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Ordnungswidrigkeit und Einbürgerung (Gelesen: 1.100 mal)
Fonli
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ordnungswidrigkeit und Einbürgerung
30.05.2017 um 20:58:17
 
Guten Tag,

Ich wollte nur wissen, ob Ordnungswidrigkeiten kann eine Ablehnung des Ansprucheinbürgerungsantrags führen kann. In den StAG Gesetztexte sind Owis nicht erwähnt. Das ist auch mit den 2013 Verwaltungsvorschriften der Fall. Aber, auf dem Einbürgerungsantrag ist eine Angabe über Ordnungswidrigkeiten verlangt (ob der Antragsteller eine Ordnungswidrigkeit hat oder nicht).

In der Vervaltungsvorschriften von 1999-2000 ist es geschrieben dass eine Owi über 1000 Euro die Einbürgerung verhindern kann. Ist es bis heute noch der Fall? Wenn nein, dann warum fragt die Einbürgerungsbehörde nach Owis?

Vielen Dank für Ihre Antworten,
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.05.2017 um 22:00:20
 
Eine Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Antragsablehnung. Allerdings vermag - kurz gesagt - zum einen nicht jeder Bewerber ein Bußgeld von einer Geldstrafe zu unterscheiden, zum anderen ist der Bewerber zu vollständigen Angaben verpflichtet. Deshalb die Fragen im Antrag.
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