menimen
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Bielefeld Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hi Leute, zunächst mal ein dickes Lob an alle, ihr habt mir allein durch das Lesen der Beiträge bei etlichen Themen geholfen.
Ich habe aktuell ein Anliegen und hoffe ihr könnt mir diesmal auch helfen. Ich habe folgenden Fall:
Eine Bekannte von mir ist EU-Staatsbürgerin und lebt seit Mai 2015 in Deutschland (NRW). Sie hat den Integrationskurs/die Sprachschule besucht und hat den B1-Test erfolgreich abgeschlossen. Seit Januar 2017 ist sie bei einer Firma beschäftigt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden.
Nun geht es um Ihren Ehemann. Er ist aus einem Drittland und die beiden haben dort im Aprill geheiratet. Dadurch, dass meine Bekannte einen familiären Schicksalsschlag erleben musste, hatte sich ihr Ehemann direkt auf dem Weg gemacht ist ohne Visum eingereist.
Jetzt geht es darum, dass er einen Aufenthaltstitel als Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers zu erlahten soll. Da meine Bekannt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden arbeitet, gilt sie ja als Arbeitnehmerin und somit als freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerin.
Daraufhin haben meine Bekannte und ihr Ehemann einen schriftlichen Antrag mit Belegen (Rechtsvorschriften) verfasst und sind damit zur Ausländerbehörde gegangen. Die haben dem Ehemann mitgeteilt, dass sie noch 3 weitere Unterlagen benötigen und dann über den Antrag entscheiden: 1. Er muss sich beim Bürgeramt anmelden und die Anmeldebescheinigung abgegen 2. Eine Lohnabrechnung meiner Bekannten und 3. Eine Stellungnahme, warum ohne Visum eingereist.
Ich habe bezüglich Einreisen ohne Visum in folgender Rechtssprechung gelesen:
EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002, Rs. C-459/99-: ... Artikel 4 der Richtlinie 68/360 und Artikel 6 der Richtlinie 73/148 sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht gestatten, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache, dass er mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, nachweisen kann, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist ist. ...
Jetzt stellt sich die Frage: Wie soll der Ehemann diese Stellungnahme formulieren. Soll er nur kurz erwähnen, dass er ohne Visum eingereist ist und sich auf diese Rechtsprechung stützen, oder die Einreise detaillirt erklären oder garnicht auf die Einreise ohne Visum eingehen und mit der Rechtsprechung argumentieren, dass wie die Einreise erflgt ist, eh irrelevant sei.
Vielen Dank für eure Hilfe Gruß
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