Hallo Zusammen,
die 3jährige
AE meines Lebensgefährtens, Nepalese, läuft bald ab und er möchte die
NE beantragen.
Wir haben ein gemeinsames deutsches Kind und leben zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Ausserdem lebt mit uns sein 15jähriger nepalesischer Sohn.
Nun zur Frage der Sicherung des Lebensunterhalts:
Ich nehme an mein Gehalt darf nicht mit angerechnet werden, da wir nicht verheiratet sind, richtig?
Wie wird das Mindestgehalt gerechnet, das er benötigt?
Hartz4 Satz für ihn + Hartz4 Satz für seinen nepalesischen Sohn + Unterhaltssatz für unser gemeinsames Kind + halbe Miete/Heizung?
Irgendwie ist mir nicht ganz klar was gerechnet wird für Miete/Heizung und für unser gemeinsames Kind .
Hat es Einfluss dass ich für seinen nepalesischen Sohn eine
VE abgegeben habe und ich mich ja dadurch für die nächsten 5 Jahre für seine finanzielle Absicherung verpflichtet habe?
Vielen Dank schon mal für Hilfe