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Voraussetzung Erteilung NE: Sicherung LU nicht verheiratet (Gelesen: 1.351 mal)
Silke123
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i4a rocks!


Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Voraussetzung Erteilung NE: Sicherung LU nicht verheiratet
12.06.2017 um 14:48:48
 
Hallo Zusammen,
die 3jährige AE meines Lebensgefährtens, Nepalese, läuft bald ab und er möchte die NE beantragen.
Wir haben ein gemeinsames deutsches Kind und leben zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Ausserdem lebt mit uns sein 15jähriger nepalesischer Sohn.
Nun zur Frage der Sicherung des Lebensunterhalts:
Ich nehme an mein Gehalt darf nicht mit angerechnet werden, da wir nicht verheiratet sind, richtig?
Wie wird das Mindestgehalt gerechnet, das er benötigt?
Hartz4 Satz für ihn + Hartz4 Satz für seinen nepalesischen Sohn + Unterhaltssatz für unser gemeinsames Kind + halbe Miete/Heizung?
Irgendwie ist mir  nicht ganz klar was gerechnet wird für Miete/Heizung und für unser gemeinsames Kind .
Hat es Einfluss dass ich für seinen nepalesischen Sohn eine VE abgegeben habe und ich mich ja dadurch für die nächsten 5 Jahre für seine finanzielle Absicherung verpflichtet habe?
Vielen Dank schon mal für Hilfe
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.845

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2017 um 15:04:08
 
Interessanter Fall. Womöglich ist der Lebensunterhalt gesichert, weil ja kein Anspruch auf ALG II besteht.

Stichwort:
Einheit der Rechtsordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_der_Rechtsordnung
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 07:03:51
 
Normal wird auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag wert gelegt, oder auf eine Ehe mit jemanden der einen hat. ich sehe hier den LU nicht als gesichert an.

Es besteht ja nur kein Anspruch auf Sozialleietung wegen dem gemeinsamen Haushalt. Aber schon morgen könnte einer ausziehen und es bestünde Anspruch. Und die Partner sind sich gesetzlich zu keinem Unterhalt verpflichtet.

Klar kann man auch einen Arbeitsvertag kündigen aber was kommt häufiger vor eine zerbrochene Beziehung oder eine selbst ausgelöste Arbeitslosigkeit? Ich bin der Meinung ersteres.

Wäre dennoch interessant ob so Fälle schon mal vor dem Gericht waren.
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Silke123
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i4a rocks!


Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.06.2017 um 07:58:48
 
Mein Lebensgefährte hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, es geht darum, ob sein Nettogehalt ausreichend ist.
Deswegen die Frage nach der Berechnung, speziell für unser gemeinsames Kind, Wohnung und ob meine Verpflichtungserklärung für seinen nepalesischen Sohn Einfluss hat.
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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.06.2017 um 10:04:42
 
Wenn nach seinem Nettogehalt gefragt wird, sollte er damit mindestens den LU für sich selbst, seinen Wohnkostenanteil und den hälftigen Kostenanteil für euer gemeinsames Kind sicherstellen können.
Für den 15 jährigen sorgst du doch.

Unbefristet bedeutet nicht zwangsläufig genug Einkommen.

Ich bin nicht der Meinung, daß öfter eine Beziehung zu Bruch geht als eine unbefristete Beschäftigung endet.
Außer "selbst ausgelöster Arbeitslosigkeit" gibts noch andere Möglichkeiten.
Dieser gestelzte Ausdruck heißt doch nur: er kündigt selbst oder verhält sich so, daß er gekündigt wird.
Selten ist das nicht! Hat auch nichts mit Nepalesen zu tun.
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