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FZF (Gelesen: 3.493 mal)
Themen Beschreibung: Zum minderjährigen Ausländischem Kind
Robbi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.08.2017 um 15:36:15
 
  Hallo an alle!           Ich habe ein paar Fragen und hoffe das Ihr mir helfen könntet Smiley Ich komme aus Serbien. Meine minderjährige Tochter lebt mit ihrer Mutter in Deutschland. Ich bin mit ihrer Mama seit 4 Jahren getrennt. Verheiratet waren wir nicht. Umgang und Kontakt hatte ich immer mit meiner Tochter. Seitdem sie in Deutschland lebt nicht so oft wie damals, leider. Wir haben ein sehr enges Verhältnis zueinander. Deutsch spreche ich sehr gut da ich als Kind für ein paar Jahre in Deutschland gelebt habe. Unterhalt habe ich damals gezahlt als sie in Serbien gelebt haben. Die Frage ist eigentlich, besteht die Chance auf eine Familienzusammenführung zu meiner Tochter?Soweit ich weiß hat sie einen Aufenthalt bis 2021, sie ist 6 Jahre alt. Zu ihrer Mutter habe ich ein gutes Verhältnis. Ich habe viele Freunde und Familie in Deutschland und würde sofort einen Job bei einem guten Freund der selbstständig ist bekommen können. Das heißt das ich Unterhalt zahlen möchte und werde. Für eine Wohnung würde auch gesorgt werden ( beim Bekannten und seiner Familie) Finanziell stehen die sehr gut und haben Wohnungen verfügbar. Ich bemerkt schon das ich meiner Tochter sehr fehle.. Besonders wo sie im Kindergarten war hatte sie sich gefreut wenn der Papa sie abholt Smiley Wie stehen die Chancen für mich? Danke im Voraus, lg                                                       
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reinhard
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Antwort #1 - 14.08.2017 um 15:38:37
 
Du solltest erst mal sagen: Hast Du Umgangsrecht? Hast Du Sorgerecht? Zahlst Du jetzt den Unterhalt weiter, den Du in Serbien gezahlt hast?

Welche Staatangehörigkeit(en) haben Mutter und Tocher? Hast Du dem Umzug Deiner Tochter nach Deutschland zugestimmt, wurdest Du gefragt?

Falls Mutter und Tochter (nur) Ausländer sind: Was für einen Aufenthaltstitel haben sie? Was will die Mutter? (Sollst Du lieber kommen oder lieber dableiben?)
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Aras
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Antwort #2 - 14.08.2017 um 15:51:41
 
Unabhängig hiervon besteht für dich die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten zu bekommen.Siehe derzeit gültige § 26 III BeschV.

Bestehen derzeit gegen die irgendwelche Einreisesperren oder Haftbefehle?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Robbi
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Antwort #3 - 14.08.2017 um 15:58:35
 
Hallo Reinhard Gruß an dich! Umgang habe ich und das geimeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Zahlen tue ich gerichtlich nichts, schicke meiner Tochter regelmäßig etwas , da ich zurzeit keinen befristeten Job habe ( Gebe privaten Gesang Unterricht an Kinder) Habe ihr damals was gerichtlich verordnet wurde 50 Euro monatlich gezahlt und sowieso immer um sie gesorgt und gekauft was sie brauchte. Mutter  und Tochter haben die Serbische Staatsangehörigkeit, dem Umzug habe ich zugestimmt und wurde auch gefragt . Was für Aufenthaltstitel die beiden haben weiß ich nicht genau, die Mutter ist in Deutschland aufgewachsen . Und ja die Mutter hätte kein Problem damit wenn ich in der Nähe von meiner Tochter bin. Sie meinte auch das ich meiner kleinen Tochter fehle und da sie jetzt zu Arbeiten anfängt jede Hilfe wenns um die kleine geht gut angekommen würde,
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Robbi
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Antwort #4 - 14.08.2017 um 16:08:20
 
Hallo Aras, nein ganz und gar nicht nicht, kein  Einreiseverbot, keine Sperre..  Habe mich auch informiert über einen Aufenthalt durch Arbeit, da ich aber nicht Hochqualifiziert bin wird es sehr schwer. Wie gesagt bei guten Freunden würde ich in deren Firma arbeiten ( Autoverkauf usw) . Wäre toll wenn das klappen würde aber wiegesagt ist es sehr schwer glaube ich, lg
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reinhard
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Antwort #5 - 14.08.2017 um 16:09:07
 
Problem ist eben die Sicherung des Lebensunterhalts. Das müsstest Du erst klären.

Vermutlich wird die Mutter nicht für Dich bürgen wollen. Wenn Du visumfrei reisen kannst (daher die Fragen von Aras), kannst Du Dir hier Arbeit suchen und die Arbeitserlaubnis beantragen. Dann musst Du in Serbien mit Vertrag & Erlaubnis das Visum beantragen.

Das visumfreie Reisen ist nur für Besuche. Wenn Du umziehen willst, braucht Du ein D-Visum von der deutschen Botschaft in Belgrad. Das geht aber nicht über das Kind, weil das Kind nicht deutsch ist.

Du darfst jede Arbeit annehmen, die für's Leben reicht und für die Du die Erlaubnis bekommst. Beim Freund im Autohandel würde wohl nicht funktionieren, weil der vermutlich kein Gehalt zahlen will, sondern eher will, dass Du auf eigenes Risiko arbeitest.
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Robbi
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Antwort #6 - 14.08.2017 um 16:23:04
 
Danke für die schnellen Antworten!  Also mein Bekannter würde mir Gehalt zahlen und auch eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Mutter würde nichtc Bürgern wollen glaube ich. Also besteht gar keine Chance auf eine FZF oder? Lebensunterhalt wäre auf jeden Fall gesichert und natürlich wäre es auch das beste für meine Tochter wenn beide Elternteile in der Erziehung mitwirken. Lg
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reinhard
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Antwort #7 - 14.08.2017 um 16:30:01
 
Wenn Du einen richtigen Arbeitsvertrag hast und einen richtigen Mietvertrag (nicht irgendwo mit wohnen oder so, das akzeptiert die Ausländerbehörde nicht), dann könnte es klappen.

Was heißt, Lebensunterhalt wäre auf jeden Fall gesichert? Es ist ein Nachzug zum Kind, und das Kind kann Deinen Lebensunterhalt nicht sichern. Insofern: Nein, keine Chance auf Familienzusammenführung. Die beste Chance ist der Umzug nach Deutschland wegen einer Arbeit hier, und da hast Du als Serbe wirklich den Vorteil, dass Serben für einige Jahre jede Arbeit annehmen dürfen, wenn sie eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Denk daran: Eine Arbeitserlaubnis bekommst Du nur, wenn es ein ganz normaler Arbeitsvertrag ist, und dann prüft das Arbeitsamt, ob es für diesen normalen Vertrag arbeitslose Deutsche gibt. Gibt es die, bekommst Du die Erlaubnis nicht. Falls der Arbeitsvertrag nicht normal ist, wird alles abgelehnt. Du musst eventuell mehrere Versuche bei verschiedenen Arbeitgebern machen, also wirklich suchen und nicht nur eine Möglichkeit verfolgen.
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Aras
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Antwort #8 - 14.08.2017 um 16:34:43
 
Auf die Lebensunterhaltssicherung zum deutschen Kind wird vom Gesetzgeber verzichtet. Also dahingehend sollte es unproblematisch sein. Nachzug zum Kind ist also eigentlich möglich. Wenn du aber auf die Diskussionen mit der Mutter verzichten willst, dann solltest du den Arbeitsaufenthalt bevorzugen. Denn die Mutter würde ja dann informiert werden, dass du nach Deutschland ziehen willst und ob sie den Umgang erlauben wird etc. (auch wenn du das Recht dazu hast). Wenn du arbeitest, dann kannst auch für dein Kind sorgen und deine Beziehung pflegen, ohne ggf. dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, dass du dein Kind für einen Aufenthalt "brauchst".
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Antwort #9 - 14.08.2017 um 17:27:18
 
Aras schrieb am 14.08.2017 um 16:34:43:
Auf die Lebensunterhaltssicherung zum deutschen Kind wird vom Gesetzgeber verzichtet. 

Das Kind ist aber nicht deutsch, denn dann hätte es keinen AT.

Robbi schrieb am 14.08.2017 um 15:36:15:
Mutter  und Tochter haben die Serbische Staatsangehörigkeit, Soweit ich weiß hat sie einen Aufenthalt bis 2021, sie ist 6 Jahre alt

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Antwort #10 - 14.08.2017 um 17:46:04
 
Entschuldigung..das habe ich offenbar überlesen.
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Antwort #11 - 14.08.2017 um 22:29:20
 
Und was soll die Anspruchsgrundlage für die Erteilung sein? Solange die Mutter noch in Deutschland lebt, kann ich nur § 36 Abs. 2 AufenthG finden.
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Robbi
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Antwort #12 - 15.08.2017 um 13:33:09
 
Danke nochmals für die Antworten. Ja dann muss ich mir überlegen wie ich es genau mache. Arbeitsvisum wäre top wenn es klappt. Wie muss ich den vorangehen. Arbeitsvertrag besorgen, würde als Autoaufbereiter arbeiten. Hat man den eine Chance mit so einem Job in Deutschland einen Aufenthalt zu bekommen? Wohnung ist auch kein Problem, da hätte ich das Glück das ich keine Miete zahlen muss da meine Bekannten eine freie Wohnungen zur Verfügung haben. Muss man in Deutschland bei der Ausländerbehörde einen Antrag stellen oder in Belgrad? Was muss der Mindestlohn sein damit ich überhaupt einen Aufenthalt bekomme? Unterhalt wird sowieso an meine Tochter bezahlt dann. Habe gedacht das es mit FZF vielleicht klappt.. Was genau ist Paragraph 36?
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Antwort #13 - 15.08.2017 um 13:54:32
 
Das funktioniert auf keinen Fall.

Du darfst nicht irgendein Gemauschel mit einbauen.

Es muss ein normaler Vertrag, ein normales Gehalt, eine normale Wohnung, ein normaler Mietvertrag sein. "Glück, keine Miete zu bezahlen" wird nicht akzeptiert, da es ein normaler Vertrag sein muss, der für alle Arbeitslosen (theoretisch) gültig sein muss. Also: der Chef muss sich überlegen, ob er das Wohnrecht ohne Namen in den allgemeinen Vertrag schreiben will. Akzeptiert er jeden, der am Schluss den Vertrag unterschreibt, in der Wohnung?

FZF kannst Du vergessen, § 36 sowieso. Lies ihn Dir durch, da passt nichts zu Dir. Du hast ja selbst der Trennung von Kind zugestimmt, das hast Du oben geschrieben. Damit hast Du auf alles verzichtet. Du kannst es jetzt nur unabhängig vom Kind versuchen.
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Antwort #14 - 15.08.2017 um 17:23:31
 
Sie haben mich falsch verstanden. Mein Bekannter würde würde mich ganz normal anmelden in Agentur für Arbeit, einen normalen Mietvertrag für die Wohnung, natürlich komme ich für Strom etc.. auf. Alles ganz normal wie bei jedem anderen. Und wie es vom Gesetz her vorgeschrieben wird. Es wird eine Vollzeit Arbeit sein.  Auf mein Kind habe ich nicht verzichtet, jeder der mich kennt weiß wie sehr ich mich um meine Tochter gekümmert habe! Schuld war sie ja nicht an der Scheidung. Wie gesagt ist ihre Mutter in Deutschland aufgewachsen und fand es für ihre Zukunft am besten das sie nach Deutschland ziehen. Ich und die Mutter kommunizieren  recht gut und ich hätte ihr ja schwer verbieten können da sie mit unsere Tochter umzieht. Danke aber nochmals für deine Antwort,
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