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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
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Beitrag begonnen von Kriko am 29.07.2017 um 08:58:17

Titel: Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
Beitrag von Kriko am 29.07.2017 um 08:58:17
Morgen allerseits,

meine Frau lebt seit vier Jahren in Deutschland, ich bin von Geburt Deutscher und wir haben eine einjährige Tochter. Nun möchte sie den deutschen Pass beantragen. Ich arbeite Teilzeit da Student (ca. 20h/Woche), manchmal etwas weniger aber im Schnitt für ca. 700 Euro/Monat, sie hat seit zwei Monaten einen Minijob der knapp 450€ einbringt. Dazu erhalten meine Tochter und ich Kindergeld (bin erst 24) und meine Eltern zahlen freiwillig zusammen ca. 500 Euro Unterhalt.

Warmmiete liegt bei 420 Euro plus Wasser und Strom. Jetzt ist es so dass unser Lohn zusammengerechnet (700 + 450) allein wohl knapp unter der Bedarfsgrenze für uns drei liegt, aber mit dem Kindergeld und Unterhalt genug zusammen kommt um bei weitem keinen Anspruch auf Sozialleistungen à la ALG2 zu haben.

Wird bei dem Antrag also nur unser Arbeitslohn berücksichtigt oder auch der Unterhalt, Kindergeld oder beides?

Danke im Voraus & schönes WE


Titel: Re: Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
Beitrag von deerhunter am 29.07.2017 um 12:54:39
Da ein "freiwilliger" Unterhalt jederzeit enden kann, sollte er keine Berücksichtigung finden!

Titel: Re: Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
Beitrag von Odysseus am 31.07.2017 um 07:20:45
Einbürgerung wird wohl eher derzeit nichts. Da der Antrag nur nach § 9 (i.V.m. § 8) StAG bearbeitet werden kann, muss der LU gesichert sein. Das ist er derzeit nicht.

Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern hast Du nicht, Frau und Kind haben vermutlich (ergänzenden) ALG-II-Anspruch. Das schließt eine positive Entscheidung nach 8 aus.


Titel: Re: Mindesteinkommen zur Einbürgerung: freiwilliger Unterhalt und Kindergeld, leicht unregelmäßiges Einkommen
Beitrag von Saxonicus am 31.07.2017 um 10:05:24

Kriko schrieb am 29.07.2017 um 08:58:17:
meine Frau lebt seit vier Jahren in Deutschland, ich bin von Geburt Deutscher und wir haben eine einjährige Tochter. Nun möchte sie den deutschen Pass beantragen.

So schnell schießen die Preußen nicht.
Bevor sie den deutschen Pass beantragen kann, muss sie sich einbürgern lassen.

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