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Aufenthaltserlaubnis nach § 28 erloschen - was passiert konkret? (Gelesen: 6.346 mal)
Sternchen12345
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach § 28 erloschen - was passiert konkret?
24.07.2017 um 00:08:15
 
Wenn jemand, der einen Aufenthaltstitel nach §28 hat, länger als 6 Monate im Ausland ist, erlischt ja die Aufenthaltserlaubnis.
Was passiert denn konkret, wenn die Aufenthaltserlaubnis erlischt?
Wie bekommt man die Aufenthaltserlaubnis zurück?
Danke für eure Antworten! 😘
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 24.07.2017 um 03:12:47
 
neu beantragen, eventuell vorher mit Visumsverfahren, je nach Staatsangehörigkeit
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Sternchen12345
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.07.2017 um 06:40:09
 
Angenommen, die Person bekommt im Ausland gar nicht mit, dass Aufenthaltserlaubnis erloschen ist: was würde bei einer Einreise passieren? Würde man überhaupt nach Deutschland einreisen können? Wird da zentral automatisch etwas gespeichert, wenn die 6 Monate abgelaufen sind?
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deerhunter
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Antwort #3 - 24.07.2017 um 08:17:46
 
Sternchen12345 schrieb am 24.07.2017 um 06:40:09:
was würde bei einer Einreise passieren?


Es gibt 2 Szenarios
1. Man will in den Flieger und kommt nicht am Checkinn vorbei und kann das Ursprungsland nicht verlassen!
2. Man kommt am deutschen Flughafen an und wird zurück gewiesen. Muss ein extrem teures Ticket kaufen, weil kurzfristig!

Sternchen12345 schrieb am 24.07.2017 um 06:40:09:
Würde man überhaupt nach Deutschland einreisen können? 


Wenn der Bundespolizist aufpasst Nein!Sternchen12345 schrieb am 24.07.2017 um 06:40:09:
Wird da zentral automatisch etwas gespeichert, wenn die 6 Monate abgelaufen sind? 


Stempel im Pass
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Sternchen12345
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 24.07.2017 um 08:25:28
 
Danke deerhunter!

Ich gehe mal davon aus, dass ein Bundespolizist am Flughafen aufpasst Zwinkernd

Ach, interessant... das mit dem Stempel war mir nicht bewusst.
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deerhunter
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Antwort #5 - 24.07.2017 um 08:32:28
 
Zitat:
Meine Frau wurde heute abgeschoben...Meine Frau war längere Zeit (7 Monate ) auf den Philippinen...Heute bei der einreise in FFM durfte sie nicht den Transit Bereich verlassen..Morgen früh fliegt sie zurück nach Manila..Obwohl ich meiner Frau x mal gesagt habe sie kann nur 6 Monate wegbleiben.

http://www.philippinenportal.com/index.php?showtopic=19984&st=0

Das Thema steht hier auch irgendwo im Forum....habe es nur nicht gefunden
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.07.2017 um 09:37:07
 
deerhunter schrieb am 24.07.2017 um 08:17:46:
Stempel im Pass
           
     


... dabei handelt es sich aber um die Einreise/Ausreisestempel der Philippinen. Die BuPol setzt selbst keine Stempel in den Pass. Die schengenweite Ein-Ausreise Datei gibt es (noch) nicht.

Daher wäre tatsächlich die Gefahr des Entdeckens gering, denn dass die BuPol die Pässe systematisch nach ausländischen Stempeln durchsucht, kann ich mir nicht vorstellen. Zudem sind die Datümer der philipp. Stempeln in vielen Fällen sehr schlecht lesbar.

Im verlinkten Fall war es der BuPol aufgefallen, weil sich die Frau auf den Philippinen einen neuen Pass hatte machen lassen.. dann hat die BuPol natürlich erst mal richtig hingeschaut und so viel ich weiss, hat die Frau auch auf die Frage, wie lange sie weg war, die Wahrheit gesagt...

Natürlich kann man offiziell nur raten, den richtigen Weg zu gehen und sich bei Verfall der AE bei der Deutschen Botschaft ein Visum für die Einreise zu holen... dann kann wirklich nichts passieren.
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Sternchen12345
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 26.07.2017 um 10:41:14
 
In meinem Fall ist der Aufenthaltstitel noch gültig, die 6 Monate sind aber verstrichen 🤔
(auch kein Fall mit Philippinen-Bezug)
Würde es also nun doch keiner bei Einreise merken?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.07.2017 um 11:00:02
 
Formell nach Gesetz ist der AT erstmal erloschen. Das dürfte unstrittig sein.

Ob das tatsächlich jemand merkt an der Grenze kann hier niemand beantworten. Man kann Glück haben oder auch nicht. Eine andere Antwort kann man da wohl kaum geben.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 26.07.2017 um 11:10:03
 
Sternchen12345 schrieb am 24.07.2017 um 06:40:09:
Angenommen, die Person bekommt im Ausland gar nicht mit, dass Aufenthaltserlaubnis erloschen ist

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ein Blick ins Gesetzbuch kann nicht schaden.
Man sollte mit dem entsprechenden Rechtsvorschriften schon einigermaßen vertraut sein, wenn man von ihnen persönlich betroffen sein könnte.

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Sternchen12345
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Antwort #10 - 26.07.2017 um 12:17:16
 
Vielen lieben Dank an alle!!

Warten wir einfach mal ab Zwinkernd
Ich bin mir über die Rechtsvorschriften im Klaren, die Person im Ausland wohl nicht unentschlossen
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Antwort #11 - 26.07.2017 um 12:23:55
 
Wie schon gesagt. Sollte man in Deutschland erwischt werden, wird es teuer!
1. Sehr teures Rückflugticket, direkt am Flughafen für den nächsten Flug
2. Meist neues Visaverfahren im Heimatland, möglicherweise mit erneuter A1 Prüfung
3. neuer Flug zur erneuten Einreise

Dazu fangen alle Berechnungszeiten (für NE , Einbürgerung) möglicherweise von vorne an.
Ich kann absolut nur abraten, es auf einen Verusch ankommen zu lassen
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reinhard
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Antwort #12 - 26.07.2017 um 13:13:15
 
Sternchen12345 schrieb am 26.07.2017 um 12:17:16:
Vielen lieben Dank an alle!!

Warten wir einfach mal ab Zwinkernd
Ich bin mir über die Rechtsvorschriften im Klaren, die Person im Ausland wohl nicht unentschlossen


Wir hatten hier auch schon einen Fall im Forum, bei dem jemand mit erloschenem Aufenthaltstitel unerkannt eingereist ist (Bundespolizei hat nichts gemerkt). Aber nach einem Jahr sollte der Aufenthaltstitel verlängert werden. Die Ausländerbehörde hat es dann gesehen. Die Folge:

1) Verlängerung abgelehnt.
2) Ausreise angeordnet, Abschiebung angedroht.
3) Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und einem Jahr unerlaubtem Aufenthalt in Deutschland.

In solch einem Fall ist es für die Ausländerbehörde auch möglich, die Person festzunehmen und einen Abschiebe-Haftbefehl zu beantragen.

Es hilft also nichts, wenn es gelingt, sich an der Bundespolizei freundlich lächelnd vorbeizuschleichen und die Augen fest zu schließen. Wenn man mehr als sechs Monate weg war, ist der Aufenthaltstitel erloschen. Man sollte sich dann um den Aufenthaltstitel bemühen.
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Saxonicus
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Antwort #13 - 26.07.2017 um 13:39:12
 
Sternchen12345 schrieb am 26.07.2017 um 12:17:16:
die Person im Ausland wohl nicht

Ein Blick ins Gesetzbuch kann nicht schaden:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts;

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
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reinhard
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Antwort #14 - 26.07.2017 um 14:07:48
 
Sternchen12345 schrieb am 26.07.2017 um 10:41:14:
In meinem Fall ist der Aufenthaltstitel noch gültig, die 6 Monate sind aber verstrichen


Das ist falsch. Wenn die 6 Monate verstrichen sind, ist der Aufenthaltstitel ja erloschen und nicht mehr gültig. Wenn derjenige, der die ungültige Plastikkarte zufällig in Händen hält, bei einer Einreise vortäuscht, die Aufenthaltserlaubnis wäre gültig, ist das eine "unerlaubte Einreise" mit den entsprechenden Konsequenzen. Das ist wie beim Fahren ohne Tüv-Aufkleber: Nur weil der Polizist es nicht sieht, ist es nicht erlaubt und problemlos.

Und: Wer als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis hat, mit der er einreist und sich aufhält, muss sich über die Bedingungen der Gültigkeit selbst informieren. "Ich lese nicht, ich weiß nichts, ich bin unschuldig" gilt nicht.
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