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Freizugsberechtigt, Visa abgelehnt, Klage eingereivht, neue Unterlagen, neue Bewertung, Botschaft sagt Klage abwarten (Gelesen: 1.284 mal)
cky
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i4a rocks!


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03.08.2017 um 02:11:14
 
Eltern sind in Deutschland, freizugsberechtigt, drittstaatl. Kinder im Ausland. Visa abgelehnt, Klage beim VerwG eingelegt.   Andere Dokumente besorgt die Botschaft zuvor als ausreichend für Visa bezeichnet hat.       Jetzt will aber Botschaft die neuen Dokumente nicht annehmen, Klage beim VG soll abgewartet werden.

I.Sinne    EUGH 551/07 , 127/08 sind die Vss. für Visa usw. abschließend in EUGH-Entscheidungen und RL 38/2004 Art 5 enthalten.  Da steht nicht, 'keine Klage beim VG darf vhd sein.

Eine Neubewertung dürfte jederzeit Pflicht der Botschaft sein, insbesondere wenn andere Dokumente auftauchen.   Bzgl der FreizügK sind mM nach Untersuchungs- und Offizialprinzip gegeben, Visa usw sind bei vhd Eigenschaft (Familienangehöriger von EU-Bürger)  von Amts wegen zu gestellen, soweit für einen guten Gebrauch der EU-Grundrechte (zBsp FreizügK, Familienleben usw) geboten oder gar 'nötig'

Was macht man gegen diese Praktiken der Botschaft ?
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mgb
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.08.2017 um 07:19:13
 
Warum man da eine Klage einreicht und keine einstweilige Anordnung beantragt ist mir nicht so ganz klar. Die rechtswidrige Trennungszeit der Kinder von ihren Eltern ist durch die Hauptverhandlung nicht mehr heilbar.
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cky
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 04.08.2017 um 07:46:35
 
Die wurde auch beantragt, aber abgelehnt
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mgb
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 04.08.2017 um 10:52:56
 
Dann schaut die Sache nicht so gut aus. Dann muss es irgendwelche schwere Zweifel geben.
Wie wurde denn die Ablehnung begründet?
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Antwort #4 - 04.08.2017 um 14:11:26
 
mgb schrieb am 04.08.2017 um 10:52:56:
Wie wurde denn die Ablehnung begründet?

Danke für diese Frage. 

Die wollte ich sofort stellen, aber Du warst gestern etwas schneller.
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