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Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen (Gelesen: 1.283 mal)
Kriko
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
29.07.2017 um 08:58:17
 
Morgen allerseits,

meine Frau lebt seit vier Jahren in Deutschland, ich bin von Geburt Deutscher und wir haben eine einjährige Tochter. Nun möchte sie den deutschen Pass beantragen. Ich arbeite Teilzeit da Student (ca. 20h/Woche), manchmal etwas weniger aber im Schnitt für ca. 700 Euro/Monat, sie hat seit zwei Monaten einen Minijob der knapp 450€ einbringt. Dazu erhalten meine Tochter und ich Kindergeld (bin erst 24) und meine Eltern zahlen freiwillig zusammen ca. 500 Euro Unterhalt.

Warmmiete liegt bei 420 Euro plus Wasser und Strom. Jetzt ist es so dass unser Lohn zusammengerechnet (700 + 450) allein wohl knapp unter der Bedarfsgrenze für uns drei liegt, aber mit dem Kindergeld und Unterhalt genug zusammen kommt um bei weitem keinen Anspruch auf Sozialleistungen à la ALG2 zu haben.

Wird bei dem Antrag also nur unser Arbeitslohn berücksichtigt oder auch der Unterhalt, Kindergeld oder beides?

Danke im Voraus & schönes WE

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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.07.2017 um 12:54:39
 
Da ein "freiwilliger" Unterhalt jederzeit enden kann, sollte er keine Berücksichtigung finden!
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.07.2017 um 07:20:45
 
Einbürgerung wird wohl eher derzeit nichts. Da der Antrag nur nach § 9 (i.V.m. § 8) StAG bearbeitet werden kann, muss der LU gesichert sein. Das ist er derzeit nicht.

Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern hast Du nicht, Frau und Kind haben vermutlich (ergänzenden) ALG-II-Anspruch. Das schließt eine positive Entscheidung nach 8 aus.

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 31.07.2017 um 10:05:24
 
Kriko schrieb am 29.07.2017 um 08:58:17:
meine Frau lebt seit vier Jahren in Deutschland, ich bin von Geburt Deutscher und wir haben eine einjährige Tochter. Nun möchte sie den deutschen Pass beantragen.

So schnell schießen die Preußen nicht.
Bevor sie den deutschen Pass beantragen kann, muss sie sich einbürgern lassen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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