Hallo,
vlt kann mir hier jemand helfen. Möchte meinen Sohn einbürgern lassen. Antrag wurde schon im Oktober 16 abgegeben. Ist soweit auch alles in Ordnung außer das wir beim Serbischen Konsulat den evtl Besitz der Staatsbürgerschaft überprüfen lassen sollten. Dies haben wir getan jetzt kam folgendes Antwortschreiben
Brief des Konsulates:
Auf Antrag von ...... und auf Grund von Art. 162 des Gesetzes über das allg. Verwaltungsverfahren wir folgende Bescheinigung ausgestellt.
Auf Grund der Mitteilung des Innenministeriums der Republik Serbien, AZ ...... wir hiermit bestätigt, dass der am ..... 2017 durchgeführten Überprüfung der beim Innenministerium zur Verfügung stehenden Staatsangehörigkeitsevidenzen festgestellt wurde, dass sich Herr ...... vom Vater .... und Mutter ..... nicht in der Evidenz von Personen befindet, die in die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien aufgenommen bzw. aus dieser entlassen wurden.
Durch Überprüfung bei dem zuständigen Standesamt ..... wurde festgestellt, dass die vorgenannte Person nicht in die Staatsangehörigkeitsevidenzen der Republik Serbien bei diesem standesamtlichen Gebiet eingetragen ist.
Ende der Becheinigung
Jetzt bin ich heute voller Freude zur
EBH und die Dame teilte mir mit das dieses Schreiben nicht ausreichend ist. Was anderes bekomme ich aber vom Konsulat nicht. Jetzt wird sie es an die Oberbayrische Regierung weiterleiten.
Danke schon mal für eure Antworten