämig
Für Hilfe wären wir sehr dankbar. Wir gehen auf dem berühmten Zahnfleisch, mittlerweile auch finanziell...
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.08.2017 um 18:24:53
 
Was soll denn beim Standesamt gemacht werden? Nachbeurkundung der Ehe ? Klar das geht mit diesen Dokumenten nicht, da Nigeria zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehört. Da müsste man erst mal eine neue Geburtsurkunde beschaffen. (Und das sollte möglich sein, über offizielle Wege und nicht über den Onkel.
) Und dann wird eine Urkundenüberprüfung mittels Vertrauensanwalt gestartet.

Offenbar ist die ABH euch aber grundsätzlich gnädig gestimmt da Sie wohl das Jobsuche-Visum in eine Ehegatten - AE umwandeln möchte OHNE Ausreise und FZF-Visumverfahren deines Mannes von Nigeria aus! Das ist auch kein muss!

Jetzt ist halt die Frage warum offenbar die Ehe nachbeurkundet werden soll. Offenbar Sieht die ABH seine Identität nicht als geklärt an? Normalerweise ist die Nachbeurkundung der Dänemark-Ehe nicht pflicht aber scheinbar hat die ABH irgendwelche Zweifel.
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Sonja ten Bosch
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Antwort #2 - 18.08.2017 um 18:41:41
 
Ehrlich gesagt, weiss ich nicht, was die Standesamtsaufsicht will. Von bekannten Fällen weiss ich, dass man zum Standesamt des Wohnortes geht, die Ehe anmeldet und mit diesem Dokument geht man zur ABH. Der zuständige Herr dort hat nichts von Zweifeln erwähnt. Mein Mann war ja zum Interview in der Deutschen Botschaft, wir mussten für dieses Visum sein Uni-Zeugnis durch das Kultusministerium hier prüfen lassen (auch mit sämtlichen Dokumenten). Ich hatte auch alle seine Schulzeugnisse und Studienabschlüsse dabei. Überall stehen Name und Geburtsdatum drauf.
Dass die ABH sehr entgegenkommend ist, weiss ich. DA liegt ja auch nicht das Problem...
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Aras
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Antwort #3 - 18.08.2017 um 18:46:13
 
Och komm okatomy!

okatomy schrieb am 18.08.2017 um 18:24:53:
Was soll denn beim Standesamt gemacht werden? Nachbeurkundung der Ehe ? Klar das geht mit diesen Dokumenten nicht, da Nigeria zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehört. 


Sagt wer? Die Ehe wurde zwischen beiden Personen geschlossen. Die Eheschließung wird durch die dänische Eheurkunde nachgewiesen.

okatomy schrieb am 18.08.2017 um 18:24:53:
Da müsste man erst mal eine neue Geburtsurkunde beschaffen. (Und das sollte möglich sein, über offizielle Wege und nicht über den Onkel.
) Und dann wird eine Urkundenüberprüfung mittels Vertrauensanwalt gestartet. 

Kennst du dich ganz ganz ganz genau mit dem nigerianischen Standesamtswesen aus? Woher kommen deine Ratschläge?

okatomy schrieb am 18.08.2017 um 18:24:53:
Offenbar ist die ABH euch aber grundsätzlich gnädig gestimmt da Sie wohl das Jobsuche-Visum in eine Ehegatten - AE umwandeln möchte OHNE Ausreise und FZF-Visumverfahren deines Mannes von Nigeria aus! Das ist auch kein muss!

Kennst du die Regelungen aus dem Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung? Also insbesondere § 81 AufenthG und § 39 AufenthV?
okatomy schrieb am 18.08.2017 um 18:24:53:
Jetzt ist halt die Frage warum offenbar die Ehe nachbeurkundet werden soll. 

Es liegt kein Antrag auf  Nachbeurkundung vor. Es liegt nur ein Antag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor.

okatomy schrieb am 18.08.2017 um 18:24:53:
Offenbar Sieht die ABH seine Identität nicht als geklärt an? Normalerweise ist die Nachbeurkundung der Dänemark-Ehe nicht pflicht aber scheinbar hat die ABH irgendwelche Zweifel.

Bitte nicht übertreiben. Wenn du im Ausland bist, legst du auch als Identitätsbeweis deinen Reisepass vor. Niemand verlangt von dir übergriffig wie im vorliegenden Fall die Geburtsurkunde.

Die ABH bzw. das Standesamt soll die Zweifel begründen und nicht soviel Schwachsinn raushauen.
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Sonja ten Bosch
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Antwort #4 - 18.08.2017 um 18:53:57
 
Danke Aras, hast Du eine Idee, was wir noch tun können?
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Antwort #5 - 18.08.2017 um 19:05:34
 
Das Ding ist, dass die Eheschließung definitiv stattgefunden hat. Darum seid ihr auch 100% Ehemann und Ehefrau. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass dein Mann in Nigeria vorher verheiratet war, erschüttert es nicht eure Eheschließung in Dänemark. Und auch in diesem Falle würde es für deinen Mann einen Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geben.

Darum können die nur über die Identitätsfrage euch ans Bein karren, so wie es Okatomy erklärt.

Ihr solltet meines Erachtens keine weiteren Unterlagen geben. Also auch keine Geburtsurkunden oder sonstige Erklärungen sondern schauen was deren Aktionen demnächst sind.

Im Zweifel müsst ihr aber vor Gericht ziehen.

Spätestens bei der Geburt des ersten Kindes wird aber die Frage nach der "gesicherten" Identität des Vaters aufkommen.

Die Erklärung, dass die Geburtsurkunde verloren gegangen ist, ist natürlich merkwürdig. Aber wir kennen ja auch nicht das nigerianische Personenstandswesen. In der Regel sollte es aber auch ein Register geben. Aber wie gesagt... man darf nicht davon ausgehen, dass etwas was in Deutschland selbstverständlich ist in anderen Staaten auch selbstverständlich sei.

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Antwort #6 - 18.08.2017 um 19:21:41
 
Dank dir nochmal. Eine Geburtsurkunde haben wir nochmal beantragt und auch bekommen, liegt noch beim Bruder in Nigeria.  Die Ledigkeitsbescheinigung ist schwierig zu besorgen. Dafür braucht es die Abstammungsurkunde ( noch was anderes). Die liegt (hoffentlich) beim Vater, der aber seit 20 Jahren nicht mehr bei der Familie lebt. Diese Urkunde müsste quer durch Nigeria geschickt werden. Und wir müssten von hier ein Passbild hinschicken. Die Kosten für sowas möchte ich ungern kalkulieren! Die Standesbeamtin hat schon angedroht, dass sie dann alles nochmal in Lagos durch die Botschaft/Anwalt prüfen lässt. Es klingt alles nur noch nach Schikane! Wir haben von Anfang an alle Dokumente bei sämtlichen Stellen/Ämtern vorgelegt, uns an alle Anweisungen gehalten. Es ist nichts illegal oder "gekauft". Wir haben viel Geld und Zeit investiert, damit alles rechtmäßig ist.
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P.S. Kinder werden wir nicht bekommen...
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Antwort #7 - 18.08.2017 um 19:33:19
 
Er ist nicht mehr ledig. Also braucht es keine Ledigkeitsbescheinigung.

Sonja ten Bosch schrieb am 18.08.2017 um 19:21:41:
Die Standesbeamtin hat schon angedroht, dass sie dann alles nochmal in Lagos durch die Botschaft/Anwalt prüfen lässt.


Soll sie doch machen? Ihr habt doch keine Nachbeurkundung beantragt sondern eine Eintragung im Melderegister o.ä.. Das Standesamt macht das doch im Auftrag des Ordnungsamtes bzw. des Einwohnermeldeamtes. Klasse: Dann sollen die selber das bezahlen.
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Antwort #8 - 18.08.2017 um 19:50:03
 
😂mein Reden! Nur sind wir finanziell am Limit angelangt. Mein Mann möchte arbeiten! Wie gesagt, 3 Firmen warten auf die Arbeitserlaubnis! Er kann sich aussuchen, wo er anfängt. Weitere Monate stehen wir nicht durch. Wir zahlen die Deutschkurse voll und bekommen NULL Unterstützung. Ist ja nicht so als wollten wir irgendwelche Gelder beantragen. Arbeiten und in Ruhe leben...das scheint aber im Kreis Steinfurt zu viel verlangt...
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Antwort #9 - 18.08.2017 um 19:52:39
 
Seit wann bearbeiten die denn den Antrag?
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Antwort #10 - 18.08.2017 um 20:13:02
 
Ich hab dem Herrn von der ABH alles am 23.5. gefaxt ( auf seine Anweisung hin). Am 23.6. kam der 1. Brief von der Standesbeamtin. Am 28.6. sind wir mit den angeforderten Unterlagen im Original dorthin gefahren. Nur die angeforderte Ledigkeitsbescheinigung im Original ( hahaha) konnten wir natürlich nicht vorlegen. Die blieb ja in Dänemark. Davon gab's aber eine beglaubigte Kopie aus Dänemark.
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Antwort #11 - 18.08.2017 um 20:30:43
 
So lange die identität nicht geklärt ist, mittels UP der GU, könnt ihr meiner Meinung nach kaum etwas machen! Das kostet Geld (bis 400 €) und dauert bis zu 3 Monaten!
Euch ist die ABH schon sehr entgegen gekommen, deshalb würde ich da auch nicht drauf rumreiten sondern denen zuarbeiten!
Hat dein Mann A1?
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Antwort #12 - 18.08.2017 um 20:35:16
 
Ab dem Zeitpunkt ab dem der Antrag vollständig ist, beginnt eine drei monatige Frist zu ticken.

Man kann davon ausgehen, dass der Antrag bereits am 23.5 vollständig war. Spätestens jedoch am 28.6.

Beschwer dich mal beim Landesinnenministerium...
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Antwort #13 - 18.08.2017 um 20:40:01
 
Aras schrieb am 18.08.2017 um 20:35:16:
Ab dem Zeitpunkt ab dem der Antrag vollständig ist, beginnt eine drei monatige Frist zu ticken.


So lange die Unterlagen nicht komplett sind, läuft auch noch kein Antrag! Auch wird eine UP noch nicht bezahlt sein!
Ich wäre da eher vorsichtig mit Beschwerde...das könnte nach hinten los gehen!
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Antwort #14 - 18.08.2017 um 21:00:01
 
Ich stimme da nicht zu.

Der Antrag war vollständig. Die Gemeinde hätte auch als der Mann in Nigeria war die Identität anzweifeln können. Scheinbar wurde aber nicht an der Identität gezweifelt. Jetzt weil er geheiratet hat zweifelt man an der Identität?

Und wieso soll man die UP jetzt bezahlen? Und selbst wenn die UP notwendig wäre, ist die Durchführung der UP nicht von der Zahlung abhängig. Die Rechnung bekommt die Gemeinde. Wie die Gemeinde das Geld bekommt ist deren Sache. Aber sie kann die UP nicht von der Gebührenübernahme abhängig machen.
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