Hallo,
damit wir von denselben Dingen sprechen:
Handelt es sich tatsächlich um ein
Visum, das verlängert werden soll, oder handelt es sich vielmehr um eine
Aufenthaltserlaubnis?
Ich vermute mal Letzteres.
Eine E-Mail reicht vielleicht als plausibles Dokument im Inland, da man dort leicht eine
ABH kontakten und nachfragen kann, um z.B. bei einer Kontrolle ggf. eine Antragstellung und eine Fiktionswirkung zu belegen.
Bei einer Wiedereinreise aus dem Ausland, speziell über die EU-Außengrenze, wird eine E-Mail
nicht ausreichend sein.
Weder bei der Grenzkontrolle, noch bei Antreten / Boarden / Einchecken des Fluges.
Zu diesem Zweck benötigst Du eine
Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4
AufenthG, die Dir die
ABH ausstellen muss. Diese wird in Blattform ausgestellt und benötigt einen zeitlichen Aufwand von ca. 10 Minuten.
Gruß