Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlust der Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.572 mal)
P61
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der Staatsangehörigkeit
03.06.2017 um 12:31:36
 
Hallo,

Wir sind seit 6 Jahre verheiratet, davon seit 2013 wohne ich in Deutschland zur Familienzusammenführung. Seit Dez. 2016 nach Paragraph 9 eingebürgert.
Unsere Ehe ist sehr schlecht geworden, wir wollen uns scheiden lassen.
Meine Frau immer droht mich mit Polizei und Gericht und und und... sie setz mich unter Druck und sagt du hast mich benutzt und ich bin in Lage dass deine deutsche Staatsangehörigkeit aufheben lassen, weil du bist vor kurzer Zeit eingebürgert worden.
Ist das wahr? So ist das deutsche Staatsangehörigkeit? Kann man irgendwann kriegen und einfach irgendwann verlieren? Und ich muss in schlechter Situation bleiben und durchhalten weil ich verliere meine Nationalität. Ich habe kein Recht mich scheiden lassen weil ich mit Ermäßigung eingebürgert wurde?
Danke für Antwort im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.843

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 03.06.2017 um 12:47:15
 
Die Rücknahme der Einbürgerung wird in § 35 StaG geregelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__35.html

Falls dir arglistige Täuschung nachgewiesen wird, dann kann dir die Staatsangehörigkeit wieder genommen werden. Also falls die Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung nciht mehr bestand, dann kann so ein Fall vorliegen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
P61
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Staatsangehörigkeit
Antwort #2 - 03.06.2017 um 13:24:05
 
Wie kann man eine Täuschung nachweisen?. Kann man einfach mündlich sagen und wird akzeptiert.
Danke Aras aber diese Regeln sind sehr allgemein.
Leider habe ich eine vernünftige Antwort nicht bekommen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.843

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Staatsangehörigkeit
Antwort #3 - 03.06.2017 um 13:31:55
 
Natürlich ist diese Regelung abstrakt​ formuliert.

Die arglistige Täuschung kann eben durch entsprechende Beweise nachgewiesen werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beweismittel

Insofern liegt es nicht an mir, wenn du den Aussagengehalt meines Beitrags als unvernünftig betrachtest und nicht nachvollziehen kannst.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
P61
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Staatsangehörigkeit
Antwort #4 - 03.06.2017 um 13:39:13
 
Merci für Beweismittel, ich habe kapiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der Staatsangehörigkeit
Antwort #5 - 04.06.2017 um 14:54:31
 
Normalerweise ist es so:

Du bist eingebürgert worden, als die Ehe noch okay war, richtig?
Dann ist die Einbürgerung auch gültig und wird nicht zurückgenommen, wenn Du Dich danach trennst (egal wer von Euch beiden die Trennung will).

Sie kann jetzt theoretisch der Einbürgerungsbehörde mitteilen, dass Ihr damals schon getrennt gelebt habt, als Du eingebürgert wurdest, sie das aber (aus irgendwelchen Gründen) damals bei der Einbürgerungsbehörde falsch bestätigt hat. Das ist für sie ein Risiko, weil sie sich dann strafbar gemacht hätte. Du musst dann widersprechen und der Einbürgerungsbehörde schriftlich mitteilen, dass damals alles okay war und die Probleme erst später begonnen haben. Normalerweise wird die Einbürgerungsbehörde Dir glauben.

Jetzt musst Du nichts machen: Oft gibt es solche Drohungen in der Phase, wo man sich trennt, aber oft wird das nicht wirklich gemacht. Erst wenn die Einbürgerungsbehörde Dir schriftlich mitteilt, dass noch etwas zu klären ist und sie neue Informationen erhalten hat, musst Du etwas unternehmen. Vorher nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema