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Verpflichtungserklärung 5 Jahre (Gelesen: 806 mal)
Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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09.06.2017 um 15:11:34
 
Hallo,

ich werde die Mutter meiner Ehefrau nach Deutschland zwecks Besuchsvisum einladen. Die Verpflichtungserklärung gilt für 5 Jahre. Dort steht unter anderem alle öffentlichen Mittel soll ich dann als Verpflichtungserklärer aufkommen. Meine Schwiegermutter kommt für 3 Monate und wird wieder zurück in die Türkei fliegen.

Meine Frage nun:
Was für öffentliche Kosten soll ich den bezahlen wenn sie nach 3 Monaten wieder zurück fliegt? Also für weitere 4 Jahre und 9 Monate? Sie befindet sich dann doch garnicht mehr in Deutschland?

MFG
Vahrerboy
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reinhard
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Antwort #1 - 09.06.2017 um 15:31:13
 
Die VE erlischt mit der Ausreise. Für länger als drei Monate gilt sie nur, wenn Deine Schwiegermutter nicht ausreist.

Öffentliche Mittel, die bezahlt werden könnten und die Du dann ersetzen müsstest, sind Sozialhilfe, Kosten der Abschiebungshaft, Kosten der Abschiebung. Wenn keine Kosten entstehen, und das fast immer der Fall, ersetzt Du auch nichts.

Die VE ist nur eine Sicherheit, weil es bei Besucherinnen und Besuchern manchmal solche gibt, die andere Absichten haben als sie sagen.
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Mister Vahrerboy
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Antwort #2 - 09.06.2017 um 18:52:13
 
Super, danke für die Info
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