Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:1. Gibt es keine allgemeine Geburtsurkunde?
Doch gibt es. Aber du hast doch zwei internationale. Die sind doch genauso gut?
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:2. Können wir jetzt schon zum Rathaus und einen deutschen Pass für das Kind beantragen? Ich lebe seit 15 Jahren hier.
Eigentlich hätte das das Standesamt erledigen müssen, indem es intern die Ausländerbehörde konsultiert und die deutsche Staatsangehörigkeit feststellt. Geh mal zum Einwohnermeldeamt und frag einfach nach was für Staatsangehörigkeiten bei deinem Sohn festgestellt wurden.
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:Oder wird vorher erst geklärt , welche Staatsangehörigkeit er bekommt? Wenn ja, wo können wir das machen lassen?
Falls nicht festgestellt wurde, würde ich nochmal mit dem Standesamt sprechen.
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:Mein Nachbar wiederum sagt, ich könnte jetzt schon zum Rathaus seinen deutschen Pass beantragen, denn da würde man die Staatsangehörigkeit abklären.
Wenn dann müsstest du zur Staatsangehörigkeitsstelle deines Rathauses und einen Staatsangehörigkeitsausweis für dein Kind für 25 € beantragen. Dann kann das paar Monate dauern bis die das feststellen.
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:3. Was müsste meine Freundin als nächstes machen? Einen Antrag auf
AE stellen? Geht das jetzt schon oder müssen wir erst auf den deutschen Pass des Kindes warten?
Kommt drauf an. Sie hat eine Duldung, hat also einen abgelehnten Asylantrag. Wenn noch Klage läuft, dann kann sie gem. § 10 I
AufenthG eine
AE gem. § 28 I Nr. 3
AufenthG beantragen. Ist jedoch die Ablehnung bestandskräftig/rechtskräftig, dann kann sie nur eine
AE gem. § 25 V
AufenthG aufgrund von § 10 III
AufenthG beantragen.
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12: Geht das jetzt schon oder müssen wir erst auf den deutschen Pass des Kindes warten?
Ist das Kind deutsch, dann fällt die Mutter unter das
AufenthG. Ist das Kind aber nicht deutsch und somit nur bulgarisch, dann unterliegt die Mutter dem Freizügigkeitsgesetz.
Du solltest einen bulgarischen Reisepass für dein Kind beschaffen. Damit kann auch die Mutter in allen EU-Ländern außer Deutschland mit dem Kind verreisen. D.h. eigentlich kann das Kind und die Mutter nach Bulgarien. Problem: Die Bulgaren würden nicht sehen, dass das Kind Freizügigkeitsrecht in Deutschland bzw. Bulgarien ausübt.
Eigentlich ist es sogar besser, wenn es keine Deutsche Staatsangehörigkeit hat, da die Mutter dann eine Aufenthaltskarte bekommen würde. Damit könnte sie dann direkt mit nach Bulgarien reisen.